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Übermedien

Holger ruft an ... wegen des Sylt-Videos

May 29, 2024
28:40
Dürfen Medien Leute, die Nazi-Parolen singen, an den Pranger stellen?

Seit einer Woche herrscht große öffentliche Empörung über ein Video aus einem Sylter Club – es ist inzwischen weltweit bekannt: Eine Gruppe junger Menschen skandiert zu dem Pop-Song „L’amour toujours“ die Nazi-Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ Ein Mann deutet dabei einen Hitlergruß an und imitiert mit zwei Fingern über der Lippe einen Hitlerbart.

Das Video tauchte zunächst bei Twitter auf, wenig später war es überall, meistens unverpixelt. Beim WDR etwa waren die Gesichter der Personen zu erkennen, auch "Bild" zeigte die "Sylt-Schnösel" oder "Nazi-Schnösel", wie sie sie nannte, immer wieder. Dutzende Meldungen veröffentlichte das Blatt zu dem Vorfall in dieser Woche. Und machte noch mehr über die Leute publik: ihre Vornamen und Arbeitgeber etwa – und andere private Details.

Ist das in Ordnung? Dürfen Medien Menschen, die so eine Parole öffentlich skandieren, dann auch öffentlich vorführen? Wo verlaufen die Grenzen? Und können die Betroffenen womöglich Persönlichkeitsrechte geltend machen, also juristisch gegen Medien vorgehen?

Der Frankfurter Medienrechtsanwalt Felix Damm hält viele der Veröffentlichungen über den Fall für „gravierend rechtsverletzend“. Im Übermedien-Podcast sagt er: „Wir haben hier eine Berichterstattung, die aus meiner Sicht offenkundig darum bemüht ist, die Betroffenen an den Pranger zu stellen."

Hinzu komme, dass kein Zweifel daran gelassen werde, dass die erhobenen Vorwürfe ausgemachte Sache seien. Dass man sehe, dass im Video gesungen wird, rechtfertige nicht „die Frage, ob das Singen dieser Parole Volksverhetzung ist, ob andere Straftatbestände im Raum stehen”. Die "Bild"-Zeitung aber lasse zum Beispiel überhaupt keinen Zweifel daran, dass hier auch strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege.

Damm hält es für "total abwegig", dass Ermittlungen das bestätigen würden, zumindest, was das Singen der Parole angeht. Klar ist für ihn: die „Entgleisungen“ der Sylter Partygäste seien von „hoher gesellschaftlicher Relevanz“. Aber für die Berichterstattung sei es „unerheblich, wie die Betroffenen aussehen, was sie studieren, woher sie kommen“. Die personenbezogene Berichterstattung von „Bild“ verhindere sogar, dass über die eigentlichen Probleme geschrieben werde: über Rassismus und Ausländerfeindlichkeit.

**Links: **

  • Öffentliches Interesse oder Prangerwirkung? - Müssen die Personen auf dem "Sylt-Video" verpixelt werden? (Beitrag bei "Legal Tribune Online")
  • Werden die Rechte der Personen aus dem Sylt-Video verletzt? (FAZ)
  • Auf der falschen Fährte – Kommentar von Angela Gruber im "Spiegel"
  • Ein Video und seine Folgen: Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen im DLF-Interview
  • Get the Snipd
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