Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.

Dr. Sascha Weigel
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Oct 29, 2021 • 49min

#60 - Maximalforderung Mediatorenkammer. Im Gespräch mit Dr. Marcus Bauckmann und Claudia Kück

Anlass und Absicht der Deutschen Stiftung Mediation, eine Bundesmediatorenkammer zu fordern. Nachdem das Mediationsgesetz 2012 in Kraft getreten ist und der Evaluationsbericht 2017 viele Hoffnungen, die auf diesem KM-Verfahren beruhten, enttäuschte, steht der gesetzliche Rahmen vor erheblichen Veränderungen. Das federführende Bundesjustizministerium hat sich dafür in einem beispiellos transparenten Prozess mit den Vertreter*innen der Mediationsbewegung zusammengesetzt und Ideen eingesammelt. Eine dieser Ideen ist, eine Bundesmediatorenkammer zu bilden und den Beruf des Mediators - ähnlich den der Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten - zu verkammern. Diese Idee stammt von der Deutsche Stiftung Mediation. Um diese Idee zu erläutern und ihr Für und Wider zu besprechen, habe ich mir die Verantwortlichen ins Podcaststudio eingeladen. Und Sie haben zugesagt. Im Podcast sprechen wir über die Hintergründe und Absichten der Deutschen Stiftung Mediation, die zu dem Vorschlag führten, eine Bundesmediatorenkammer zu initiieren. Dr. Marcus Bauckmann, LL.M., Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator, und Mediationssupervisor in eigener Kanzlei in Paderborn und Hamburg. Er hat Lehraufträge u.a. für (Wirtschafts-)Mediation an mehreren Universitäten inne. Seit 2017 leitet er das Fachreferat Berufsstand der Deutschen Stiftung für Mediation. Claudia Kück, LL.B., Doktorandin an der Europa-Universität Viadrina, zertifizierte Mediatorin und Lehrbeauftragte für Mediation an mehreren Universitäten. Seit 2015 ist sie Hauptorganisatorin der Bucerius Mediation Competition in Hamburg und seit 2021 stellvertretende Leiterin des Fachreferats Berufsstand der Deutschen Stiftung Mediation. Literatur, weiterführende Hinweise: Link zur projektbeschreibenden Webseite der Deutschen Stiftung Mediation: https://stiftung-mediation.de/projekte/bundesmediatorenkammer Bauckmann, M./ Kück, Cl.: Stärkung der Mediation durch eine Mediatorenkammer, ZKM 2021, 193-195.
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Oct 27, 2021 • 41min

#59 - Wenn Berater ratlos sind. Das Selbstverwirklichungsparadox

Vom Befreiungsprogramm der Selbstverwirklichung zum Gesellschaftszwang? Balling-Mohr-Weigel-Gespräche. Teil 5. Dr. Sascha Weigel spricht mit den bekannten und erfahrenen Beratern Günther Mohr und Rolf Balling zu den gewandelten Vorstellungen von der Selbstverwirklichung. Dabei stellen sie die Thesen von Andreas Reckwitz vor und nehmen dazu Stellung.
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Oct 16, 2021 • 44min

#58 - Das dynamische Handlungspentagon der Transaktionsanalyse. Im Gespräch mit Natalia B. Andrade

Von der defizitorientierten Transaktionsanalyse zur ressourcenorientierten Transaktionsanalyse Natalia Berrio Andrade, ist Lehrtrainerin und Lehrsupervisorin für Transaktionsanalyse u.S. (PTSTA-C) sowie Aikido Meisterin (4. Dan Aikikai Tokyo). Sie lebt und lehrt in Hamburg. Inhalt: Theorie zum Konzept des Dynamischen Handlungspentagons Praxistipps für die Anwendung in Coaching und Beratung Literatur: Preukschat, Oliver: Warum gerade fünf?, Ein neues Licht auf die Antreiber, ihren Status und Ursprung, ZTA 2003 (Heft 1), 05-35. Schneider, Johann: Das dynamische Handlungspentagon, ZTA 2006 (Heft 1), S.15f
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Oct 9, 2021 • 32min

