Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.

Dr. Sascha Weigel
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Nov 11, 2020 • 34min

#15 - Ressourcenorientierte Transaktionsanalyse - Im Gespräch mit Bertine Kessel, Hanne Raeck und Dörthe Verres

Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment gibt es hier. Inhalte: Zum Buch: "Ressourcenorientierte Transaktionsanalyse" (2020) Verlagstext: Der fokussierte Blick auf prägnante Details von Kommunikation und persönlicher Entwicklung aus der Nähe ist das Markenzeichen der Transaktionsanalyse. Sie hilft, im Coaching- und Beratungskontext Erfahrungen verschiedenster Art Sinn zu verleihen und neue Entscheidungen zu treffen. Es war konsequent, das Runde mit dem Eckigen zu ersetzen. Das passte sonst nicht. Dieses Buch ergänzt die Transaktionsanalyse um systemische Ansätze, die ein umfassendes Verständnis von Kontext, Rollen und Wirklichkeitskonstruktion ermöglicht sowie Ansätze aus der analytischen Psychologie, die mit ihrer Perspektive in die Tiefe das Verständnis individueller Potenziale von Menschen erweitert. Das neurobiologisch basierte Konzept des Zürcher Ressourcenmodells (ZRM®) unterstützt außerdem nachhaltig die Veränderungskompetenz, indem Ressourcen des Unbewussten mittels Bilder und Embodiment-Methoden genutzt werden. Autorinnen-Infos: Bertine Kessel, Diplom-Sozialpädagogin, ist Transaktionsanalytikerin in den Fachbereichen Psychotherapie und Beratung, Lehrtrainerin und Supervisorin der Deutschen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (DGTA) und der European Association of Transactional Analysis (EATA), selbstständig als Führungskräfte-Coach und Lehrtrainerin und ist Gründerin und Geschäftsführerin der Kessel und Kessel GmbH. Hanne Raeck, Grundschullehrerin, arbeitet selbstständig als Lehrtrainerin der Deutschen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (DGTA) und der European Association of Transactional Analysis (EATA) im Fachbereich Bildung, ist Coach und Beraterin im eigenen Institut für Entwicklung und Lernen sowie Erwachsenenbildnerin für Lehrerinnen und Sozialpädagogen an verschiedenen Einrichtungen. Dörthe Verres, Diplom-Psychologin, Approbierte Psychologische Psychotherapeutin (BDP), ist Transaktionsanalytikerin im Fachbereich Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (DGTA) und der European Association of Transactional Analysis (EATA), CTA-Trainerin und Supervisorin (DGTA, EATA), Lehrtrainerin am ISB-W Wiesloch und Odenwaldinstitut, Coach und Gutachterin des Deutschen Verbandes für Coaching und Training e. V. (dvct). Sie ist tätig in Seminaren zur Weiterbildung… besprochene Literatur: Verlagslink:Vandenhoeck&Ruprecht zum Buch Susannah Temple: Functional Fluency Links Bertine Kessel: Kessel&Kessel GmbH Hanne Raeck: Werktstatt für Lernen und Entwicklung Hamburg Dörthe Verres: Webauftritt bei isb Wiesloch
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Oct 30, 2020 • 32min

#14 - Paraphrasieren neuropsychologisch untersucht - Im Gespräch mit Maria Seehausen

