
Gerichtsurteil entlarvt Correctiv: Quatsch, nur Meinung – nichts beweisbar - TE Wecker am 20.12.2025
Dec 20, 2025
Ulrich Vosgerau, Staatsrechtler und Prozessbeteiligter, beleuchtet die juristische Bewertung eines aktuellen Gerichtsurteils zu Correctiv. Er erklärt, warum die Darstellungen als Meinungsäußerungen und nicht als belegbare Tatsachen klassifiziert wurden. Vosgerau analysiert die Struktur der Correctiv-Berichterstattung und die Verantwortung von Medien, die solche Inhalte verbreiten. Zudem warnt er vor der Verzerrung des Meinungsmarktes durch staatlich geförderte NGOs und beleuchtet die politischen Dimensionen der Verfahren, die die demokratische Meinungsbildung beeinflussen.
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Episode notes
Inszenierte Recherche löste Massenproteste aus
- Die Korrektiv-Inszenierung über ein angebliches Geheimtreffen war dramaturgisch aufbereitet und führte zu massiven Demonstrationen.
- Teilnehmer und beteiligte Zeugen widersprachen später und betonten, dass kein Masterplan existierte.
Gericht stuft Korrektiv als Meinung ein
- Das Landgericht Hamburg wertete die Korrektiv-Darstellungen überwiegend als Meinungsäußerungen und nicht als Tatsachenbehauptungen.
- Dadurch bleiben viele politisch wirksame Narrative rechtlich schwer angreifbar, obwohl sie breite Wirkung entfalten.
Prüfe Quellen und fordere Transparenz
- Prüfe Medienberichte kritisch und unterscheide zwischen journalistischer Spekulation und belegten Fakten.
- Fordere Transparenz von Sendern, wenn sie zur Unterlassung verurteilt wurden, statt die Urteile zu verschweigen.