#57 - Haftung in der Mediation. Im Gespräch mit Prof. Dr. Thomas Riehm

Wofür haften Mediator*innen (im Unterschied zu Rechtsanwält*innen) - und wie können sie damit in der Praxis umgehen? Neue Ausbildungskurse Mediation ab Oktober 2021 und Februar 2022. Neuer Lehrpodcast "Episoden der Mediation" auf Apple-Podcast anhören bei Spotify anhören Lern- und Wissensmanagement-Tool für unsere Ausbildungen und Seminare www.elemente-der-mediation.de Webseite: www.inkovema.de E-mail: info@inkovema.de Feedback und Bewertung bitte hier auf Apple Podcasts hinterlassen. Prof. Dr. Thomas Riem., Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie, Universität Passau. Inhalt Haftung im Zivilrecht bedeutet, dass man für Schäden, die man verursacht hat, einstehen muss…In der Mediation ist eine Haftung für mediative Tätigkeiten sehr unwahrscheinlich, weil zwischen mediativen Tätigkeiten und Schadenseintritten zumeist eine eigenverantwortliche Tätigkeit der Konfliktpartei erfolgt, die den Schaden verursacht. Haftung = Pflichtverletzung + kausaler Schaden Fallbeispiele für Kausalitäten zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt. Beweisbarkeit der Kausalität zwischen einer Pflichtverletzung und eines Schaden. Bundesgerichtshof (2017) zur Haftung von Mediatorinnen und Rechtsanwältinnen: Mediative Tätigkeiten unterliegen nicht der Haftung für Rechtsanwält*innen. § 4 RDG - Rechtsberatung unterliegt nur solchen Berufsträgern, die zur Rechtsberatung - staatlich - befugt sind. Vertragliche Haftungsbegrenzungen für Mediator*innen Was tun, wenn man einen Schaden durch eine Pflichtverletzung herbeigeführt hat? Literatur: Riehm, Thomas: Die Haftung von Mediatoren – Damoklesschwert über dem Flipchart?, in: ZKM 2019, 120-128. BGH v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17, MDR 2017, 1331 = NJW 2017, 3442 = ZKM 2018, 29
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Oct 2, 2021 • 52min

#56 - Mediation in der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen durch das StaRUG?

Welche Räume öffnet das neue Sanierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG, 2021) für Mediator*innen? Neue Ausbildungskurse Mediation ab Oktober 2021 und Februar 2022. Neuer Lehrpodcast "Episoden der Mediation" auf Apple-Podcast anhören bei Spotify anhören Lern- und Wissensmanagement-Tool für unsere Ausbildungen und Seminare www.elemente-der-mediation.de Webseite: www.inkovema.de E-mail: info@inkovema.de Feedback und Bewertung bitte hier auf Apple Podcasts hinterlassen. Dr. Jörg Schneider-Brodtmann, LL.M.: Rechtsanwalt und Zertifizierter Mediator, Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, Stuttgart. Inhalte: Das StaRUG schließt mit der Schaffung eines gesetzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens die Lücke zwischen dem Insolvenzfahren als einem rechtsförmlichen und integrierten Gesamtverfahren und einem sog. außergerichtlichen „freien“ Sanierungsverfahren, das parteiautonomen und rein konsensual verläuft - und im Übrigen gesetzlich nicht geregelt ist. Das StaRUG schafft zwei neue Rollen für diese vorinsolvenzliche Sanierungszeit: den fakultativen Restrukturierungsbeauftragten sowie den Sanierungsmoderator. Der obligatorische Restrukturierungsbeauftragte wird hingegen von Amts wegen bestellt. Sowohl der fakultativen Restrukturierungsbeauftragten als auch der Sanierungsmoderator sind am Leitbild eines Mediators gedacht und formuliert worden, obschon sie auch Überwachungs- und Kontrollfunktion innehaben. Die Notwendigkeit für mediative Kompetenzen wurde zumindest gesetzlich nahegelegt. Echte Mediatoren sind alle Rollenträger im StaRUG jedoch nicht. Mediative Fähigkeiten sind aber im StaRUG-Kontext gefordert, um verhandlungsfördernd und vermittelnd zu agieren. Mediatorinnen können sich deshalb Tätigkeitsfelder als Wissens- und Erfahrungsvermittler im Austausch mit Sanierungs- und Restrukturierungsexpertinnen erarbeiten (Fortbildung) als auch ergänzend in der Praxis auftreten, um ebenjene Sanierungs- und Restrukturierungsexpert*innen zu entlasten (Praxis). E-mail: joerg.schneiderbrodtmann@menoldbezler.de Webseite: www.menoldbezler.de Literatur: Schneider-Brodtmann, Jörg: Mediation in der Unternehmenskrise – Neue Impulse durch das StaRUG, in: ZKM 2021, 89-94
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Sep 24, 2021 • 47min

