

"Gesichert rechtsextremistisch" oder nicht? Was folgt für die AfD?
May 12, 2025
Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte und Jurist aus Karlsruhe, beleuchtet die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz. Er erklärt die rechtlichen Implikationen der Klage der AfD und die damit verbundenen politischen Debatten. Bräutigam diskutiert die möglichen Folgen einer Hochstufung und verrät, welche Lehren aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren gezogen werden können. Schließlich fasst er zusammen, welche Hürden für ein potenzielles Parteiverbot der AfD bestehen.
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Episode notes
Stillhaltezusage erklärt
- Die "Stillhaltezusage" bedeutet, dass der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch vorläufig nicht veröffentlicht oder nutzt.
- Das Gericht benötigt Zeit zur Prüfung der Einschätzung, daher wird diese vorerst auf Eis gelegt.
Einstufung aktuell ausgesetzt
- Die AfD darf aktuell nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden, da die Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes gilt.
- Die Partei ist momentan wieder nur als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und wird weiter beobachtet.
Einstufung und Parteiverbot getrennt
- Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz und ein Parteiverbotsverfahren sind zwei unterschiedliche Verfahren.
- Die Einstufung regelt die Beobachtung der Partei, das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.