F.A.Z. Einspruch

Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Oct 22, 2025 • 1h 5min

#362: Per Losverfahren zur Bundeswehr?

F.A.Z. Einspruch Die Reform des Wehrdienstgesetzes sorgt für Spannungen in der Koalition. In Folge 362 diskutieren wir mit Staatsrechtlerin Kathrin Groh, ob ein Losverfahren bei der Rekrutierung rechtlich zulässig wäre. In Folge 362 beschäftigen wir uns mit den Plänen von Schwarz-Rot, das Wehrdienstgesetz zu reformieren. Innerhalb der Koalition herrscht Uneinigkeit darüber, was passieren soll, wenn sich nicht genug junge Männer freiwillig zum Dienst melden. Ein aktueller Vorschlag sieht vor, in diesen Fällen ein Losverfahren einzusetzen. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, diskutieren wir mit Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München. Im Anschluss sprechen wir mit dem Polizeiforscher Markus Thiel. Er ist Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. In dem Interview geht es um die zunehmende Polizeigewalt in Deutschland. Im juristischen Literaturtipp spricht F.A.Z. Feuilleton-Herausgeber Jürgen Kaube mit Reinhard Müller auf der Frankfurter Buchmesse über dessen neues Buch „Deutsche Dogmen – Vom Asyl bis ziviler Ungehorsam“. Im Gerechten Urteil richten wir den Blick nach Leipzig, wo das Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung zum Rundfunkbeitrag getroffen hat. Infos zur Stellenausschreibung von F.A.Z. Einspruch: www.stellenmarkt.faz.net/job/redakteur-m-w-d-f-a-z-einspruch.1863469055.html?jssi=43347913385088886&jsix=1&jssc=0 Infos zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft: www.ra-stiftung-hessen.org Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: redaktioneinspruch@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Themen der Sendung Interview mit Prof. Groh zum Losverfahren beim Wehrdienst Interview mit Prof. Thiel zur Polizeigewalt Juristischer Literaturtipp: “Deutsche Dogmen“ von Reinhard Müller Gerechtes Urteil: BVerwG zum Rundfunkbeitrag Mehr zum Thema Der Wehrdienst geht vor Richter fällen folgenreiches Urteil zum ÖRR Wird der Wehrdienst zum Glücksspiel?
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Oct 15, 2025 • 1h 16min

#361: Darf die Bundeswehr Drohnen abschießen?

F.A.Z. Einspruch Mit dem Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz diskutieren wir, ob und wie die Bundeswehr bei Drohnensichtungen im Inland eingesetzt werden darf. Drohnensichtungen über deutschen Städten, Kasernen und Flughäfen: Wer ist dafür zuständig, die Flugobjekte vom Himmel zu holen? Und darf die Bundeswehr dazu im Inland eingesetzt werden? Darüber und über aktuelle Reformvorschläge aus der Politik sprechen wir mit dem Staatsrechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg. Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) feierte kürzlich gleich zwei Erfolge: Neben seiner Wiederwahl wurde eine millionenschwere Klage der Erben des Künstlers Piet Mondrian gegen die Stadt Krefeld in den USA abgewiesen. Im Podcast diskutieren wir den langjährigen Rechtsstreit um vier Gemälde im Kaiser-Wilhelm-Museum, die Frage der Staatenimmunität und die komplexen Herausforderungen bei der Aufarbeitung von NS-verfolgungsbedingtem Kulturgut. Im „Juristischen Literaturtipp“ geht es um die Freundschaft zwischen dem früheren US-Supreme-Court-Richter Anthony Kennedy und der Schriftstellerin Joan Didion anhand von wechselseitigen Buchvorstellungen. Infos zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft: ra-stiftung-hessen.org Themen der Sendung 02:38: Interview mit Prof. Schwarz zur Bundeswehr und Drohnen 25:37: Studiogespräch über die Klage der Erben von Piet Mondrian 58:05: Juristischer Literaturtipp: Die Bücherliste von Anthony Kennedy Mehr zum Thema Warum darf die Bundeswehr keine Drohnen abschießen? Was Deutschland für die Drohnenabwehr braucht Der unsichtbare Schutzwall Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
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Oct 8, 2025 • 1h 28min

#360: Warum Krahs Ex-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt wurde