Mehr zu Mediation und Konfliktmanagement: www.inkovema.de Inhalte: Definition und Wirkungsweisen des Paraphrasierens -Beruhigungseffekte, Erleichterung und Entspannung (Rapport herstellen bei der Problembeschreibung!) aber auch Anspannungs- bzw. Anregungseffekte, Aktivierungen, um Leistung zu erbringen (Lösungssuche!) Forschungsdesign und Methoden der neuropsychologischen Untersuchungen: Pilotstudie: Interviews mit Konfliktparteien als Probanden funktionelle Magnetresonanztomographie zur Sichtbarmachung neuronaler Veränderungen (während eines Interviews/einer Mediation) elektrodermale Aktivitätsmessungen (EDA), also etwa Puls- und Herzratenmessung, Atmung, Stimmanalyse etc. weitere Erkenntnisse: Paraphrasen sollten die subjektive Formulierung, also aus der Sicht des Kommunikationspartners beschrieben, nutzen und nicht eine objektive Bestätigung durch eine verobjektivierende Formulierung herbeiführen. Übertragbarkeit auf andere Berufsgruppen möglich, die auch neutral, aber kommunikativ wirken (müssen) - Richter, Führungskräfte! Paraphrasieren ist genauso wichtig und hat den gleichen Effekt wie das Äußern von Mitgefühl. Das ist für Führungskräfte interessant, die befürchten, Mitgefühl zu äußern untergrabe ihre Handlungsmöglichkeiten. besprochene Literatur: Seehausen, M.: Die emotionale Wirkung von Paraphrasieren. Ergebnis dreier neuropsychologischer Studien, ZKM 2019, 164-169. Seehausen, M./ Kazzer, Ph./ Bajbouj, M./ Prehn, K.: Effects of empathic paraphrasing - extrinsic emotion regulation in social conflict, in: Frontiers in Psychology, 2012, 3:482 (LINK).
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Oct 27, 2020 • 44min

#13 - Paraphrasieren gesprächslinguistisch untersucht - Im Gespräch mit Hans Nenoff

Mehr zu Mediation und Konfliktmanagement: www.inkovema.de Inhalte: Formen von Paraphrasen und Reformulierungen (die Terminologie der Sprechwissenschaft ist nicht deckungsgleich mit der Terminologie in der Mediationswissenschaft) Funktionen von Paraphrasen: Aufzählungs-TextRückmeldefunktion Fortsetzungsfunktion Vorbereitungsfunktion Fokussierungsfunktion Grundannahme zum Paraphrasieren: Die Interaktionspartner strukturieren soziale Ordnung nach bestimmten Prinzipien (Gerechtigkeit, Rederecht, Redeabgabewille etc.) und zeigen diese Prinzipien im Gespräch u.a. mittels Paraphrasen an. besprochene Literatur: Hans Nenoff: Wortwörtliche Paraphrasen im Mediationsprozess. Ein gesprächsanalytischer Beitrag, in: Kriegel-Schmidt, K. (Hrg.), Mediation als Wissenschaftszweig. Im Spannungsfeld von Fachexpertise und Interdisziplinarität, Nomos-Verlag 2017. (Verlagslink) (Dieser Beitrag illustriert die Ressourcen gesprächsanalytischer Methoden für die Analyse des Mediationsprozesses. Am Beispiel wortwörtlicher Paraphrasen wird dargestellt, wie mit Hilfe der Gesprächsanalyse ein vertieftes Verständnis über Formen und Funktionen von Interventionen aus dem Mediationsprozess gewonnen und für die professionelle Arbeit rückgebunden werden kann. Der Beitrag zeigt, dass wortwörtliche Paraphrasen von den mediierenden Personen systematisch angewandt werden und dabei durchaus eine Reihe nützlicher Funktionen leisten: Sie dienen als Rückmelder, Fortsetzer, Vorbereiter und Fokussierer.) Links: FSU Jena, Philosophische Fakultät. Lehrkraft für besondere Aufgaben: Universitätswebseite Sprecher mit eigenem Studio. Firmenwebseite www.hans-nenoff.de
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Oct 19, 2020 • 25min

