

41 – Wie das gemeinwohlorientierte Straßengesetz Berlin verändert – und wer profitiert
Am 25.06.2025 kippte das Berliner Verfassungsgericht alle Einwände gegen den Volksentscheid für ein gemeinwohlorientiertes Straßengesetz. In dieser Folge blicken wir zurück auf den wegweisenden Gerichtserfolg und erklären systematisch, warum dieser Gesetzentwurf ein Game-Changer für Berlins Mobilität ist – und welche Gruppen konkret profitieren:
1. Der Kern-Mechanismus:
- Das Gesetz beschränkt den "Gemeingebrauch" von Straßen (analog zu Sondernutzungserlaubnissen).
- Beispiel: Wer heute als Gastronom auf dem Gehweg einen Café-Tisch aufstellt, braucht eine Genehmigung – künftig gilt Ähnliches für privaten Kfz-Verkehr.
- Vorteil: Direkte Wirksamkeit ohne Umweg über die Verwaltung.
2. Die großen Gewinner:
- Alle Berliner:innen:
- Weniger Stau, Lärm und Abgase.
- Mehr Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrende.
- ÖPNV-Nutzer:innen:
- Busse kommen pünktlicher an (keine Staus mehr!).
- Mehr Platz für neue Linien und Trams.
- Gewerbe & Dienstleister:
- Handwerker/Lieferdienste: Effizientere Routinen durch freie Rettungsgassen und Lieferzonen.
- Gastronomie: Mehr Fläche für Außengastronomie (statt Parkplätze).
- Einzelhandel: Belebtere Fußgängerzonen = höhere Kaufbereitschaft.
- Stadtklima & Gesundheit:
- Gerichtlich bestätigt: "Kein milderes Mittel" erreicht vergleichbare CO₂-Reduktion (Zitat Urteil: „Ein milderes staatliches Mittel, mit dem eine Reduzierung des Kraftfahrzeugaufkommens in vergleichbarem Umfang – aber weniger belastend – erreicht werden könnte, ist nicht ersichtlich.“).
3. Besondere Stärken des Entwurfs:
- Rechtssicher: Vom Verfassungsgericht geprüft und für "wasserfest" erklärt.
- Pragmatisch: 4 Jahre Übergangsfrist für den ÖPNV-Ausbau.
- Sozial gerecht: Ausnahmen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Handwerker oder systemrelevante Berufe.
4. Warum es keine Bevormundung ist:
- Das Gericht stellte klar: **Es gibt kein Grundrecht auf uneingeschränkte Autonutzung öffentlicher Straßen**.
- Vergleich: "Der Nutzer hat sich mit dem zufriedenzugeben, was geboten wird" (Bundesverwaltungsgericht).
Fazit: Das Gesetz ist kein Angriff auf Autofahrende, sondern eine Einladung, Berlins Straßen neu zu denken – für mehr Sicherheit, Klimaschutz und Lebensqualität.
Und das Allerbeste: Nur noch einmal unterschreiben und einmal das richtige Kreuzchen setzen – es liegt jetzt in unserer aller Hand!
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