

Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
Dr. Sascha Weigel
Ich bin Sascha Weigel und möchte Sie in diesem Podcast gemeinsam mit meinen Gästen mit spannenden Sichtweisen und Einschätzungen rund um die Themengebiete Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung zum Nachdenken anregen. Wir hegen die Absicht, dass Sie hier durchaus die zündende Idee oder bei Bedarf einen neuen Lösungsansatz für ihre Problem- oder Konfliktsituation entwickeln können.
Zu Wort werden in diesem Podcast auch Fachexperten kommen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Forschungsergebnisse wichtige Erkenntnisse für den Umgang mit Konflikten und damit für die Mediation und Konfliktberatung in der VUKA-Welt bieten.
Mehr zu Mediation und Konfliktmanagement: www.inkovema.de
Zu Wort werden in diesem Podcast auch Fachexperten kommen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Forschungsergebnisse wichtige Erkenntnisse für den Umgang mit Konflikten und damit für die Mediation und Konfliktberatung in der VUKA-Welt bieten.
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Jan 8, 2022 • 1h 12min
#70 - Anfänge des Coachings. Im Gespräch mit Dr. Wolfgang Looss
Wo ist die Saugspannung für die Mediation, damit sie zu einem etablierten Instrument für die Organisationsentwicklung wird?
Neue Ausbildungskurse Mediation und Coaching ab März 2022.
Lern- und Wissensmanagement-Tool für unsere Ausbildungen und Seminare www.elemente-der-mediation.de
Webseite: www.inkovema.de
E-mail: info@inkovema.de
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Inhalt
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Heute geht es um die Entwicklung von Coaching, das uns als Vergleichsgrundlage für die Entwicklung von Mediation dienen soll. Über die Entwicklung der Mediation soll es ja Enttäuschung, Frustration und Unverständnis geben. Erst recht, wenn man sich das Konfliktaufkommen in der Gesellschaft anschaut.
Probleme der mangelnden Nachfrage nach Mediation haben wir zum Ausklang des letzten Jahres anhand von Marketing angeschaut. Das ist mit Gewissheit eine Herausforderung für Mediator*innen, birgt aber die Gefahr, dass wir die Ursachen für diese kundenseitige Zurückhaltung zu stark personalisieren.
Deshalb möchte ich das Problem heute anders anfassen.
Die Arbeitsthese soll dabei sein, dass die Programmatik der Mediation allenfalls in mehreren Dekaden verwirklicht werden kann. Und das die Entwicklung in ihrer Geschwindigkeit schon in Ordnung geht. Als Alternative zu einem jahrhundertealten, bewährten GerichtsVerfahren, wirkt es geradezu vermessen, in wenigen Jahren oder ein, zwei Jahrzehnten schon massenhaft genutzt werden zu wollen. Oder zu glauben, darauf einen Anspruch zu haben.
Deshalb möchte ich als Vergleich heute der Geschichte des Coachings nachgehen. Das Coaching, ganz allgemein als Beratung ohne Ratschlag, wuchs im Zuge eines Beratungsbooms seit den 1980er Jahren auch in Deutschland - und gilt heute allerorts als etabliert.
Doch wie kam das in Deutschland auf? Und war das absehbar?
Dafür habe ich mir einen der frühen Pioniere des Coachings ins Podcaststudio eingeladen…der mir und uns darüber sozusagen aus erster Hand Auskunft geben kann.
Dr. Wolfgang Looss, von Hause aus Betriebswirt und seit Jahrzehnten in allen Branchen und Organisationsgrößen beratend und coachend tätig. …1991 hat er in seinem Buch „Unter vier Augen“ erstmals die Beratungsform Coaching ausführlich dem deutschsprachigen Publikum vorgestellt und gilt seither als prägende Figur dieser Beratungsform.

Dec 31, 2021 • 12min
#69 - Danke - Jahresabschluss 2021 und Ausblicke 2022
Rückblick 2021 - Ausblicke 2022
Neue Ausbildungskurse Mediation ab Februar 2022.
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Inhalt
Mit der letzten Folge in diesem Jahr möchte ich mich bei Ihnen und Euch, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, bedanken.
