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5 Mythen zur Haftung im eigenen Unternehmen 🔥 | 🧠 Wissen
May 8, 2025
David Rieks, Strafverteidiger und Partner bei YPOG, und Carolin Raspé, Expertin für Compliance, beleuchten Missverständnisse zur Haftung in Unternehmen. Sie räumen mit dem Mythos auf, dass nur die Geschäftsführung haftet. Es wird erklärt, wie auch Mitarbeiter und Investoren in Haftungsfragen eine Rolle spielen können. Zudem diskutieren sie die Risiken einer D&O-Versicherung und die Bedeutung von Compliance-Systemen für die Risikominderung. Fünf Mythos werden entlarvt, die für Unternehmer von großer Bedeutung sind.
42:00
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Quick takeaways
- Geschäftsführer unterschätzen oft ihre persönliche Haftung, insbesondere bei strafrechtlichen Vergehen, die sie direkt betreffen können.
- Mitarbeiter haften persönlich für ihr Handeln, auch wenn sie Anweisungen von Vorgesetzten befolgen, was schwerwiegende Konsequenzen hat.
Deep dives
Mythos 1: Unternehmenshaftung versus persönliche Haftung
Viele glauben, dass im Falle von Haftungsfragen nur das Unternehmen haftet, wenn es profitiert, besonders in einer GmbH. Das ist jedoch irreführend, denn in Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht, was bedeutet, dass strafrechtliche Vergehen immer von natürlichen Personen, wie Geschäftsführern, verfolgt werden. Selbst in Fällen von Steuerhinterziehung oder Korruption haftet in erster Linie der handelnde Geschäftsführer und nicht die GmbH als juristische Person. Daher können das Unternehmen zwar Bußgelder erhalten, die persönliche Verantwortung und mögliche Strafen fallen jedoch auf die Individuen, die für die strafrechtlichen Handlungen verantwortlich sind.