F.A.Z. Einspruch Markus Wehner berichtet im F.A.Z. Einspruch Podcast über den Strafprozess gegen Jian G., den früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah. Außerdem blicken wir auf die Entscheidung des Kölner Landesarbeitsgerichts zu Ulrike Guérot. Das Oberlandesgericht Dresden hat in der vergangenen Woche Jian G., den ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah, wegen Spionage in einem besonders schweren Fall zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richter sind davon überzeugt, dass er jahrelang für das kommunistische Regime in China wichtige Dokumente aus dem Europaparlament organisiert hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich. Über das Urteil sprechen wir in Folge 360 des F.A.Z. Einspruch Podcasts mit Markus Wehner, F.A.Z.- Korrespondent für Sachsen und Thüringen. Er war an mehreren Prozesstagen im Gerichtssaal dabei. Wir fragen ihn auch, wie er die Zeugenaussage von Maximilian Krah erlebt hat und welche Folgen die Entscheidung für die AfD haben könnte. Anschließend blicken wir nach Köln: Dort hat das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz die Kündigung der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot bestätigt. Guérot war Professorin an der Universität Bonn und gilt als Gallionsfigur der sogenannten „Querdenkerszene“. Patrick Bahners war sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch bei der Urteilsverkündung dabei – und erklärt, wieso die Entscheidung der Kölner Richter aus unserer Sicht ein „Gerechtes Urteil“ ist. Im „Juristischen Literaturtipp“ beschäftigen wir uns mit der Doktorarbeit von Sigrid Emmenegger. Die rheinland-pfälzische Juristin hat zur „Gesetzgebungskunst“ geforscht und wurde am Dienstag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Bundesverfassungsrichterin ernannt. Anmeldung zum Podcast mit Publikum am 22. Oktober in Leipzig: iqb.de/einspruch Themen der Sendung 04:21: Gespräch mit Markus Wehner zu Jian G. 26:54: Gerechtes Urteil: LAG Köln zu Ulrike Guérot 01:03:48: Juristischer Literaturtipp: „Gesetzgebungskunst“ von Sigrid Emmenegger Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
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Oct 1, 2025 • 1h 5min

#359: Was Doris König in Karlsruhe überrascht hat

F.A.Z. Einspruch Wir sprechen mit der scheidenden Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts über schwierige Entscheidungen, Richterwahlen und Parteiverbote. Mit dem Staatsrechtler Jörn Axel Kämmerer analysieren wir das Aus der Altersgrenze für Anwaltsnotare. In der vergangenen Woche hat der Bundestag drei neue Verfassungsrichter gewählt – wenig später wählte der Bundesrat Ann-Katrin Kaufhold zur neuen Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Sobald der Bundespräsident sie ernannt hat, wird die Münchener Professorin diese Aufgabe von Doris König übernehmen. Die bisherige Karlsruher Vizepräsidentin ist deshalb in Folge 359 des F.A.Z. Einspruch Podcasts zu Gast – und blickt mit uns auf ihre wichtigsten Urteile, ihre Sondervoten und eine persönliche Überraschung in Karlsruhe zurück. Sie äußert sich auch zum Wahlverfahren für Verfassungsrichter und erläutert die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts bei Parteiverbotsverfahren. Anschließend blicken wir auf ein Jubiläum: Der Bundesgerichtshof wird heute 75 Jahre alt. Auf F.A.Z. Einspruch gibt es eine Chronik zur Geschichte des höchsten deutschen Gerichts für Zivil- und Strafsachen – wir verraten unseren Hörern, was wir darin besonders spannend finden. Mit Jörn Axel Kämmerer, Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School in Hamburg, besprechen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze für Anwaltsnotare. Die Karlsruher Richter rügten die bisherige Regelung, wonach Anwaltsnotare mit 70 Jahren ihr Notariat aufgeben müssen. Lassen sich die Wertungen des Urteils auf andere Berufe übertragen? Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns eine Fernsehsendung, die es nicht mehr gibt – und die dennoch das Bundessozialgericht beschäftigt. Anmeldung zum Podcast mit Publikum am 22. Oktober: iqb.de/einspruch Themen der Sendung: 02:35: Interview mit BVerfG-Vize Prof. Dr. Doris König zum Abschied in Karlsruhe 28.33: 75 Jahre Bundesgerichtshof 37:17: Interview mit Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer zur Berufsfreiheit 56:14: Gerechtes Urteil: Unfall bei „Wetten dass…?“ Mehr zum Thema Diese Richter schickt der Bundestag nach Karlsruhe:](https://www.faz.net/einspruch/bundesverfassungsgericht-wer-sind-sigrid-emmenegger-ann-katrin-kaufhold-und-guenter-spinner-110701259.html)) Chronik zu 75 Jahre Bundesgerichtshof:](https://www.faz.net/einspruch/75-jahre-bgh-wie-recht-die-zeit-praegt-accg-110686605.html)) Das Bundesverfassungsgericht zu Anwaltsnotaren:](https://www.faz.net/einspruch/anwaltsnotare-duerfen-nach-dem-70-geburtstag-arbeiten-accg-110699721.html)) Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
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Sep 24, 2025 • 1h 3min