**Ihr ward großartig dieses Jahr! **
Ihr habt diesem Podcast mit Eurem Interesse, Eurer Zeit und Aufmerksamkeit, buchstäblich Leben eingehaucht. Ohne Euch und Sie hätte dieser Podcast gewiss eine andere Entwicklung genommen. Ihr habt seine Fortführung maßgeblich beeinflusst.
Ich möchte Euch deshalb zum Ausklang dieses Jahres einmal Danke sagen. Danke - ich weiß es sehr zu schätzen, wenn Ihr Euch in den heutigen Tagen die Zeit gebt (und woanders wegnehmt), um, meinen Gesprächen hier zu lauschen.
Und deshalb geht mein Dank auch an die vielen Gesprächspartner*innen, mit denen ich dieses Jahr gesprochen habe. Es waren 29 Männer und 15 Frauen an der Zahl. Nur dank Ihnen gelang es in diesem Podcast, die Einblicke und Einsichten zu gewähren und die vielen Facetten von Mediation und Konfliktmanagement aufzuzeigen.
Ich erinnere mich noch gut an den Beginn des Jahres, als ich mit Dr. Gudrun Töpfer und Christoph Frey zu den Fragen von Ambidextrie in Organisationen gesprochen habe…für mich noch einmal wichtige Impulse für meinen Fachartikel zum Thema, über den ich schon ein paar Wochen gebrütet hatte.
Ein erstes Highlight von 2021 war dann das Interview mit einem Pionier der ersten Mediationsstunde Ed Watzke. Ein Uralteintrag im Internet spuckte nach langer Suche eine Wiener Telefonnummer aus. Und da hatte ich ihn am Telefon - und einen knarzenden Stuhl von Format. Beide werden mir in langer Erinnerung bleiben. Einige Hörer*innen schrieben mir im Nachgang, ich solle nicht nebenher E-mails beantworten…nun, wenig läge mir ferner. Es war ein tolles Gespräch und Ed Watzke hat Nichts von seiner Energie und Impulsivität und Improvisation verloren.
Für mich persönlich waren sodann die beiden Interviews zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) mit Hallenser Professor*innen Lucas Flöther und Stephan Madaus…besonders lehrreich. Hier scheint sich ein Feld für Mediationskompetenzen zu eröffnen, dessen Größe und Bedeutung sich erst in den kommenden Monaten zeigen wird. Das Thema wird deshalb auch 2022 im Podcast aufgegriffen werden.
Ganz besonders war ich dann gepackt von den technischen Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz und den Potenzialen für die Mediation. Ich erinnere mich noch gut an die Gespräche mit Dr. Michael Bartl. und Dr. Katharina Höhne. Aber - so scheint mir - das Thema ist noch lange nicht in der Mediationsszene angekommen.
Mit Prof. Dr. Haiko Wandhoff konnte ich drei Gespräche zur Geschichte der Beratung führen. Das hat mir persönlich noch einmal sehr geholfen, das Aufkommen der Mediation einzuordnen. Der verengte Mediationsblick kann hier ja schnell dazu führen, das Aufkommen von Mediation vor allem als Ausdruck eines veränderten Blicks auf Konflikte zuzuschreiben.
Tatsächlich findet aber Mediation im Fahrwasser eines epochalen Beratungsbooms seit den 1980er Jahren. Das Anwachsen der Beratungsbranche, zuvorderst der Unternehmensberatung, die seit den 1960er, dann vor allem aber seit den 1980ern enorme Zuwachsraten verzeichnen kann, ist ein häufig beschriebenes Phänomen in der Wirtschaftshistorie und in der Soziologie der Postmoderne.
Hierher gehört auch das Anwachsen der Lebensberatung sowie das Ausgreifen therapeutischer Methoden in den Lebens- und Berufsalltag. Unter der Flagge des Selbstwachstums, der Autonomie- und Eigenverantwortlichkeitsbestrebungen, der Persönlichkeitsentwicklung und des lebenslangen Lernens hat Beratung im weitesten Sinne jeden Lebens- und Arbeitsbereich durchdrungen - und stellt in der heutigen Gesellschaft eine echte Wirtschaftssäule dar. In diesem Zusammenhang wird Mediation verständlich. Hier sind noch viele Fragen offen geblieben und haben sich 2021 dank der Gespräche mit Haiko Wandhoff, Dr. Bernd Schmid, Rolf Balling und Günther Mohr gestellt.
