

Kai Ambos
Professor für Straf- und Völkerrecht. Experte für internationales Recht und Konfliktlösung.
Top 3 podcasts with Kai Ambos
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Jun 19, 2025 • 60min
AUSGABE 198 (Israel und das Völkerrecht – mit Kai Ambos)
Kai Ambos, Professor für Straf- und Völkerrecht und Experte für internationales Recht, erörtert die völkerrechtlichen Aspekte des israelischen Angriffs auf den Iran. Er diskutiert, ob militärische Gewalt als Selbstverteidigung gerechtfertigt ist und betont die Wichtigkeit des Dialogs über militärisches Handeln. Die moralischen Dilemmata und die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung werden ebenfalls behandelt. Ambos warnt vor einer Instabilität in der Welt und betont die Pflicht der Staaten, sich an das Völkerrecht zu halten.

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Aug 8, 2024 • 3h 49min
#720 - Kai Ambos über Völkerrecht, westliche Doppelmoral & den Nahostkonflikt
Kai Ambos ist Jurist und Professor für Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Er diskutiert die Herausforderungen der juristischen Ausbildung in Deutschland und die psychischen Belastungen für Studierende. Ein zentrales Thema ist die Doppelmoral westlicher Staaten im Umgang mit Völkerrecht. Außerdem erläutert er die komplexe Lage im Nahen Osten, die rechtlichen Aspekte gezielter Tötungen und die Rolle des Internationalen Gerichtshofs. Kritisch hinterfragt er Apartheidvorwürfe und das internationale Recht im Kontext des Gazakonflikts.

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Jul 12, 2025 • 25min
Israel und Iran - Erlaubt das Völkerrecht einen Präventivkrieg?
Kai Ambos, Professor für Strafrecht und Völkerrecht, und Wolf Heintschel von Heinegg, Experte für Völkerrecht, diskutieren die Rechtmäßigkeit von Israels Präventivschlägen gegen den Iran. Sie beleuchten die völkerrechtlichen Voraussetzungen für solche Angriffe und die komplexen historischen Kontexte. Zudem wird die fragliche Sicherheit militärischer Interventionen thematisiert, und es wird die Hypothese aufgestellt, dass ein inneriranischer Regimewechsel notwendig, aber völkerrechtlich umstritten sein könnte. Die Diskussion wirft grundlegende Fragen zur Fähigkeit des Völkerrechts auf.