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Gericht: BND muss Erkenntnisse über Corona-Ursprung nicht offenlegen | Nr. 7482

Apr 23, 2025
Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgt für Aufregung: Der BND muss keine Informationen über den Ursprung der Corona-Pandemie preisgeben. Die Richter betonen die Wichtigkeit dieser Entscheidung für die Funktionsfähigkeit des Nachrichtendienstes. Zudem werden die potenziellen diplomatischen Folgen für die Beziehungen zu China diskutiert. Das Thema berührt nicht nur rechtliche Aspekte, sondern auch internationale Politik und Vertrauen in staatliche Institutionen.
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INSIGHT

BND darf Informationen zurückhalten

  • Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der BND keine Auskünfte über Corona-Ursprünge geben muss.
  • Begründet wurde dies mit Schutz der Funktionsfähigkeit und diplomatischer Beziehungen.
ANECDOTE

BND vermutet Laborunfall in Wuhan

  • Medien berichteten, dass der BND einen Laborunfall in Wuhan als wahrscheinlichste Ursache der Pandemie sieht.
  • Diese Einschätzung stammt aus bereits 2020 und wurde damals vom Kanzleramt in Auftrag gegeben.
INSIGHT

Schutz des Virologen-Persönlichkeitsrechts

  • Die Auskunftsanfrage beinhaltete, ob ein beratender Virologe der Bundesregierung einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurde.
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieses Virologen wurde dem Auskunftsanspruch vorangestellt.
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