#358: „Keine Pflicht zur Anerkennung von Staaten“

F.A.Z. Einspruch Der Völkerrechtler Andreas Paulus spricht im Interview über die Anerkennung Palästinas. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kritisiert den VGH in Kassel im Zusammenhang mit einem Eilantrag zur Beobachtung der AfD. Der Göttinger Völkerrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus sagt im „Einspruch“-Podcast auf die Frage, ob Palästina ein Staat sei: „Das kommt darauf an, wen man fragt.“ Er hob hervor, dass es keine Pflicht zur Anerkennung von Staaten gebe. Auf der anderen Seite solle man die immer stärker werdende Anerkennung nicht unterschätzen. Es sei für Israel bisher gar nicht so einfach, auf diese Anerkennungswelle zu reagieren, außer mit ein paar Schikanen gegenüber Konsulaten und ähnlichem. Außerdem hat der hessische Innenminister Roman Poseck Kritik am hessischen Verwaltungsgerichtshof geübt. Das Gericht hat auch nach zwei Jahren Prüfung noch immer nicht über einen Eilantrag entschieden, in dem es um die Beobachtung der AfD geht. Der Minister fordert „mehr Tempo“. Im Gespräch mit F.A.Z.-Wirtschaftsredakteur Marcus Jung werfen wir einen kritischen Blick auf „10 Jahre Diesel-Skandal“. Noch immer gebe es keine rechtskräftige strafrechtliche Entscheidung. Er widersprach der Einschätzung, die Kleinen hänge man, die Großen lasse man laufen. Das gerechte Urteil befasst sich mit Gewalt im Fußball. Vor dem Amtsgericht Frankfurt stehen derzeit Fans der Eintracht Frankfurt, die sich im November 2023 an den schweren Ausschreitungen im Frankfurter Waldstadion beteiligt haben. Themen der Sendung: 2:27: Interview mit Andreas Paulus zur Anerkennung Palästinas 16:53:Gespräch mit Roman Poseck über seine Kritik am Verwaltungsgerichthof im Zusammenhang mit der AfD 36:25: Interview mit Marcus Jung über 10 Jahre Dieselskandal 53:33: Gerechtes Urteil: Eintracht-Fans müssen sich wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung verantworten Mehr zum Thema: Eine Richterin ohne Risiko? Wie viel Staat ist zu viel? Warum die SPD „Catcalling“ bestrafen will Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
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Sep 17, 2025 • 49min

#357: Warum die SPD „Catcalling“ bestrafen will

F.A.Z. Einspruch Mit Sonja Eichwede (SPD) sprechen wir über den Vorschlag ihrer Partei, einen neuen Straftatbestand für sogenanntes „Catcalling“ einzuführen. Und es geht um die neue SPD-Richterkandidatin für Karlsruhe, Sigrid Emmenegger. Die SPD sieht beim sogenannten „Catcalling“ eine Strafbarkeitslücke und fordert einen neuen Straftatbestand. Gemeint sind sexuell aufgeladene Bemerkungen im öffentlichen Raum. Doch wo verläuft die Grenze zwischen einem misslungenen Kompliment und strafwürdigem Verhalten? Der Vorstoß der Sozialdemokraten sorgt für kontroverse Debatten. Wir sprechen darüber mit der Juristin und stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Sonja Eichwede. Außerdem: Die SPD hat ihre Ersatzkandidatin für Frauke Brosius-Gersdorf nominiert. Wir werfen einen Blick auf die Personalie – und auf den Zeitplan der anstehenden Richterwahl. F.A.Z.-Kollege Jonas Wagner berichtet von einem aufschlussreichen Verhandlungstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen die mutmaßliche Führungsriege der Gruppe Reuß. Das gerechte Urteil kommt aus dem Sauerland. Das Landgericht Arnsberg hat eine Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt. Der Fall ist nicht nur juristisch heikel, sondern politisch brisant. Themen der Sendung Interview mit Sonja Eichwede (SPD) zum “Catcalling“: 02:40 Wer ist die neue SPD-Richterkandidatin Sigrid Emmenegger: 16:53 Jonas Wagner über den Reuß-Prozess vor dem OLG Frankfurt: 24:34 Gerechtes Urteil: Rechtswidrige Hausdurchsuchung wegen Anti-Merz-Graffiti: 39:26 Mehr zum Thema Sind Frauen Katzen? Hausdurchsuchung bei Juso-Politikerin war rechtswidrig Sigrid wer? Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
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Sep 10, 2025 • 1h 25min

