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Update: Untervermietung ist kein Geschäftsmodell

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Jan 28, 2026
Marcus Rohwetter, Wirtschaftsredakteur bei der ZEIT, erklärt rechtliche Folgen und Hintergründe zur Untervermietung. Er spricht über das BGH-Urteil gegen Gewinnerzielung, die offene Frage zu Möblierungsaufschlägen und was Mieter gegen überhöhte Untermieten tun können. Kurz kommen auch die Wahl in Sachsen-Anhalt und Ermittlungen bei der Deutschen Bank zur Sprache.
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INSIGHT

Untervermietung Keine Gewinnerzielung

  • Der Bundesgerichtshof entschied, dass Untervermietung nicht zur Gewinnerzielung dienen darf.
  • Untervermietung soll Ausgaben decken, nicht als Geschäftsmodell fungieren.
ANECDOTE

Berliner Fall Mit Doppelter Untermiete

  • In dem Berliner Fall kündigte die Vermieterin, weil der Mieter die Wohnung fast zum Doppelten untervermietet hatte.
  • Der Mieter verlangte 962 Euro, zahlte selbst ursprünglich 460 Euro Nettokaltmiete.
ADVICE

Bei Unsicherheit Rat Einholen

  • Untervermietung ist meist erlaubt, wenn sich Lebensverhältnisse wesentlich ändern.
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein, wenn Sie unsicher sind, ob die Untervermietung zulässig ist.
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