Riester-Banksparpläne können eine teure Kostenfalle sein, die über 1.000€ kosten kann. Ein unklar formulierter Kostenparagraph wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt. Tipps zur Rückforderung unrechtmäßig erhobener Gebühren helfen Betroffenen, im Dschungel der Riester-Verträge klarzukommen. Zudem wird die Wichtigkeit der richtigen Versicherungen thematisiert, während einige als überflüssig abgestuft werden. Experten-Gespräche bieten zusätzlich wertvolle Hilfestellungen zur Altersvorsorge.
Riester-Banksparpläne enthalten oft versteckte Kosten, die über 1.000 Euro betragen können und die Altersauszahlungen erheblich mindern.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs ermöglicht es, unzulässig erhobene Abschlusskosten durch Widerspruch oder Musterbriefe zurückzufordern.
Deep dives
Risiken bei Riester-Banksparplänen
Riester-Banksparpläne, ein früher beliebtes Altersvorsorgeprodukt, bergen das Risiko unangemessener Kosten, die in der Auszahlungsphase anfallen können. Oft werden Bankkunden zu neuen Versicherungsverträgen verpflichtet, wobei hohe Abschluss- und Vermittlungsgebühren berechnet werden, die aus dem eigenen Guthaben abgezogen werden. Diese versteckten Kosten können in einigen Fällen über 1.000 Euro betragen und mindern die tatsächlichen Auszahlungen im Alter erheblich. Daher wird geraten, diese Angebote genau zu prüfen und nicht ungeprüft anzunehmen, um die finanziellen Verluste zu minimieren.
Rückholen von Abschlusskosten
Ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Chance eröffnet, unzulässig erhobene Abschlusskosten von Riester-Banksparplänen zurückzufordern. Je nach Bank sind die Erfolgsaussichten für eine Rückzahlung vielversprechend, insbesondere wenn verborgene Gebühren nicht klar kommuniziert wurden. Betroffene Rentner oder Sparer sollten Musterbriefe nutzen, um rechtzeitig Widerspruch einzulegen und Rückforderungen anzustellen. Es wird empfohlen, auch Bekannte über diese Möglichkeit zu informieren, um möglichst vielen Personen zu helfen, die von diesen Gebühren betroffen sein könnten.
Vielfalt der Riester-Produkte
Die Riester-Rente wird in verschiedenen Formen angeboten, wie Banksparplänen, Fonds-Sparplänen und Rentenversicherungen, wobei jede Variante spezifische Vor- und Nachteile aufweist. Insbesondere die Gebührenstrukturen und die garantierten Rentenbeträge sind kritisch, da sie Auswirkungen auf die Rentenauszahlungen und die Attraktivität der Produkte haben. Viele Riester-Verträge kämpfen zudem mit der aktuellen Niedrigzinsphase, wodurch die Renditen unattraktiv bleiben. Daher ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob das gewählte Produkt weiterhin zu den eigenen Altersvorsorge-Zielen passt.
Entscheidungen über Riester-Verträge
Sparer sollten die Vorteile der Riester-Rente abwägen, insbesondere dann, wenn sie von staatlichen Zulagen überproportional profitieren. Es gibt die Möglichkeit, bestehende Verträge zu wechseln oder Ruhensregelungen zu nutzen, wenn ein Riester-Vertrag nicht mehr lukrativ erscheint. Bei Verträgen mit niedrigen Guthaben könnte es sinnvoll sein, die Auszahlung als Einmalbetrag während der ersten Rentenjahre zu beantragen, um Steuervorteile zu nutzen. Die bevorstehenden Reformen im Riester-System könnten Chancen bieten, aber auch Unsicherheiten mit sich bringen, so dass eine fundierte Entscheidung des Sparers wichtig ist.
Bei manchen Riesterverträgen lauert eine ziemliche Kostenfalle. Wo sie lauert und wie Du Dich wehren kannst, erfährst Du in dieser Folge Geld Ganz Einfach von Finanztip.
Bei Riester-Banksparplänen droht Dir eine teure Abzocke – die Dich teilweise über 1.000€ kosten kann. Die entsprechende Kosten-Klausel kann aber unwirksam sein, wenn sie unklar formuliert ist. Denn der Bundesgerichtshof hat Ende 2023 eine unklar formulierte Kosten-Klausel einer Sparkasse für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 290/22). Diese Klausel haben auch andere Sparkassen oder Banken genauso oder ähnlich verwendet. Saidi und Emil von Finanztip erklären Dir in dieser Folge Geld Ganz Einfach, worum es dabei geht und was Du tun kannst.
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Mit unserem Finanztip-Musterschreiben kannst Du Dir Gebühren bei Deinem Riester-Banksparplan zurückholen.