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RefPod # 25 Erledigung im Zivilprozess 3 (Beschlussformalia & übereinstimmende Teilerledigung)
Mar 18, 2024
In dieser Folge wird intensiv über die Form eines Kostenbeschlusses nach § 91a ZPO diskutiert. Es wird erläutert, wann ein Beschluss nötig ist und welche formalen Anforderungen gelten. Besonders spannend ist die Erklärung der teilweise übereinstimmenden Erledigung und deren Auswirkungen auf Tenor und Rubrum. Zudem wird die rechtliche Würdigung im Beschlussstil behandelt, inklusive der besonderen Mischentscheidungen bei Streitigkeiten. Ein Blick auf die Zuständigkeiten rundet die Episode ab, bevor die Hosts ihre Hörer verabschieden.
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Episode notes
Beschluss Nicht Im Namen Des Volkes
- Schreibe einen Beschluss nie mit der Formel „im Namen des Volkes“.
- Beschlüsse ergehen nach § 329 ZPO nicht im Namen des Volkes; vermeide diese Formulierung.
Volles Rubrum Bei §91a-Beschluss
- Verwende bei einem § 91a-Beschluss ein volles Rubrum mit vollständigen Adressen.
- Der 91a-Beschluss ist Vollstreckungstitel nach § 794 I Nr. 3 ZPO und muss zugestellt werden (§ 329 III ZPO).
Gründe Statt Tatbestand Im Beschluss
- Überschreibe Gründe in Beschlüssen nicht mit Tatbestand/Entscheidungsgründen.
- Nutze die Überschrift "Gründe:" und gliedere in Römisch I (Sachverhalt) und II (rechtliche Würdigung).
