Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte und Jurist aus Karlsruhe, beleuchtet die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz. Er erklärt die rechtlichen Implikationen der Klage der AfD und die damit verbundenen politischen Debatten. Bräutigam diskutiert die möglichen Folgen einer Hochstufung und verrät, welche Lehren aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren gezogen werden können. Schließlich fasst er zusammen, welche Hürden für ein potenzielles Parteiverbot der AfD bestehen.
36:14
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Stillhaltezusage erklärt
Die "Stillhaltezusage" bedeutet, dass der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch vorläufig nicht veröffentlicht oder nutzt.
Das Gericht benötigt Zeit zur Prüfung der Einschätzung, daher wird diese vorerst auf Eis gelegt.
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Einstufung aktuell ausgesetzt
Die AfD darf aktuell nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden, da die Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes gilt.
Die Partei ist momentan wieder nur als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und wird weiter beobachtet.
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Einstufung und Parteiverbot getrennt
Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz und ein Parteiverbotsverfahren sind zwei unterschiedliche Verfahren.
Die Einstufung regelt die Beobachtung der Partei, das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Der Verfassungsschutz hatte die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Die Partei geht dagegen juristisch vor und hat geklagt. Solange, bis es eine Entscheidung im Eilverfahren gibt, liegt die Einstufung der Verfassungsschützer derweil auf Eis. Trotzdem: Die Debatte über ein Verbot der AfD ist in vollem Gange. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam dröselt in dieser 11KM-Folge die juristisch komplizierte Ausgangslage auseinander und erklärt, warum eine Einstufung der Verfassungsschutzbehörde rein rechtlich erst einmal nichts mit einem Verbotsverfahren zu tun hat. Welche konkreten Hürden gibt es? Und was kann man aus den in der Vergangenheit gescheiterten NPD-Verbotsverfahren lernen?
Für die ARD hat Frank Bräutigam die Rechtslage auch bei der jetzt auf Eis liegenden AfD-Einstufung des Verfassungsschutzes detailliert im Blick. Ein FAQ mit den wichtigsten Fragen rund um die Einstufung findet ihr hier:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-afd-neue-einstufung-verfassungsschutz-100.html
Und die aktuellen Entwicklungen im Überblick findet ihr hier:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-afd-neue-einstufung-verfassungsschutz-100.html
Hier geht’s zu “Die Justizreporter*innen”, dem Jura-Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe: https://1.ard.de/justizreporterinnen
https://www.ardaudiothek.de/sendung/die-justizreporter-innen/72290090/
Diese und viele weitere Folgen von 11KM findet ihr überall da, wo es Podcasts gibt, auch hier in der ARD Audiothek:
https://www.ardaudiothek.de/sendung/11km-der-tagesschau-podcast/12200383/
An dieser Folge waren beteiligt:
Folgenautor: Julius Bretzel
Mitarbeit: Lisa Hentschel und Marc Hoffmann
Host: Victoria Koopmann
Produktion: Regina Staerke, Viktor Veress, Christiane Gerheuser-Kamp, Marie-Noelle Svihla und Hanna Brünjes.
Planung: Nicole Dienemann, Christian Schepsmeier und Hardy Funk
Distribution: Kerstin Ammermann
Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Lena Gürtler
11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Episode liegt beim NDR.