#356: Afghanistan-Aufnahmeprogramm: Viel versprochen, wenig eingelöst?

F.A.Z. Einspruch Warum einige Afghanen trotz Aufnahmezusage auf ein Visum warten. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) spricht über das Leben seiner Mutter Jutta Limbach, der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. In Folge 356 sprechen wir über das Afghanistan-Aufnahmeprogramm der Bundesregierung. Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden zahlreichen gefährdeten Afghanen Aufnahmezusagen erteilt. Doch viele von ihnen warten bis heute auf ein deutsches Visum. Woran liegt das – und wie verlässlich ist das deutsche Aufnahmeversprechen? Im juristischen Literaturtipp stellen wir eine Biografie über die erste und bislang einzige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, vor. Autorin ist die Historikerin Gunilla Budde. Patrick Bahners spricht darüber mit dem nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), dem Sohn von Jutta Limbach. Anschließend ordnet unsere F.A.Z.-Kollegin Kim Maurus das Strafverfahren gegen Christina Block ein. Der Vorwurf: Sie soll die Entführung ihrer eigenen Kinder in Auftrag gegeben haben. Kim Maurus verfolgt den Prozess vor dem Hamburger Landgericht und berichtet über den aktuellen Stand. Das Gerechte Urteil kommt dieses Mal vom Bundesverfassungsgericht. Der Berliner Galerist Johann König ist dort mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung von Christoph Peters’ Roman Innerstädtischer Tod gescheitert. Themen der Sendung: Das Afghanistan-Aufnahmeprogramm der Bundesregierung: 2:55 Juristischer Literaturtipp mit Benjamin Limbach 14:33 Der Block-Prozess vor dem LG Hamburg 43:16 Gerechtes Urteil: BVerfG zum Roman „Innerstädtischer Tod“ 1:01:33 Mehr zum Thema: Politische Bücher: Karlsruhes erste Präsidentin Pakistan stellt der Bundesregierung eine Bedingung Christina Block engagiert Ex-Regierungssprecher Anda Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: redaktioneinspruch@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
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Sep 3, 2025 • 54min

#355: Hubig zu Verfassungsrichterwahl, AfD-Verbot und Richternote

F.A.Z. Einspruch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) war im F.A.Z.-Tower zu Gast. Sie sagt, welche Hürden sie für ein AfD-Verbot sieht und warum auch Sechs-Punkte-Juristen als Richter geeignet seien. In acht Jahren sind über 350 Folgen des F.A.Z. Einspruch Podcasts erschienen. Seit einem Jahr gibt es zudem das F.A.Z. PRO Einspruch Briefing, das mittlerweile Woche für Woche mehr als 60.000 Leser erreicht. Beides gute Gründe, um Gastautoren und Podcast-Gäste der vergangenen Folgen in den F.A.Z.-Tower einzuladen – und mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein Gespräch über die rechtspolitischen Fragen unserer Zeit zu führen. Die SPD-Politikerin äußert sich zum Umgang mit der AfD in Parlamenten und Gerichten, zu Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen und zur Debatte über Frauke Brosius-Gersdorf. Sie nimmt auch zu der Frage Stellung, wie der Bund den Ländern mehr Richterstellen ermöglichen will – während diese bereits damit zu kämpfen haben, Nachfolger für pensionierte Richter aus den Babyboomer-Jahrgängen zu finden. Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest Feedback zum Podcast bitte unter: redaktioneinspruch@faz.de F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch Mehr zum Thema AfD-Mitglieder als Beamte?](https://www.faz.net/einspruch/afd-mitglieder-als-beamte-ist-die-verfassungstreue-gegeben-oder-nicht-110475759.html)) Zum Umgang mit Verfassungsfeinden:](https://www.faz.net/einspruch/exklusiv/wie-sollte-mit-verfassungsfeinden-umgegangen-werden-110434061.html)) Patrick Bahners zur OB-Wahl in Ludwigshafen ohne AfD-Kandidat:](https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ob-wahl-ohne-afd-der-testfall-von-ludwigshafen-110655722.html))
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Aug 27, 2025 • 1h 5min

#354: Sind Smartphone-Verbote an Schulen zulässig?

