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RefPod # 71 Vorläufige Vollstreckbarkeit 2 (vV ohne Sicherheitsleistung)
Jun 17, 2025
In dieser Diskussion wird das Handicap-Prinzip anhand des Pfaus erläutert und dessen Bedeutung für vorläufige Vollstreckbarkeit aufgezeigt. Die verschiedenen Arten von Sicherheitsleistungen nach §108 ZPO werden verständlich erklärt. Die Moderatoren beleuchten, wann eine unbezifferte Sicherheit ausreicht und wie die Höhe bestimmt wird. Zudem werden wichtige Regelungen aus §708 ZPO behandelt, und praxisnahe Tipps zur Tenorierung werden vorgestellt. Ein interaktives Beispiel verdeutlicht die Umsetzung in der Praxis.
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Episode notes
Handicap‑Prinzip Und Die VV‑Klausur
- Christian Walz erzählt das Handicap-Prinzip am Beispiel des Pfaus als merkwürdiges, aber erklärbares Phänomen.
- Er verbindet das Bild mit der Klausur: Vorläufige Vollstreckbarkeit kann ebenso abschreckend sein, aber man zeigt Kompetenz, wenn man sie meistert.
Sicherheitsleistung Zweck und Berechnung
- Sicherheitsleistung soll den Schadensersatzanspruch nach §717 Abs.2 ZPO absichern.
- Die Höhe orientiert sich am potenziellen Schaden plus einem Sicherheitszuschlag (üblich 10–25%).
Unbezifferte Sicherheitsleistung Bei Geld
- Bei Geldforderungen genügt oft eine unbezifferte Formulierung nach §709 S.2 ZPO.
- Nutze übliche Prozentaufschläge (z.B. 110%) statt komplizierter Einzelberechnungen.