#12 - Konfliktcoaching - Im Gespräch mit Jutta Kreyenberg

Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment gibt es hier. Inhalte: Konfliktbearbeitung im Coaching: Vorteile und Nachteile der fehlende Anwesenheit des Konfliktpartners Vorgehen bei der Konfliktbearbeitung durch Hinterfragen Reflexionsbereitschaft und Einsichtsfähigkeit als Bedingung für ein Konflikt-Coaching (=>Entspricht der Freiwilligkeit und Offenheit im Mediationsverfahren.) Ohne eine Bereitschaft zur Selbstreflexion geht es im Konflikt-Coaching nicht. Aktuelle Themen im Coaching: Stressvermeidung / Umgang mit Stress Resilienzverbesserung Emotionsregulierung Verhandlungsfähigkeit Konsequenzen der Coronavirus-Krise Neustrukturierung und der Firmen Digitalisierungsschub Neue Geschäftsmodelle und Methhoden (z.B. Coaching-Plattformen) Literatur: Kreyenberg, Jutta: Konfliktmanagement, 2. Auflage, 2005. Kreyenberg, Jutta: Konfliktmanagement international, 2008. Kreyenberg, Jutta: Das professionelle 1 x 1. 99 Tipps zum Coachen von Mitarbeitern, 2012. Links: Institut Coaching-Supervision von Jutta Kreyenberg: www.coachingsupervision.de/ Temple Index of Functional Fluency: https://functionalfluency.com/
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Oct 1, 2020 • 53min

#11 - Das Mediationsgesetz und seiner weißer Fleck. Im Gespräch mit Reinhard Greger

Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment gibt es hier. Inhalte: Persönlicher Weg vom Richter und Professor für Zivilprozessrecht zu den Methoden der Außergerichtlichen Streitbeilegung, einschl. Mediation. Funktionen und Aufgaben des staatlichen Gerichtswesens Entgrenzungen in beide Richtungen: Die Ideen der Außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden finden Eingang in das Angebot staatlicher Konfliktbearbeitung und umgekehrt, das staatliche Recht greift - mit dem Mediationsgesetz - in das Mediationsverständnis von Privatmediator*innen ein (Verrechtlichung, Vergesetzlichung) Weitere Öffnung und Erweiterung des staatlichen Gerichtswesens? Nein, vielmehr besteht eine echte Förderpflicht für den Staat, die außergerichtliche Konfliktbearbeitung/Streitbeilegungsmethoden zu unterstützen. Gerichte müssen Weichenstellerfunktion übernehmen. Mediationsverständnis Folgen der gesetzlichen Definition von Mediation (Mediationsgesetz: Spielfelderöffnung und Spielfeldbegrenzung zugleich.) Das Mediationsgesetz hat nicht nur das gesetzliche Spielfeld für die Mediation eröffnet, sondern auch begrenzt. Von einer Mediation außerhalb des Mediationsgesetzes lässt sich nicht mehr sprechen. Versäumnis des Gesetzgebers die außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden über die Mediation hinaus zu fördern, statt ein gerichtliches Rechtsinstitut zu etablieren, dass die Ideen aufnimmt (Güterichter). Sinn des engen Verständnisses des gesetzlichen Mediationsbegriffs: Begriffsklarheit! Konsequenzen falscher Bezeichnung durch Konfliktberater*innen: Haftungsfolgen! Verkehrsunfallhaftung im Straßenverkehr: Auch ein mittlerweile verrechtlichtes Gebiet, aktuell mit steigender Klagehäufung besprochene Literatur: Greger, R., Unter falscher Flagge. Zum Fehlgebrauch des Mediationsbegriffs und seine Folgen, ZKM 2015, 172 ff.; Prior, Chr., Klärungshilfe trifft Mediationsgesetz…, ZKM 2016, 105. Links: Reinhard Gregers Webseite zur Außergerichtlichen Streitbeilegung: www.reinhard-greger.de
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Sep 23, 2020 • 46min

