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Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten absetzen? Das sagt der BFH!

Immobilien & Finanzierung einfach machen

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Entscheidung des BFH zur Absetzbarkeit von Erhaltungsrücklagen

In diesem Kapitel wird die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Absetzbarkeit von Erhaltungsrücklagen als Werbungskosten behandelt. Anhand des Falls eines Ehepaars wird aufgezeigt, dass Steuerabzüge nur zulässig sind, wenn die Rücklagen für tatsächliche Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden.

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