2022 werde ich dieses Thema hier im Podcast stärker verfolgen und das sogleich im Januar mit einem Gespräch mit Dr. Wolfgang Looss.
Wenige Namen sind mit dem Begriff des Coaching in Deutschland enger verknüpft als Wolfgang Looss, der maßgeblichen Anteil daran hat, dass in Deutschland diese Beratungsform - Beratung ohne Ratschlag - aufgekommen ist und etabliert werden konnte.
Mit Dr. Markus Troika habe ich im vergangenen Jahr die dunklen Seiten der Mediation ausgeleuchtet. Ein bei weitem noch unterbelichtetes Thema - auch unter Mediatoren, was auch vor allem an mangelnden Fallzahlen hängt. Hier werden wir uns im Podcast noch auf kommende Enttäuschungen und Enttrübungen vorbereiten (können) - und damit klarer und einsichtiger die Dynamiken von Mediation verstehen können.
Platz hatten 2021 aber auch die Kernthemen der Mediation - für mich als Ausbilder ein wichtiges professionelles Anliegen…Hier bin ich sehr beglückt, dass ich Ausbildungskandidat*innen von Mediation wichtigen Content liefern kann; ein Daseinszweck des Podcasts.
Haftung Prof. Dr. Th. Riehm
Kreativität Ralf Fassbinder
Einzelgespräche Dr. I. Lütkehaus
Storytelling Dr. H. Milling
Beziehungsbedürfnisse Chr. Behrens
Und dann noch zum Ende des Jahres ein echtes Angriffsthema: Marketing für Mediator*Innen.
In zwei Teilen
Vier Kollege
Vier Experten.
Mediationspolitik: BMJV-Prozess: Verkammerung Prof. Dr. Greger, Dr. Bauckmann, Cl. Kluck und M. Plassmann
Aussicht auf 2022
Debatten innerhalb der Mediation (Dr. Schneider-Brodtmann vs. Dr. von Oertzen)
Kernthemen der Mediation für Ausbildungskandidaten
Marketing und Entwicklung von Mediation (Interview mit W. Looss zu den Anfängen von Coaching)
Anwendungsfelder, Entwicklungen…
Das war das Jahr 2021. Vielen Dank an Sie, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer.
Wenn Sie oder Du Anregungen für mich haben, für diesen Podcast, einen interessanten Gesprächspartner*in oder ein wichtiges Thema oder eine aktuelle Fragestellung, die Du hier behandelt wissen magst, schreib’ mir s.weigel@inkovema.de;
Ich freu mich, wenn Euch dieser Podcast gefällt und ihr ihn abonniert, empfehlt Ihn unbedingt weiter, teilt ihn auf Euren Social Media-Kanälen, schickt Freunden und Kollegen einen Link und nutzt insgesamt den Hashtag #gutdurchdiezeit.
Ich bin Dr. Sascha Weigel, Mediator, Coach und Ausbilder. Hier im Podcast könnt Ihr
Grundlagen- und Vertiefungsthemen zur Mediation hören;
neue Perspektiven des Konfliktmanagements kennenlernen;
Debattenbeiträge zur Entwicklung der Mediation und zu Außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden hören sowie die Anwendungsbreite von Mediation kennenlernen.
Ich spreche hier mit Mediatoren, Führungskräften und Wissenschaftler*innen zu den relevanten Themen rund um Mediation, Coaching und Organisationsberatung. Und das auch im kommenden Jahr 2022.
Ich bin Sascha Weigel von INKOVEMA in Leipzig.
Ich wünsche Euch einen gelingenden Übergang, kommt’ gut durch die Zeit.
Bis bald.

Dec 26, 2021 • 46min
#68 - Der funktionale Mediationsbegriff. Im Gespräch mit Prof. Dr. Trenczek
Was stellt sich im Lichte des Mediationsgesetzes als Mediationstätigkeit dar und unterliegt seinen Anforderungen?
