
ZIB2-Podcast Zu Gast: Walter Obwexer, Europarechtsexperte Universität Innsbruck
Nov 17, 2025
Walter Obwexer, Europarechtsexperte und Professor an der Universität Innsbruck, spricht über die geplante Verschärfung des Asylrechts in Großbritannien. Er erläutert, ob die Europäische Menschenrechtskonvention nach dem Brexit weiterhin gilt und welche Bedingungen Österreich eventuell übernehmen könnte. Obwexer vergleicht die Asylüberprüfungen in der EU mit Großbritanniens Ansatz und diskutiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abschiebungen. Auch die Zulässigkeit von Sozialleistungskürzungen wird thematisiert, während die Möglichkeiten einer Neuinterpretation der EMRK abgewogen werden.
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EMRK Schützt Vor Abschiebung, Nicht Auf Asyl
- Die EMRK gewährt kein Recht auf Asyl, sondern nur Schutz vor Abschiebung in Lebensgefahr oder unmenschliche Behandlung.
- Großbritannien darf Asylstatus zeitlich befristen und periodisch prüfen, das ist nach der EMRK zulässig.
EU-Mitgliedstaaten Sind An Gemeinsames Asylrecht Gebunden
- Österreich ist an das gemeinsame europäische Asylsystem gebunden und kann nicht einfach britische Maßnahmen übernehmen.
- Ab 1. Juli gilt ein verschärftes EU-Regelwerk, das dreijährige Aufenthaltsrechte und Prüfintervalle vorsieht.
EU Prüft Asylstatus Alle Drei Jahre
- Die EU plant, Aufenthaltsberechtigungen standardmäßig auf drei Jahre zu gewähren und sie danach erneut zu prüfen.
- Das entspricht dem britischen Modell nahe, unterscheidet sich aber in der Prüfperiode (3 statt 2,5 Jahre).