#55 - Einzelgespräche in der Mediation. Im Gespräch mit Dr. Isabell Lütkehaus

Weshalb es zuweilen zwei Zimmer braucht, wenn Konfliktparteien an einem Tisch zusammenkommen wollen. Dr. jur. Isabell Lütkehaus; Mediatorin und Autorin des Standardwerks „Basiswissen Mediation“, lebt und arbeitet in Berlin. In dieser Episode geht es um Einzelgespräche in der Mediation, …also wenn Mediatoren während der Mediation mit lediglich einer Partei sprechen. Dieses Vorgehen ist zunächst erst einmal rechtlich erlaubt, das ergibt sich aus § 2 Abs. 3 S. 3 MediationsG ausdrücklich vor, der „getrennte Gespräche“ benennt. Was dabei aber zu beachten ist, wann Einzelgespräche sinnvoll erscheinen und wann sie besser zu unterlassen sind, das bespreche ich der Mediatorin mit Dr. Isabell Lütkehaus. In eigener Sache Neue Ausbildungskurse Mediation ab Oktober 2021 und Februar 2022. Neuer Lehrpodcast "Episoden der Mediation" auf Apple-Podcast anhören bei Spotify anhören Lern- und Wissensmanagement-Tool für unsere Ausbildungen und Seminare www.elemente-der-mediation.de Webseite: www.inkovema.de E-mail: info@inkovema.de Feedback und Bewertung bitte hier auf Apple Podcasts hinterlassen. Links Webseite von Isabell Lütkehaus Fachartikel: I. Lütkehaus: Ich kann Dich nicht riechen, in: ZKM, 3/2020, 103 ff. (https://doi.org/10.9785/zkm-2020-230309) Webseite Claus Roxin
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Sep 18, 2021 • 49min

#54 - Unsicherheitskompetenz in der Beratung und Mediation. Im Gespräch mit Anja Benke

Wie damit umgehen, dass man sich unsicher fühlt und zuweilen nicht gemocht wird. zur Person: Anja Benke, Betriebswirtin, seit 2005 selbständig als Beraterin, Trainerin und Coach mit den Schwerpunkten Führungskräfteentwicklung, Teamentwicklung und Konfliktklärung, vorher 5 Jahre Abteilungsleiterin für Aus- und Weiterbildung bei Karstadt und 8 Jahre bei der Citibank. Seit 2020 zertifizierte Mediatorin. Nutze den Prozess, lass' Dich als Beraterin auf ihn ein! Inhalte: Sie alle, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, werden Momente kennen, in denen Sie sich etwas wacklig auf den Beinen fühlen, unsicher darüber, was in den nächsten Sekunden oder Stunden werden wird und welchen Erwartungen sie ausgesetzt sind, sei es bei einer wichtigen Präsentation, zum Beginn eines neuen Jobs oder eines neuen Projekts oder eines neuen Beratungsauftrages - und Sie mögen zuweilen auch Unsicherheit darüber empfinden, was sie von sich selbst erwarten können und bestenfalls selbst gespannt sind, inwieweit es Ihnen gelingt, auch sich selbst mit ihrer Leistung zu überraschen. Diese Momente der eigenen und buchstäblich fühlbaren Unsicherheit sind keinesfalls ausschließlich aus dem eigenen Innenleben heraus entstanden oder als solche erklärbar, obschon Ihre biografischen Prägungen und Erfahrungen das ihrige dazu beitragen mögen. In Zeiten starker gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Verunsicherung kommen zudem äußere, wenn auch weniger fassbare Einflüsse hinzu, die eine diffuse Ungewissheit aufkommen lassen können. Diese verstärken die eigenen Unsicherheiten spürbar: Wird mein Job noch in drei Jahren existieren? Trägt sich mein Geschäftsmodell, mit dem ich mich selbständig gemacht habe? Kann ich meinen Job oder diesen Auftrag überhaupt den Standards entsprechend bewältigen? Wer kann mir helfen und mich beraten? Kurz und gut: Ungewissheiten und Unsicherheiten sind heute allgegenwärtig und müssen von uns als Berater, als Mediatorinnen oder als Coaches gut versorgt, geklärt und eingebunden werden. Sowohl unsere eigenen Unsicherheiten als auch diejenigen, die unsere Klienten und Medianten mitbringen bzw. die sie sogar veranlasst haben, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, fordern uns bei der Beratungsarbeit heraus. Darum soll es heute gehen: den konstruktiven Umgang mit der eigenen Unsicherheit und der zu beratenden Unsicherheit unserer Klienten. Umgang mit Unsicherheiten als Berater*in Umgang mit Unsicherheiten bei den Klientinnen und Mandantinnen Link: Webseite von Benke Personalentwicklung
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Sep 11, 2021 • 43min