Neue Ausbildungskurse Mediation ab Februar 2022.
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Download des Vortrags von Prof. Trenczek zum funktionalen Mediationsbegriff: https://steinberg-mediation-hannover.de/funktionaler-mediationsbegriff-vortrag-bmjv-am-16-11-2021/
Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A., studierte in Tübingen und Minneapolis (USA) Rechts- wie auch Sozialwissenschaften, Juraprofessor an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, eingetragener Mediator (BMJ, Wien; NMAS, Australien) sowie Lehrtrainer® (BMWA); Mitbegründer und langjähriger 1. Vorsitzender der Waage Hannover e.V.; Autor und Herausgeber zahlreicher Lehr- und Handbücher/Kommentare und Fachaufsätzen zur Mediation.- Neue Ausbildungskurse Mediation ab Oktober 2021 und Februar 2022.

Dec 18, 2021 • 51min
#67 - Quo Vadis, Mediation? Im Gespräch mit Michael Plassmann
Was bringen die Anpassungen der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)?
Neue Ausbildungskurse Mediation Februar 2022.
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Seit mehreren Monaten fand online ein vorbereitender Prozess zur Neugestaltung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung - ZMediatAusbV) statt.
Mittlerweile sind die Eckpunkte klar:
Das unsägliche Selbstzertifizierungskonstrukt kommt zu seinem Ende, dafür werden die Ausbildungsinstitute in die Pflicht genommen.
Die Einzelsupervision wird nunmehr ausdrücklich auch in Anwesenheit einer Gruppe möglich sein und
Online- und Digitalkompetenzen erhalten einen 10h-Anteil, so dass die Grundausbildung auf 130h aufgestockt werden. Hier stand die Pandemie Pate.
Besonders bedeutsam ist zudem, dass zukünftig 5 Supervisionen für 5 Konfliktfälle als Ausbildungsinhalt werden.
Im Ganzen, so lässt sich sagen, werden die entsprechenden Titelträgerinnen, also sog. Zert. Mediatorinnen damit praxiserfahren sein.
Maßgebend gehen diese Entwicklungen auf Vorschläge der Bundesrechtsanwaltskammer zurück, obschon es freilich auch noch ganz andere Vorschläge dazu gab. Von der Abschaffung der Verordnung bis hin zur Schaffung einer Bundesmediatorenkammer war alles vertreten.
Ich bin deshalb froh, heute den Vertreter des Ausschusses für Außergerichtliche Streitbeilegung bei der BRAK im Podcast-Studio begrüßen zu dürfen, Herzlich willkommen Michael Plassmann, Rechtsanwaltsmediator aus Berlin.
LINK: Odysseus-Pakt (https://inkovema.de/blog/mediation-konfliktmanagement-und-der-odysseus-pakt/)

Dec 10, 2021 • 59min
#66 - Marketing für Mediation - 2. Teil: Perspektive von Marketers, Vertriebs- und Marketingexpert*innen
Was ist Mediation aus der Marketing-Perspektive?
Neue Ausbildungskurse Mediation Februar 2022.
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Marketing heißt Gelegenheiten zu verschaffen, Gelegenheiten zu mediieren, in Konflikten zu vermitteln, für Verständigung und Verhandlungsergebnisse zu sorgen. Nun, Gelegenheiten an sich gibt es sicherlich genug, da es an Konflikten nicht mangelt, doch geht es eben um Gelegenheiten, bei denen die Konfliktparteien bereit, fähig und willens sind, dafür ein angemessenes Honorar zu zahlen. Wie kann das stärker gelingen als bisher?
Zu Gast:
Gunnar Duvenhorst, Experte für Vertriebsmarketing, Hannover-Messe, gunnar.duvenhorst@icloud.com
Alexander Lang, Experte für Vertrieb (Systemischer Sales-Coach), lang@mycoach-karlsruhe.de, http://mycoach-karlsruhe.de/
Sybille Teyke, Markenexpertin, info@all-n-you.de, http://www.all-n-you.de/

Dec 3, 2021 • 52min
#65 - Kreativität für die Mediation. Im Gespräch mit Ralf Fassbender
Kreativitätsmethoden, die "Ja, und..."-Haltung, Kopfstandmethode und Bisoziation mit dem klingonischen Wörterbuch
Neue Ausbildungskurse Mediation Februar 2022.