#10 - Konflikte in Corona-Zeiten - Im Gespräch mit Jürgen von Oertzen

Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment hier anmelden. Inhalt: Konflikte und Konfliktbearbeitung in Lockdown- und Coronavirus-Zeiten 1. Familien und Privatleben Verstärktes Gewaltaufkommen bei sinkenden polizeilichen Meldezahlen? Notfallnummern und privates, kostenfreies Engagement organisierte Anlaufstellen für Hilfsbedürftige Familienkonferenzen in Lockdown-Zeiten 2. Unternehmen und Organisationen Übergänge ins Home-Office Ausgleich für fehlende Gespräche in der Kaffeeküche (Wie organisiert man den Zufall?) Video-Calls und digitale Meetings planen, Zeitpuffer jenseits der Tagesordnung planen Was können Chefs tun? Dürfen Vorgesetzte einfach privat zu Hause anrufen und sich nach dem Wohlbefinden erkundigen? Kann ihnen derartiges Verhalten als übergriffige Kontrollversuche ausgelegt werden? Aufhebung von Berufs- und Privatbereiche? Entgrenzung der Arbeit ins Private? Wie lässt sich ein Lockdown sinnvoll gestalten? 3. Politik und gesellschaftliches Engagement Wie geht's einem professionell vermittelnden Politikwissenschaftler in der praktischen Politik an der Basis? Müssen wir (auch) der Politik Zeit zum Nachdenken, Klarkommen und Abwägen zugestehen oder dürfen wir sie als zu langsam kritisieren? Was macht ein professionell vermittelnder und promovierter Politikwissenschaftler an der Basis der praktischen Politik? Links Jürgen von Oertzen: Mediationsbüro Einigungshilfe in Karlsruhe Notfallnummern / Hotlines Akut-Hilfe Mediationsbüro Einigungshilfe in Karlsruhe Konflikt-Hotline Bundesverband Mediation: 0800 247 36 76 - kostenfrei 8.00 bis 20.00 Uhr Ökumenische Telefonseelsorge Diakonie Leipzig: 0800 1110 111 oder 0800 1110 222
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Sep 5, 2020 • 41min

#9 - Klärungshilfe und Freiwilligkeit der Mediation - Im Gespräch mit Ute Liepold

Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment gibt es hier. **Inhalt: ** **1. Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Situation als Selbständige Freiwilligkeit in der Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes - Gewahrte Anforderung im Prozess der Klärungshilfe? **Problemfall, dass Konfliktbeteiligte nicht im Klärungsprozess/an der Mediation zu Beginn teilnehmen wollen. Streitfrage Schließt eine Anordnung des Vorgesetzten zur Teilnahme die Freiwilligkeit i.S.d. Mediationsgesetzes aus? Während diese Rechtsfrage von Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur bejaht wird, verneinen Klärungshelfer, soweit die Teilnehmenden nicht aktiv zur Teilnahme gedrängt werden. Für den Start einer Klärungshilfe ist ausreichend, wenn die Konfliktpartei schweigend anwesend ist. Zudem besprechen wir die Möglichkeit, die Unfreiwilligkeit zu Beginn eines mediativen Klärungsprozesses als Ausdruck der überlagernden eigenverantwortlichen Eigenschaft als Arbeitnehmer zu verstehen, so dass der freiwillige, aber bindende Arbeitsvertrag auch dann noch die Freiwilligkeit am Mediationsprozess bejaht, wenn Unlust und Furcht vor negativen Konsequenzen bei Nichtteilnahme bestehen. Schließlich will sich keiner Vorwerfen lassen, die Klärung verhindert zu haben ebensowenig wie es generell kaum jemanden gibt, der gerne und lustvoll an einer Mediation teilnimmt. Schließlich besteht die Drucksituation Konflikt noch. Dabei betont Ute Liepold zu recht, dass es auch für die praktische Klärung und jenseits juristischer Klärungsnot ungünstig ist, wenn Beteiligte von Vorgesetzten "gezwungen" zur Teilnahme werden. _Dazu etwa Greger, R., Unter falscher Flagge. Zum Fehlgebrauch des Mediationsbegriffs und seine Folgen, ZKM 2015, 172 ff.; Prior, Chr., Klärungshilfe trifft Mediationsgesetz…, ZKM 2016, 105. Empfehlungen für die Praxis im Umgang mit Fragen zur Freiwilligkeit der Teilnahme (im innerbetrieblichen Kontext). Zum Grundprinzip: Der Odysseus-Pakt _ **3. Mediationsklauseln für Arbeitsverträge. ** Mediationsklauseln für Arbeitsverträge könnten das praktische Problem von Organisationen mit der Teilnahmebereitschaft und juristischer Absicherung minimieren. Blogbeitrag: Mediationsklauseln in privatwirtschaftlichen Verträgen Kurzbeitrag: Mediation in Privatverträgen **4. Problemfall für die Mediatorin: ** Die beauftragende Führungskraft "entpuppt" sich als Teil des Konflikts und muss ihren Beitrag zur Konfliktklärung beitragen, was die Mediationsperson in Ihrem Allparteilichkeits- und Neutralitätsgebot unter Druck setzt. 5. Weitere wichtige Kriterien für die Klärungshilfe
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Sep 1, 2020 • 33min