#53 Verkammerung der Mediationsbewegung. Im Gespräch mit Dr. Reinhard Greger

Auf welches Problem ist die Idee einer Mediationskammer ein Lösungsansatz - und wie kann es sonst gelöst werden? Die Deutsche Stiftung Mediation hat am 25.3.2021 dem Bundesjustizministerium und den Mediations-Stakeholdern die Idee zur Errichtung einer Bundesmediatorenkammer als wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Mediation offiziell per Rundmail vorgestellt. Eine Kammermitgliedschaft schaffe Vertrauen und fördere maßgeblich das Bekanntsein und die Akzeptanz von Mediation beim Verbraucher. So klar die Aufgaben einer Kammer im deutschen Kammerwesen sind, namentlich die Sicherung qualitativ hochwertiger Berufsausübung sowie die konsistente Außendarstellung der Berufsträger, so unzureichend rechtfertigend ist es für die Verkammerung und ihrer Folge einer Zwangsmitgliedschaft, dass mit Hilfe einer Kammer die Außendarstellung erste gelingen würde. Inhalte: Kammeridee und ihre Herausforderungen Auf welches Problem ist die Verkammerung ein Lösungsansatz? Grundidee des Kammerwesens Qualitätssicherung der Berufsausübung einheitliche Aussendarstellung Wer wäre betroffen und würde letztlich als Mitglied verkammert werden? (Problem, wer ist eigentlich Mediator und welche Tätigkeiten würden erfasst werden, deren Ausübung dazu führen würden, Mitglied der Kammer werden zu müssen?) Verfassungsrechtliche Anforderungen weitere Lösungsansätze für das diagnostizierte Problem zu weniger Mediationen und Sichtbarkeit dieser Methode Verweisungspflichten für Richter bei den Gerichten (Engpass: Kulturwandel) Es ist mittlerweile unumstritten, dass eine Anordnung zur Mediation, also genau genommen eine Anordnung, eine Mediation zu beginnen, keine Rechtsverletzung des Freiwilligkeitsgrundsatzes ist. Beratungspflichten für Rechtsanwälte (Engpass: Wirtschaftlichkeitsfragen) Anforderungen an Sozial- und sonstige Beratungsstellen (Engpass: Konkurrenzfragen) Erfahrungswerte aus dem BIGFAM-Projekt Berlin (Engpass: Rechtzeitigkeit) Hinweise: Reinhard Gregers Webseite zur Außergerichtlichen Streitbeilegung Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Winfried Kluth (MLU Halle) zum Vorschlag der Deutschen Stiftung Mediation Präsentation der Deutschen Stiftung Mediation zu Ihrem Vorschlag
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Sep 4, 2021 • 51min