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Ralf Fassbender, Theaterwissenschaftler, Transaktionsanalytischer Berater und Mediator. Geschäftsführer von FassbenderHochZwei mit jahrelanger Erfahrung als Kreativdirektor beim Privatfernsehen.
**Inhalt: **
In Mediationen ringen alle Beteiligten darum, die Konfrontation der Gegensätzlichkeiten und damit den gemeinsamen Konflikt zu beenden und sich auf die Gemeinsamkeiten und wünschenswerten Aussichten zu konzentrieren. Aus zwei Problembeschreibungen soll wieder eine gemeinsame Problemdefinition werden.
Doch das Ende der Konfrontation der Gegensätzlichkeit bedeutet noch nicht, dass die Parteien wissen, was sie zukünftig miteinander anstellen, woran sie gemeinsam arbeiten wollen und was das Ziel der Lebens- oder Arbeitsbeziehung ist und wie es gestaltet werden will.
Die etwaige Absicht, es nicht wieder so weit kommen zu lassen, reicht in etwa so weit wie die Absichtserklärung, nicht wieder anzufangen mit rauchen. Manchmal, so hört man, gelingt es.
Kurzum, auch Konfliktparteien müssen wissen, was sie gemeinsam erschaffen wollen. Und damit sind wir beim Thema: KREATIVITÄT. Und das gleich in doppelter Hinsicht.
Es bedarf in Mediationen auch Kreativität, um genau das herauszufinden, was man gemeinsam in Zukunft kreieren will.
Und genau dafür habe ich mir einen Experten und hervorragenden Kollegen eingeladen, der mit Kreativitätsmethoden auf Du und Du ist.
Nov 26, 2021 • 51min
#64 - Mediation als Entlastungsangebot im Pflegewesen nach § 45 a, b SGB XI. Im Gespräch mit Marja Költzsch
Neue Arbeitsfelder von Mediation im Gesundheits- und Pflegewesen.
Neue Ausbildungskurse Mediation ab Oktober 2021 und Februar 2022.
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Lern- und Wissensmanagement-Tool für unsere Ausbildungen und Seminare www.elemente-der-mediation.de
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Feedback und Bewertung bitte hier auf Apple Podcasts hinterlassen.Marja Költzsch, Politikwissenschaftlerin und zertifizierte Mediatorin, engagiert im Verein imug e.V. – Initiative Mediation und Gesundheit. Niedergelassen in Düsseldorf.
Inhalte:
Die häusliche Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern verlangt von pflegenden Angehörigen, dass sie einen erheblichen Teil ihres eigenen Lebens an die Bedürfnisse des erkrankten Menschen (also auch der Krankheit) anpassen müssen. Ihre eigenen Bedürfnisse stellen sie in den Hintergrund, sind stets auf stand-by und überschreiten ggfs. ihre Kraftressourcen bis hin zu eigener Erkrankung und Ausfall.
Mediatorin Marja Költzsch möchte pflegende Angehörige deshalb darin stärken, eigene Bedürfnisse und Wünsche so gut wie möglich in ihren Pflegealltag zu integrieren und ein gesundheitsförderndes Hilfssystem für sich zu gestalten.
Gesundheit und Lebensqualität sollen geschützt und gefördert werden, indem belastende Stolpersteine im Pflegealltag und Konflikte im Miteinander so weit wie möglich beseitigt und vermieden werden.
Dafür hat Sie mit Erfolg für das Land Nordrhein-Westfalen einen behördlichen Antrag auf Anerkennung von Mediation und Mediationskompetenzen i.S.d. § 45 a, b SGB XI gestellt. Im Podcast berichtet Sie von den Umständen, Hintergründen und Motivationen dieses Weges.
Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung
§ 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
(1) Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind
1.
Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
2.
Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
3.
Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die zuständige Behörde nach Maßgabe des gemäß Absatz 3 erlassenen Landesrechts. Durch ein Angebot zur Unterstützung im Alltag können auch mehrere der in Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Bereiche abgedeckt werden. In Betracht kommen als Angebote zur Unterstützung im Alltag insbesondere Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen, Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar nahestehender Pflegepersonen im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer, Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen, Familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.
(2) Angebote zur Unterstützung im Alltag beinhalten die Übernahme von Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung, eine die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten stärkende oder stabilisierende Alltagsbegleitung, Unterstützungsleistungen für Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur besseren Bewältigung des Pflegealltags, die Erbringung von Dienstleistungen, organisatorische Hilfestellungen oder andere geeignete Maßnahmen. Die Angebote verfügen über ein Konzept, das Angaben zur Qualitätssicherung des Angebots sowie eine Übersicht über die Leistungen, die angeboten werden sollen, und die Höhe der den Pflegebedürftigen hierfür in Rechnung gestellten Kosten enthält. Das Konzept umfasst ferner Angaben zur zielgruppen- und tätigkeitsgerechten Qualifikation der Helfenden und zu dem Vorhandensein von Grund- und Notfallwissen im Umgang mit Pflegebedürftigen sowie dazu, wie eine angemessene Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung insbesondere von ehrenamtlich Helfenden in ihrer Arbeit gesichert werden. Bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich der angebotenen Leistungen ist das Konzept entsprechend fortzuschreiben; bei Änderung der hierfür in Rechnung gestellten Kosten sind die entsprechenden Angaben zu aktualisieren.
(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Absätze 1 und 2 einschließlich der Vorgaben zur regelmäßigen Qualitätssicherung der Angebote und zur regelmäßigen Übermittlung einer Übersicht über die aktuell angebotenen Leistungen und die Höhe der hierfür erhobenen Kosten zu bestimmen. Beim Erlass der Rechtsverordnung sollen sie die gemäß § 45c Absatz 7 beschlossenen Empfehlungen berücksichtigen.
(4) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können eine Kostenerstattung zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Anrechnung auf ihren Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 erhalten, soweit für den entsprechenden Leistungsbetrag nach § 36 in dem jeweiligen Kalendermonat keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden. Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des nach § 36 für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags nicht überschreiten. Zur Inanspruchnahme der Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach Satz 1 bedarf es keiner vorherigen Antragstellung. Die Anspruchsberechtigten erhalten die Kostenerstattung nach Satz 1 bei Beantragung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel von der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen sowie im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle gegen Vorlage entsprechender Belege über Eigenbelastungen, die ihnen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag entstanden sind. Die Vergütungen für ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 sind vorrangig abzurechnen. Im Rahmen der Kombinationsleistung nach § 38 gilt die Erstattung der Aufwendungen nach Satz 1 als Inanspruchnahme der dem Anspruchsberechtigten nach § 36 Absatz 3 zustehenden Sachleistung. Ist vor der Auszahlung der Kostenerstattung nach Satz 1 für den jeweiligen Kalendermonat bereits mehr Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt worden, als er nach Berücksichtigung des Betrags der zu erstattenden Aufwendungen beanspruchen kann, wird der Kostenerstattungsbetrag insoweit mit dem bereits ausgezahlten Pflegegeldbetrag verrechnet. Beziehen Anspruchsberechtigte die Leistung nach Satz 1, findet § 37 Absatz 3 bis 5 und 7 bis 9 Anwendung; § 37 Absatz 6 findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass eine Kürzung oder Entziehung in Bezug auf die Kostenerstattung nach Satz 1 erfolgt. Die Inanspruchnahme der Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach Satz 1 und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags nach § 45b erfolgen unabhängig voneinander.
§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag
(1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
1.
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
2.
Leistungen der Kurzzeitpflege,
3.
Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung,
4.
Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.
Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der in Satz 3 genannten Leistungen Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 eingesetzt werden. Die Leistung nach Satz 1 kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
(2) Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht, sobald die in Absatz 1 Satz 1 genannten Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ohne dass es einer vorherigen Antragstellung bedarf. Die Kostenerstattung in Höhe des Entlastungsbetrags nach Absatz 1 erhalten die Pflegebedürftigen von der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen sowie im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle bei Beantragung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel gegen Vorlage entsprechender Belege über entstandene Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der in Absatz 1 Satz 3 genannten Leistungen. Für Zwecke der statistischen Erfassung bei den Pflegekassen und den privaten Versicherungsunternehmen muss auf den Belegen eindeutig und deutlich erkennbar angegeben sein, im Zusammenhang mit welcher der in Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten Leistungen die Aufwendungen jeweils entstanden sind.
