
Update: Untervermietung ist kein Geschäftsmodell
Was jetzt?
BGH verbietet Gewinnerzielung bei Untervermietung
Marcus Rohwetter erklärt das BGH-Urteil: Untervermietung darf nicht zur Gewinnerzielung genutzt werden, Zweck ist Kostendeckung.
Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen hinausgeht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Untervermietung diene dazu, Ausgaben zu decken – nicht, um Geld zu verdienen. Grundlage des Urteils war ein Fall aus Berlin: Eine Vermieterin hatte einem Mieter den Vertrag gekündigt, weil er seine Zweizimmerwohnung während eines längeren Auslandsaufenthalts "gewinnbringend" untervermietet habe. Der 43-Jährige verlangte für die 65 Quadratmeter 962 Euro im Monat. Er selbst habe anfangs eine Nettokaltmiete von 460 Euro gezahlt. Was bedeutet dieses Urteil für überteuerte Untermieten und den angespannten Mietmarkt? Marcus Rohwetter aus dem Wirtschaftsressort der ZEIT erklärt im Podcast, wann Untervermietung erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.
Sven Schulze (CDU) ist neuer Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt geworden: Die Koalition aus CDU, SPD und FDP wählte Schulze zum Nachfolger von Reiner Haseloff, der das Amt nach knapp 15 Jahren abgegeben hatte. Der CDU-Politiker erhielt im ersten Wahlgang 58 Ja-Stimmen, nötig waren mindestens 49. Mindestens zwei Abgeordnete aus der Opposition stimmten für ihn, denn die Koalition aus CDU, SPD und FDP verfügt nur über 56 der 97 Sitze im Landtag. Mit dem Wechsel erhofft sich die CDU einen Vorteil für ihren Spitzenkandidaten bei der Landtagswahl am 6. September. In Umfragen liegt die AfD derzeit mit etwa 39 Prozent vor der CDU, die auf rund 26 Prozent kommt.
Außerdem im Update:
Ermittler der Staatsanwaltschaft haben am Mittwoch Büros der Deutschen Bank in Frankfurt am Main und Berlin durchsucht. Es geht um einen Geldwäscheverdacht. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung steht der Verdacht im Zusammenhang mit dem unter EU-Sanktionen stehenden russischen Oligarchen Roman Abramowitsch.
Und sonst so? Sie ist zurück: die Wildkatze in Schleswig-Holstein
Moderation und Produktion: Simone Gaul
Redaktion: Hannah Grünewald
Mitarbeit: Konstantin Hadži-Vuković
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Weitere Links zur Folge:
Bundesgerichtshof: BGH untersagt Mietern Gewinn durch Untervermietung
Sachsen-Anhalt: Sven Schulze zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt gewählt
Staatsanwaltschaft Frankfurt: BKA durchsucht Deutsche Bank wegen Geldwäscheverdachts
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