#8 - Systemische Transaktionsanalyse. Im Gespräch mit Günther Mohr.

Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment gibt es hier. **- 3 Eckpfeiler systemischer Konzeptionen ** Einbettung und Vernetzung Annahme subjektiver Wirklichkeitskonstruktionen Selbsterhaltung (Autopoiesis) - Differenz zwischen Humanismus und Systemtheorien Der Mensch steht im Humanismus und den Humanistischen Psychologien (klassische Transaktionsanalyse) im Mittelpunkt - der Konzeption. Die Systemtheorien, vor allem durch die radikale Ausformulierung von Niklas Luhmann, lösen sich vom Individuum als Ausgangspunkt der Theorie. Hier werden Soziale Systeme von Kommunikationen als Elemente gebildet. Günther Mohr schlägt die Brücke zwischen klassischer Transaktionsanalyse und Systemtheorien mit seiner Organisationskonzeption der 10 Systemdynamiken. - Antreiber-Konzept Neben den klassischen fünf Antreibern formuliert G. Mohr in seinem neuen Buch drei weitere Antreiber. Sei (immer) auffallend! (Authentizitätsdogma und Sichtbarkeitsverpflichtung i.S.v. Reckwitz) Sei (immer) aktiv! Bleibe (immer) unzufrieden! (In der Entrepreneur-Szene in abgewandelter Form als Leitbild gebräuchlich, "Stay hungry")
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Aug 5, 2020 • 35min

#7 - Wirtschaftsmediation. Mediation mit Firmenvertretern und Rechtsanwälten. Ein Gespräch mit Jörg Risse

Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment gibt es hier. Inhalt: 00:01:173 Beispielsfälle 00:05:00 Arbeitsauftrag für den Wirtschaftsmediator 00:09:00 Vertretungspersonen in der Mediation bei Organisationen 00:12:50 Umgang mit parteilichen Rechtsanwälten 00:15:30 Verantwortungsübernahme und Verantwortungsscheu 00:19:00 Vorschläge durch den Mediator?! 00:22:18 Mediation ist eine Zumutung 00:25:00 Paradoxie des Konflikts in der Mediation 00:28:43 Wirtschaftsmediation 2. Auflage – Wann? 00:29:45 Jörg Risses persönlicher Weg zur Mediation Links zur Webseite von INKOVEMA: Webseite der Episode Webseite von INKOVEMA Blog zu Mediation und Konfliktmanagement Links zu Jörg Risse: Baker McKenzie: https://www.bakermckenzie.com/en/people/r/risse-joerg
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Jul 28, 2020 • 46min

#6 - Mediation an staatlichen Gerichten. Das Güterichterverfahren - Im Gespräch mit RiAG Thomas Puls

