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Die Grenzen der Strafverfolgung: Ein Aufruf zur Besinnung auf Effizienz und Pragmatik
Umweltverbrechen sind sowohl im nationalen als auch im internationalen Recht als eigenständige Delikte oder als Kriegsverbrechen anerkannt. Der Versuch, Umweltverbrechen als neues Makroverbrechen zu etablieren, wird von verschiedenen NGOs und Privatpersonen vorangetrieben. Allerdings zeigt sich, dass die Effizienz des Strafrechts begrenzt ist. Die kontinuierliche Auslegung des Strafrechts, insbesondere in Bezug auf die soziale Kontrolle und den Schutz von Individuen, offenbart empirische Grenzen, die für eine kritische Bewertung der Strafrechtsexpansion sprechen. Somit wird eine zurückhaltende Haltung gegenüber der Erweiterung des Strafrechts, auch auf völkerrechtlicher Ebene, empfohlen.