#52 SanierungsMediation. Im Gespräch mit Uwe Kassing

Mediation und Moderation im Feld der Unternehmenssanierung und -restrukturierung Die Sanierung von finanziell angeschlagenen Unternehmen erfordert in zunehmend bereits in einem frühen Stadium des Sanierungswegs eine professionelle Begleitung. Hier können in Zukunft infolge des 2021 erlassenen StaRU-Gesetzes versierte Moderatoren und Mediatoren zum Zuge kommen. Wie es dazu gekommen ist und was im Einzelnen zu beachten sein wird, das bespricht der Mediator und Ausbilder Dr. Sascha Weigel mit dem Sanierungsexperten und Pionier auf dem Gebiet der SanierungsMediation Uwe Kassing. Inhalte: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Sanierungsverfahren und Mediationsverfahren Prinzipien der Mediation im Sanierungsverfahren Sanierungsfälle ähneln mehr Gruppenmediationen, statt klassische zwei-Seiten-Mediation Sanierungsziel vs. Mediationsoffenheit Rollenaspekt: Allparteilichkeit als Sanierungs- und Restrukturierungsberater? Rollenaspekt: Neutralität des Sanierungsmoderators bzw. der Restrukturierungsbeauftragten (vom Gericht) Problem der Vorbefassungen. Persönliche Voraussetzungen für die Arbeit von Sanierungsmoderationen und Restrukturierungsbeauftragungen. Rollenverständnis nach dem StaRUG. Methodenfragen: Einzelgespräche (Caucus-Mediation) Uwe Kassing: Bereits in der Ausbildung in den 90er Jahren begann Uwe Kassing seine Tätigkeit im Bereich Insolvenzrecht, damals noch im Konkursrecht (Konkursordnung), in der renommierten Verwalterkanzlei JNP, Hamburg. Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung trat Uwe Kassing in die multidisziplinäre Kanzlei Haarmann Hemmelrath ein und arbeitete anschließend lange Jahre selbständig als Insolvenzverwalter (Fachanwalt für Insolvenzrecht). Nach seiner Ausbildung zum Mediator und mit Inkrafttreten des ESUG sowie des Mediationsgesetzes im Jahr 2012 widmet er sich ausschließlich als SanierungsMediator der Unterstützung von Eigenverwaltungsverfahren in kleinen und mittleren Unternehmen. Der Fokus seiner Arbeit liegt in der außergerichtlichen SanierungsMediation und der Sanierung von Unternehmen mittels Insolvenzplan. Dabei sind nach seinem Verständnis gerade in den Eigenverwaltungsverfahren mediative Kompetenzen und die Unterstützung konsensualer Lösungen von Konflikten durch transparente Kommunikation zwischen allen Verfahrensbeteiligten ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Die langjährigen Erfahrungen und die Entwicklung einer veränderten Insolvenz- und Sanierungskultur kennzeichnen seine fachlichen Beiträge, u.a. seit der ersten Auflage im Handbuch Mediation (Hrsg. Haft/ von Schlieffen, 3. Auflage 2016; Kapitel „Mediation im Insolvenzrecht“). Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie zum vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren wird nach seiner Einschätzung der Weg geebnet, um zwischen den betroffenen Unternehmen und den Gläubigern mit dem StaRUG in kritischen Situationen angemessene, interessengerechte Restrukturierungslösungen ohne das gefürchtete Stigma der Insolvenz zu erarbeiten.
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Aug 27, 2021 • 51min

#51 - Storytelling in der Mediation. Im Gespräch mit Hanna Milling

Storytelling als professionelle Methode in der Mediation und im Coaching Dr. Hanna Milling lebt in Berlin und Chorin. Als Mediatorin und Coach begleitet sie Menschen und Organisationen bei der Lösung von Konflikten. Die studierte Diplom-Kulturwirtin und Doktorin der Philosophie ist Ausbilderin für Mediation BM® sowie ausgebildete Klärungshelferin und Lachtrainerin. Im Gespräch mit Sascha Weigel gibt sie Auskunft über die Anwendung von Geschichten in der Mediation. Geschichten sind eine Provokation zum Umdenken. (Nossrat Peseschkian) Inhalte in dieser Episode: Wie werden Geschichten in der Mediation eingesetzt? In welcher Phase lassen sich Geschichten in der Mediation einsetzen? (Spoiler: Natürlich in jeder Phase - zu jedem Zeitpunkt. Immer!) Wie können Geschichten in der Mediation eingesetzt werden? Worauf ist zu achten beim intervenierenden Einsatz von Geschichten in der Mediation? Funktionen von Geschichten: Distanzierungsfunktion Normalisierung Suchprozessfunktion Links: Webseite Hanna Milling Webseite zum Buch: Verlagsseite Wolfgang Metzner Verlag

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