(3) Der Entlastungsbetrag nach Absatz 1 Satz 1 findet bei den Fürsorgeleistungen zur Pflege nach § 13 Absatz 3 Satz 1 keine Berücksichtigung. § 63b Absatz 1 des Zwölften Buches findet auf den Entlastungsbetrag keine Anwendung. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 darf der Entlastungsbetrag hinsichtlich der Leistungen nach § 64i oder § 66 des Zwölften Buches bei der Hilfe zur Pflege Berücksichtigung finden, soweit nach diesen Vorschriften Leistungen zu gewähren sind, deren Inhalte den Leistungen nach Absatz 1 Satz 3 entsprechen.
(4) Die für die Erbringung von Leistungen nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 4 verlangte Vergütung darf die Preise für vergleichbare Sachleistungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Näheres zur Ausgestaltung einer entsprechenden Begrenzung der Vergütung, die für die Erbringung von Leistungen nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verlangt werden darf, können die Landesregierungen in der Rechtsverordnung nach § 45a Absatz 3 bestimmen.
Links:
Webseite Marja Költzsch

Nov 19, 2021 • 1h 21min
#63 - Marketing für Mediation - 1. Teil: Perspektive von Mediator*innen
Wie Mediator*innen ihren Markt entdecken, ihre Kund*innen ansprechen und ihre Dienste gewinnbringend anbieten.
Gästinnen und Gast in dieser Episode:
Dr. Isabell Lütkehaus, Mediatorin und Ausbilderin, Berlin
Imke Trainer, Mediatorin und Ausbilderin, Köln.
Dr. Jürgen von Oertzen, Mediator und Ausbilder, Karlsruhe.
Statements aus der Sendung:
"Show! Don't tell." (Imke Trainer)
"Die meisten Mediator*innen haben selbst noch nicht als Konfliktpartei in einer Mediation gesessen. Da ist doch was faul; wie der Bauer, der sein eigenes Weizen nicht isst." (Jürgen von Oertzen)
"Vielleicht ist es eine Idee, als Teil der Ausbildung die Teilnahme an einer Mediation als Mediant*in zu verlangen." (Sascha Weigel)
Neue Ausbildungskurse Mediation ab Oktober 2021 und Februar 2022.
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Worum geht's?
Auf Mediation lässt sich aus vielen unterschiedlichen Perspektiven schauen.
Heute werden wir nicht auf Mediation als Heilsbringerin einer überlasteten Justiz schauen. Diese Perspektive ist - zumindest für Deutschland - allem Anschein nach ohnehin überholt. Denn trotz der dramatischen Klagerückgänge bei Gerichten in den vergangenen 15 Jahren sind die Konfliktparteien keineswegs zu denjenigen in Scharen gerannt, die sich gut und nahe der Gerichte positioniert hatten und sich Mediatorinnen und Mediatoren genannt haben. Sie haben allen Anschein nach wenig dazu beigetragen; eher schon die vielen Ausbilder und Ausbilderinnen, die Organisationsarbeiter und Arbeitnehmerinnen in konstruktiver Konfliktvermittlung geschult haben. Aber das ist eine These für eine andere Podcast-Episode.
Heute schauen wir auch nicht auf die Mediation als Mission und Lebenseinstellung, die schon fast religiös auf ein Konfliktbearbeitungsverfahren schwört. Hier schien zuweilen das böse, stief-, naja staatsväterliche Gerichtsverfahren vor allem Verlierer zurückzulassen, so dass es keinen guten Stand im Vergleich zur jungen Mediation hatte. Gerichtsverfahren schienen altbacken, geradewegs aggressiv im Vergleich zur Mediation, die mit ihrem Mantra von einer win-win-Situation, eingepackt in einer Apfelsinenschale, daherkam.