Thomas Puls, Richter am Amtsgericht in Halle/Saale, ausgebildeter und tätiger Güterichter, zeichnet in dieser Episode die Entwicklungen einvernehmlicher Gerichtsverfahren nach, die im Jahre 2012 – mit dem deutschen Mediationsgesetz – zum Rechtsinstitut des Güterichtertums führten. Und er gewährt Einblick in seine ganz persönliche Entwicklung vom entscheidenden Richter zum schlichtenden Mediator. **Inhalt: ** Kontaktaufnahme mit dem neuen Konfliktbearbeitungsverfahren der Mediation: Gerichtliches Modellprojekt in Sachsen-Anhalt (2005). „Danke, dass Du das übernimmst!“ bis „Danke, aber vergleichen kann ich allein!“: Für und Wider einvernehmlicher Verfahrensweisen an einem deutschen Amtsgericht. Gut, dass das Güterichterverfahren Methodenfreiheit zulässt!: Der Weg vom Mediationsprojekt zum innovativen Güterichterverfahren der ZPO (2012). In Nachbarschaftsfällen gibt es immer was zu entdecken! Bevorzugte Fallkonstellationen im Güterichterverfahren. Rückgang der Klageeingangszahlen an deutschen Gerichten (Link zum INKOVEMA-Blogbeitrag „Kein Grund zur Klage?!“) 1 Fall pro Monat!: Verhältnis von richterlicher zu güterichterlicher Tätigkeit. Ich fühle mich schon wohler, wenn ich nicht die Verantwortung für die juristische Entscheidung habe: Rückwirkungen auf die richterliche Tätigkeit. „Der hat sich bei Gericht als Rechtsbeistand nicht so benommen, als würde er im Güterichterverfahren hilfreiche Ideen entwickeln können.“: Rollenklarheit von Anwält*innen im Güterichterverfahren. Vorteil Güterichterverfahren: Vollstreckbarkeit von güterichterlich erarbeiteten Vergleichen. Wir wollen ein Güterichterverfahren: Zulässigkeit von Klagen! Das Klageerfordernis als Hindernis für die Ausbreitung von gerichtlichen Mediationen. Aufgeworfenes Thema: Ist eine Klage durch die Konfliktpartei(en) zulässig, wenn es Ihnen darum geht, ein Güterichterverfahren zu beginnen und den – bereits ausgehandelten -Streitvergleich als vollstreckbare Urkunde zu erlangen? Diese Frage kam im Gespräch mit Thomas Puls auf und wir waren uns beide unsicher, wie das zu entscheiden ist bzw. wäre – und ob das nicht bereits einmal bei Gericht entschieden wurde. Gegen die Zulässigkeit spricht, dass der Klage (notgedrungen einer Partei) das Rechtsschutzbedürfnis fehlt: Die Parteien haben keinen Streit mehr, lediglich eine Unsicherheit für den Fall, dass Ihre Vergleichsideen bzw. Vergleichsabsichten in der Zukunft auch sicher umgesetzt werden können. Hier soll die Vollstreckbarkeit der Vereinbarungen Abhilfe schaffen. Dafür ist aber das Gerichtswesen an sich nicht zuständig. Die Parteien können Ihre Vereinbarung anderweitig mit Hilfe von Anwälten vollstreckbar ausfertigen lassen, auch wenn das teurer ist. Und die Gerichte sind dafür da, wirkliche Streitparteien ihre Rechte aus- und zuzusprechen. Dafür könnte sprechen, dass es das gute Recht einer Klagepartei ist, Klage einzureichen, auch wenn das taktische Hintergründe hat. Die Gerichte würden dann präventiv tätig werden, denn tatsächlich ist eben noch kein wirksamer Vergleich zwischen den Konfliktparteien abgeschlossen worden, sondern soll eben nur zustandekommen, wenn die Vereinbarung zugleich vollstreckbar ist. Dafür steht das Güterichterverfahren zur Verfügung, auch wenn zunächst Klage einzureichen ist. Die Frage erhält allerdings praktisch nur Relevanz, wenn es wesentlich teurer oder umständlicher wäre, die Vollstreckbarkeit mit Hilfe von Anwälten (Anwaltsvergleich nach §§ 794 Abs. 1 Nr. 4b, 796a-c ZPO) bzw. vor einem Notar (Beurkundung durch Notar, § 794 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ZPO) zu erlangen als durch einen Güterichter mittels einer Klage bei Gericht. Davon ist wohl in der Regel nicht auszugehen. Weiterführende Literatur: Greger, R./ Weber, H.: Das Güterichterverfahren. Ein Leitfaden für Richter, Rechtsanwälte und Gerichtsverwaltung. MDR 2019, S. 1-91. Eidenmüller, H./ Wagner, G.: Mediationsrecht. Kap. 8, München 2015.

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