

Suisse Secrets: Artikel 47 (Folge 3)
Feb 22, 2022
Annette Ramelsberger, Gerichtsreporterin der Süddeutschen Zeitung, diskutiert die Herausforderungen rund um das Schweizer Bankgeheimnis. Sie beleuchtet die Veränderungen unter internationalem Druck und die Schwierigkeiten, die sich daraus für Journalisten ergeben. Insbesondere geht es um die rechtlichen Hürden des Artikel 47, der die Pressefreiheit einschränkt. Zudem wird die Notwendigkeit von mehr Transparenz im Schweizer Finanzsystem erörtert und die Zusammenarbeit internationaler Medien bei der Aufklärung von Skandalen wie den Panama Papers thematisiert.
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Episode notes
Geschichte des Bankgeheimnisses
- Das Schweizer Bankgeheimnis wurde 1934 gesetzlich verankert und schützt Bankkundendaten vor unbefugter Offenbarung.
- Es förderte einen internationalen Geldzufluss, vor allem aus Ländern mit höheren Steuern.
Artikel 47 schützt Bankdaten gesetzlich
- Artikel 47 im Bankengesetz macht es strafbar, Bankdaten wie Kontonummern oder Kontobesitz zu offenbaren.
- Damit wird das Bankgeheimnis vom Jahr 1934 gesetzlich abgesichert.
Bankgeheimnis nach Internationalem Druck
- Das absolute Bankgeheimnis für Ausländer wurde mit internationalem Druck gelockert und es gibt nun automatischen Informationsaustausch.
- Für Schweizer Inlandskunden und Länder ohne Informationsaustausch gilt das Geheimnis jedoch weiter.