

Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten absetzen? Das sagt der BFH!
Feb 26, 2025
Der Bundesfinanzhof hat eine wichtige Entscheidung zur Absetzbarkeit von Erhaltungsrücklagen als Werbungskosten getroffen. Laut dem Urteil können Steuerabzüge nur dann geltend gemacht werden, wenn die Rücklagen tatsächlich für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden. Ein konkreter Fall eines Ehepaars dient als Beispiel, um die aktuellen steuerlichen Regelungen zu verdeutlichen. Das Modernisierungsgesetz von 2020 hatte zwar Hoffnung auf Erleichterungen geweckt, doch die Realität sieht anders aus.
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Steuerabzug für Instandhaltungsrücklage
- Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage sind nicht sofort absetzbar.
- Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Absetzung erst bei tatsächlicher Nutzung für Instandhaltungsmaßnahmen möglich ist.
Fallbeispiel Franken
- Ein Ehepaar aus Franken versuchte, Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage abzusetzen.
- Finanzamt und Finanzgericht Nürnberg lehnten dies ab, was der BFH bestätigte.
Steuerplanung für Immobilien
- Immobilieninvestoren sollten den tatsächlichen Zeitpunkt der Erhaltungsmaßnahmen beachten.
- Dies ist entscheidend für die Steuerplanung.