F.A.Z. Einspruch Wir blicken zurück auf die wichtigsten juristischen Ereignisse der Sommerpause. Mit dem Staatsrechtler Gerhard Robbers diskutieren wir ein mögliches Smartphone- und Social-Media-Verbot. Und es geht um Gendersprache im Handelsregister. Auch in den Sommermonaten ist – trotz Ferienzeit und heißer Temperaturen – einiges in der Welt des Rechts passiert. In der ersten Podcast-Folge nach der Sommerpause fassen wir die wichtigsten Entwicklungen zusammen. Denn die Gerichte in Luxemburg, Den Haag und Karlsruhe waren alles andere als untätig. Es geht um Fragen zum Klimaschutz, zu Asylverfahren und zum Einsatz von Staatstrojanern. Im Anschluss sprechen wir mit dem früheren Trierer Staatsrechtsprofessor und ehemaligen rheinland-pfälzischen Justizminister Gerhard Robbers (SPD) über mögliche Smartphone- und Social-Media-Verbote für Minderjährige. Zuletzt hatte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) dazu Vorschläge in einem F.A.Z.-Gastbeitrag gemacht. Wären solche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar? Das Gerechte Urteil ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ein Unternehmen hatte seine Satzung geändert, um genderneutral zu formulieren. Dabei verwendete es statt der Bezeichnung „Geschäftsführer“ die Bezeichnung „Geschäftsführung“. Darf es das? Hinweise: An der Umfrage zum Einspruch-Briefing können Sie unter faz.net/umfrage-einspruch teilnehmen. Die Erklärung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Behauptungen Frauke Brosius-Gersdorfs finden Sie unter frankfurterallgemeine.de/presse. Themen der Sendung: 3:05: Juristischer Rückblick auf die Sommerpause 37:08: Sind Smartphone- und Social-Media-Verbote zulässig? 54:57: Gerechtes Urteil: OLG Düsseldorf zum Gendern im Handelsregister Mehr zum Thema: Kommentar von Jürgen Kaube zu Frauke Brosius-Gersdorf: Zum IGH-Klimagutachten: Mario Voigt zu Smartphone-Verboten: Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.
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Jul 23, 2025 • 1h 3min

#353: Schwarz-rote Bilanz vor der Sommerpause

F.A.Z. Einspruch Union und SPD haben hohe Erwartungen an ihre Regierungsarbeit geweckt – und wurden bei Schuldenbremse, Kanzler- und Richterwahl mit der Realität des Rechts konfrontiert. Wie sieht unsere Zwischenbilanz vor der Sommerpause aus? Folge 353 vor unserer Podcast-Sommerpause nutzen wir dazu, ausgeruht auf die ersten 78 Tage der neuen Bundesregierung zu blicken: Welche Gesetze hat die neue Regierung auf den Weg gebracht? Wo ruckelte es? Und welche möglichen Konfliktpunkte zwischen den Regierungsparteien sind bereits jetzt für die Zukunft absehbar? Mittlerweile ist zumindest klar, dass die Wahl von drei Verfassungsrichtern im Bundestag nicht in der Sommerpause stattfinden wird: Union und SPD – aber auch die Linken – haben den Wunsch der Grünen nach einer Sondersitzung des Bundestags abgelehnt. Wir analysieren, welche Fristen es gibt, diskutieren Szenarien zur Richterwahl und erklären, warum der Menschenwürde-Diskurs in der Richterwahldebatte eine besondere Rolle spielt. Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns ein Jurastudent, der einen Betriebsrat gründen wollte – und deshalb gekündigt wurde. Hinweis: Die nächste Folge des Einspruch-Podcasts erscheint wegen der Sommerpause am 27. August. Themen der Sendung: 2:29: Schwarz-rote Zwischenbilanz 34:57: Update zur Verfassungsrichterwahl 55:47: Gerechtes Urteil: LAG München zur Kündigung wegen Betriebsratsgründung Mehr zum Thema: Sommerpressekonferenz: Merz mit einer Prise Merkel Prof. Dr. Christian Hillgruber zur Menschenwürde Mehrere Landesminister gegen SPD-Richterkandidatin

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