#27: Vorratsdatenspeicherung, Aufregung um beA-Verbot, DSA und seine “trusted flaggers”, BGH zur Panoramafreiheit
Oct 24, 2024
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Martin Husovec, Associate Professor für Recht an der London School of Economics und Experte für den Digital Services Act, diskutiert brisante Themen. Er beleuchtet das gefährliche Konzept der "trusted flaggers" und deren potenzielle Bedrohung für die Meinungsfreiheit. Zudem wird über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung und deren rechtliche Herausforderungen debattiert. Ein weiteres Highlight ist das beA-Verbot beim Finanzamt, das für viel Verwirrung unter Steueranwälten sorgt und die digitale Kommunikation von Juristen beeinflusst.
Die CDU fordert eine umfassende Vorratsdatenspeicherung, die Kritiker als potenzielle Gefahr für die Bürgerrechte ansehen.
Ein neues Gesetz könnte die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs mit Finanzämtern verbieten, was Anwälte vor große Schwierigkeiten stellt.
Die BGH-Entscheidung zur Panoramafreiheit zeigt, dass Drohnenaufnahmen nicht unter die geltenden Regelungen fallen, was die Rechte von Künstlern schützt.
Deep dives
Politische Debatte zur Vorratsdatenspeicherung
Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist wieder auf der politischen Agenda, da die Union verlangt, diese Maßnahme in das Sicherheitspaket der Ampelregierung aufzunehmen. Die Union argumentiert, dass die aktuellen Vorschläge unzureichend sind und fordert somit zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, darunter eine umfassende Datenspeicherung. Der Gegensatz zur bestehenden Regelung, Quick Freeze genannt, besteht darin, dass diese nur eine vorübergehende Sicherung von Daten ermöglicht, während die Vorratsdatenspeicherung eine permanente Speicherung vorsieht. Kritiker befürchten, dass eine umfassende Vorratsdatenspeicherung die Rechte der Bürger gefährden könnte, insbesondere wenn staatlicher Zugriff auf private Daten im Spiel ist.
Ärger um BEA und die Kommunikation mit Finanzämtern
Ein neuer Gesetzesentwurf sorgt für Unruhe unter Rechtsanwälten, da er die Kommunikation über das besondere elektronische Anwaltspostfach (BEA) mit Finanzämtern untersagen könnte. Die Begründung, dass dadurch die Effizienz der Finanzverwaltung beeinträchtigt wird, stieß auf massiven Protest, weil Anwälte bereits verpflichtet sind, BEA für die gerichtliche Kommunikation zu nutzen. Es gibt Besorgnis, dass ein Verbot der Nutzung des BEA die Arbeit von Anwälten unnötig kompliziert macht und zusätzliche Kosten verursacht. Obwohl das Kabinett zunächst dem Verbot nicht zustimmte, wurde es in einer späteren Sitzung überraschend wieder in den Gesetzesentwurf aufgenommen, was zu erneuter Empörung führte.
Trusted Flaggers und der Digital Services Act
Die Einführung von Trusted Flaggers im Rahmen des Digital Services Act hat in Deutschland für viel Kontroversen gesorgt, wobei Kritiker die Idee mit staatlicher Zensur in Verbindung bringen. Trusted Flaggers sind Organisationen, die Inhalte melden und priorisierte Bearbeitung durch Plattformen erhalten, was Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Meinungsfreiheit aufwirft. Martin Husowitz, ein Experte für Medienrecht, argumentiert jedoch, dass der Digital Services Act eher eine Regulierungsstruktur etabliert, die einen Rahmen für die Handhabung rechtswidriger Inhalte schafft, ohne selbst neue Werregeln einzuführen. Die Debatte zeigt, dass es Unsicherheiten darüber gibt, welche Inhalte tatsächlich illegal sind und wie dies die Freiheit des Ausdrucks beeinflussen könnte.
Panoramafreiheit und Drohnenfotografie
Ein aktueller BGH-Fall beleuchtet die Grenzen der Panoramafreiheit im Urheberrecht, insbesondere in Bezug auf Drohnenaufnahmen. Die Entscheidung des Gerichts besagt, dass die Panoramafreiheit nur gilt, wenn die Aufnahmen aus einer Perspektive gemacht werden, die für Menschen typisch ist, was bedeutet, dass Drohnen als falsches Medium für diese Regelung betrachtet werden. In diesem spezifischen Fall wurden Luftbilder von Kunstinstallationen verwendet, was für die Verwertungsgesellschaft Bildkunst einen Urheberrechtsstreit auslöste. Der BGH entschied, dass die Interessen der Künstler an der wirtschaftlichen Nutzung der Werke stärker gewichtet werden als die Argumente für die Panoramafreiheit.
Rechtsstreit um den Mops Edda
Ein bemerkenswerter Rechtsstreit um den Mops Edda, der von einer Stadt gepfändet und über eBay verkauft wurde, endete mit der Feststellung, dass die Gesundheit des Hundes zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bewiesen werden konnte. Die neue Besitzerin forderte Entschädigung für Behandlungskosten, die sich im vierstelligen Bereich summierten, konnte aber vor Gericht keinen ausreichenden Nachweis erbringen. Der Fall warf viele Fragen über das Tierwohl sowie die rechtlichen Aspekte von Verkäufen durch öffentliche Stellen auf. Trotz der juristischen Auseinandersetzungen stellte das Gericht klar, dass es keine grundsätzlichen rechtlichen Probleme zugab, was die Interessen der neuen Besitzerin stark einschränkte.
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CDU will Vorratsdatenspeicherung: Geht da noch was?
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Kein beA ans Finanzamt: Ein Gesetz, das niemand wollte
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Der DSA und seine “trusted flaggers”: Eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit? (mit: Dr. Martin Husovec)
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Urheberrecht vor dem BGH: Für wen gilt die Panoramafreiheit?
Justiz-Posse: Streit um Mops Edda beendet
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In dieser Woche bei Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht mit Hendrik Wieduwilt und Maximilian Amos: In Berlin diskutiert man mal wieder über die Vorratsdatenspeicherung und verabschiedet unterdessen ein Gesetz, das eigentlich kaum jemand will. Außerdem erläutert Martin Husovec, was es mit dem DSA und seinen "trusted flaggers” auf sich hat, der BGH klärt die Grenzen des Urheberrechts bei Drohnen-Fotos und das Justiz-Epos um Mops Edda findet endlich seinen Schlusspunkt.