Am 8.Mai 1945 kapituliert die deutsche Wehrmacht und am selben Tag erlässt die provisorische Regierung in Wien das Verbotsgesetz - das Kriegsverbrechergesetz folgt nur kurz darauf. Umgehend macht sich ein polizeilicher Hilfsdienst auf die Suche nach ehemaligen NS-Tätern und Volksgerichte nehmen ihre Arbeit auf. In den folgenden Jahren werden 23 000 Urteile gefällt und 30 Todesurteile vollstreckt. Doch es gibt auch rechtsstaatliche Bedenken gegen die Gerichte, die Alliierten etablieren jeweils eigene Strafverfolgungsbehörden und mit dem Abschluss des Staatsvertrags 1955, endet die Volksgerichtsbarkeit in Österreich. Mariella Gittler im Gespräch mit Claudia Kuretsidis-Haider, vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes.