Professorin Erika Baum, ein führendes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und ehemalige Präsidentin, spricht über den neuen G-BA-Beschluss zu Lipidsenkern. Sie erläutert die gesenkte Verschreibungsschwelle von 20 auf 10 Prozent Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse, die Millionen von Patienten betreffen wird. Außerdem diskutiert sie die Rolle von Risikokalkulatoren, die Notwendigkeit der Aufklärung der Patienten und potenzielle Anpassungen der Leitlinien zur kardiovaskulären Prävention. Die Diskussion beleuchtet auch die Herausforderungen in der Therapieeinleitung.
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10%-Schwelle
Die 10%-Schwelle für die Statin-Verordnung ist angemessen, da das Nutzen-Risiko-Verhältnis sonst ungünstig wird.
Ausnahmen gelten für jüngere Menschen und familiäre Fettstoffwechselstörungen.
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Dokumentation
Die Änderung der Arzneimittelrichtlinie ändert nicht das Vorgehen in der Praxis.
Dokumentieren Sie die Verordnung von Statinen sorgfältig, auch bei Patienten außerhalb der 20%-Schwelle.
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Familienanamnese nutzen
Berücksichtigen Sie die Familienanamnese bei der Risikobewertung.
Fragen Sie nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Familie, insbesondere bei jüngeren Verwandten.
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Die ehemalige DEGAM-Präsidentin über Änderungen der Arzneimittelrichtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsfähigkeit von Lipidsenkern erweitert. Der Beschluss ist Mitte Februar in Kraft getreten. Künftig können alle Personen, bei denen das Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis in den nächsten zehn Jahren bei mindestens zehn Prozent liegt, Cholesterinsenker verordnet bekommen. Bislang lag die Schwelle bei 20 Prozent. Potenziell könnten damit in Deutschland über 20 Millionen Personen Statine bekommen, statt bisher rund neun Millionen Menschen.
Auch können Patienten mit familiärer Hypercholesterinämie, mit Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikro-albumin-urie oder mit bestimmten risikoverstärkenden Erkrankungen Lipidsenker verordnet bekommen. Hier werden aufgelistet: Autoimmunerkrankungen wie systemischer Lupus, systemische Entzündungen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko, HIV-Infektion, Schizophrenie, bipolare Störungen und Psychosen mit vergleichbarem Risiko.
Was die Änderungen des G-BA für die Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland bedeuten, ordnet Professorin Erika Baum im „ÄrzteTag“-Podcast ein. Sie ist Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) und ehemalige DEGAM-Präsidentin. Auch spricht sie über mögliche Anpassungen der S3-Leitlinie Hausärztliche Risikoberatung zur kardiovaskulären Prävention.