
Österreich - die ganze Geschichte Die Mühlen der Nachkriegsjustiz
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Nov 14, 2025 Claudia Kuretsidis-Haider, Leiterin der Abteilung historischer Sammlungen am Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, entführt in die Komplexität der Nachkriegsjustiz in Österreich. Sie diskutiert die Entstehung von Verbots- und Kriegsverbrechergesetzen und die Arbeit der Volksgerichte bis 1955. Zahlreiche Urteile wurden gefällt, doch es gab auch erhebliche rechtsstaatliche Bedenken. Zudem thematisiert sie, wie Täter ermittelt wurden und den Rückgang der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Verfahren. Ein aufschlussreicher Einblick in die Herausforderungen der Gerechtigkeit nach dem Krieg!
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Episode notes
Schnelle gesetzliche Reaktion 1945
- Am 8. Mai 1945 wurde in Österreich sofort das Verbotsgesetz erlassen und kurz darauf das Kriegsverbrechergesetz eingeführt.
- Volksgerichte arbeiteten 1945–1955 und fällten über 23.000 Urteile, mit Schwerpunkt bis 1948.
Breiter Straftatenkatalog
- Das Kriegsverbrechergesetz deckte ein weites Spektrum ab: Kriegsverbrechen, Quälerei, Verletzung der Menschenwürde und Arisierung.
- Auch psychische Folter und Vertreibung wurden ausdrücklich strafbar gemacht.
Mehr Formal- als Gewaltverfahren
- Die Volksgerichte verfolgten vor allem Formaldelikte wie illegale NSDAP-Betätigung und Falschregistrierung.
- Nur rund 5.000 Verfahren betrafen tatsächliche schwere NS-Gewalttaten, etwa 2.500 Massenverbrecherfälle.
