Sebastian Dötterl, Richter am Oberlandesgericht München, und Henrike Weiden, Professorin für Wirtschaftsprivatrecht, diskutieren die Herausforderungen des Digital Services Act. Dötterl fragt, ob Künstliche Intelligenz im Gerichtssaal sinnvoll eingesetzt werden kann. Weiden erklärt, wie der Act als Schutzinstrument für die Demokratie dienen könnte. Beide betonen die Bedeutung von KI in der Rechtsfindung und beleuchten die Risiken und Chancen, die damit verbunden sind, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu gefährden.
55:52
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Digital Services Act schützt Grundrechte
Der Digital Services Act (DSA) schützt Grundrechte, Verbraucher und Demokratie im Internet.
Er nimmt besonders große Plattformen in die Pflicht, systemische Risiken zu mindern.
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Plattformmacht und systemische Risiken
Große Plattformen aus den USA und China haben erhebliche gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Macht.
Diese Macht kann systemische Risiken wie Desinformation und Hassrede fördern.
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Durchsetzungsmechanismen des DSA
Der DSA nutzt klassische und spezielle Instrumente wie Notice and Action zur Durchsetzung.
Gesetzeswidrige Inhalte müssen schnell entfernt werden, wobei die genaue Rechtslage oft schwer zu beurteilen ist.
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Vorträge der Wirtschaftsrechtlerin Henrike Weiden und des Richters Sebastian Dötterl Moderation: Katja Weber
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Was kann und soll der Digital Services Act? Wie kann er produktiv für uns werden? Das beschreibt die Juristin Henrike Weiden. Und: Ist es denkbar und sinnvoll, im Gerichtssaal mit KI-Systemen zu arbeiten? Die Frage stellt und beantwortet der Richter Sebastian Dötterl.
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Henrike Weiden lehrt Wirtschaftsprivatrecht und Recht der Digitalisierung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Sie ist Vorsitzende des Beirats der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur.
Ihren Vortrag mit dem Titel "Plattformökonomie und Macht: Wie wirkungsvoll ist der Digital Services Act?" hat sie am 25. April 2025 anlässlich des Internationalen For..Net Symposiums mit dem Titel "KI im demokratischen Rechtsstaat" gehalten. Die Tagung wird jährlich gemeinsam vom TUM Center for Digital Public Services (CDPS) und dem Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) ausgerichtet.
Nach ihr hat dort Sebastian Dötterl vorgetragen, er ist Richter am Oberlandesgericht München und lehrt an der Ludwig-Maximilians-Universität München, unter anderem zu Künstlicher Intelligenz und Recht. Sein Vortrag heißt "Richterliche Co-Creation mit KI: Bessere Rechtsfindung oder verfassungsrechtlicher Alptraum?".