Nein, heute sprechen wir über Mediation als Produkt und als wirtschaftliche Dienstleistung, die gegen Entgelt und damit auf einem Markt angeboten wird .
Wir sprechen über Mediation als eine Dienstleistung, die in einer sich digitalisierenden Informations- und Aufmerksamkeitsökonomie angeboten wird. Menschen, die sich Mediatorinnen nennen und als Verkäuferinnen auftreten, wollen mit diesem Produkt ihren Lebensunterhalt bestreiten, Auto, Büro, Computer, Mitarbeiter*innen sowie Kinder, Familie und damit auch (Aus-, Weiter- und Fort-) Bildung von sich sowie den eigenen Kindern - und nicht zuletzt auch oder vielleicht eine Altersvorsorge davon bezahlen.
Wir wollen Mediation aus der Perspektive von Marketing anschauen - und haben uns zu dieser Gelegenheit drei professionelle und erfolgreiche Mediator*innen eingeladen.
Marketing heißt Gelegenheiten verschaffen, Gelegenheiten zu mediieren, in Konflikten zu vermitteln. Nun, Gelegenheiten an sich gibt es sicherlich genug, da es an Konflikten nicht mangelt, doch geht es eben um Gelegenheiten, bei denen die Konfliktparteien bereit, fähig und willens sind, dafür ein angemessenes Honorar zu zahlen.
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Nov 12, 2021 • 41min
#62 - Widerstand in Change-Prozessen - Im Gespräch mit Rolf Balling
Wie kann man nur dagegen sein, wenn's doch besser werden soll?!
Neue Ausbildungskurse in Mediation 2 x pro Jahr
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Rolf Balling, Diplom-Kaufmann (Universität Köln) mit einem Schwerpunkt in Sozialpsychologie, 7 Jahre in Managementfunktionen (Marketing/Controlling) bei der Alcatel-SEL AG, Danach 10 Jahre Leiter der Abteilung Managementtraining und Organisationsentwicklung im gleichen Konzern, Ausbildung in Transaktionsanalyse bis zum lehrenden Transaktionsanalytiker im Bereich Organisation (12 Jahre berufsbegleitend), Ausbildung in Gruppendynamik (2 Jahre berufsbegleitend), Ausbildung in Systemischer Beratung (7 Jahre berufsbegleitend); Von 1990 bis 2002 Aufbau der PROFESSIO GmbH, Akademie im Bereich Humanressourcen, als Lehrtrainer und geschäftsführender Gesellschafter.
Zur Episode:

Nov 6, 2021 • 1h 6min
#61 - Beziehungsbedürfnisse. Im Gespräch mit Christine Behrens
Ein Konzept der Transaktionsanalyse zum Verständnis von Beziehungsdynamiken.
Inhalte
Das von Richard Erskine und Rebecca Trautman stammende Konzept der Beziehungsbedürfnisse („relational needs“) baut auf dem Konzept der Grundbedürfnisse von E. Berne auf. Es formuliert die Bernesche Hungerkonzeption weiter aus und betont die zwischenmenschliche Beziehung als Ausgangs- und Endpunkt (zwischen-)menschlicher Bedürfnisse.
Die acht Beziehungsbedürfnisse
Sicherheit (Security)
Sich wertgeschätzt, bestätigt und bedeutsam fühlen (Valuing)
Beschützt und angenommen sein, Akzeptanz (Acceptance)
Bestätigung persönlicher Erfahrungen (Mutuality)
Selbstdefinition, Bestätigung der Einzigartigkeit (Selfdefinition)
Selbstwirksamkeit, Einfluss haben auf den Anderen (Making an Impact)
Auch der andere möge Initiative zeigen (Others take the Initiative)
Liebe ausdrücken (To Express Love)
Literatur
Erskine, R.: Beziehungsbedürfnisse, in: ZTA 2008, 287-297.
Küster, Chr.: Relational Needs auf der Spur, in: Weigel, Handbuch der TA in der Mediation, 2014;
Seidenfus, Chr.: Die acht Beziehungsbedürfnisse nach R. Erskine im professionellen Kontext. Ein Werkstattbericht, ZTA 3/2020, 230-238.