
F.A.Z. Einspruch #368: Warum Peter Müller gegen eine Reform der Wahlprüfung ist
In Folge 368 sprechen wir mit dem früheren Bundesverfassungsrichter Peter Müller über den Einspruch des BSW gegen die Bundestagswahl und ein neues Schiedsgericht für NS-Raubkunst.
Im Februar wurde der aktuelle Bundestag gewählt. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verpasste damals mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen die Fünfprozenthürde so knapp wie keine Partei zuvor. Neun Monate später berät der Wahlprüfungsausschuss am Donnerstag über den Einspruch des BSW.
Peter Müller, ehemaliger Verfassungsrichter und Ministerpräsident des Saarlands, erklärt, warum das Wahlprüfungsverfahren aus seiner Sicht trotz der langen Wartezeit unverändert bleiben sollte. Außerdem spricht er über seine Rolle am neuen Schiedsgericht für NS-Raubkunst, das am Montag seine Arbeit aufnahm.
Im Gespräch mit unserem Korrespondenten Markus Wehner werfen wir einen Blick auf den Prozessauftakt gegen die sogenannte Antifa-Ost vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden.
Dann analysieren wir ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshof zur Verfassungstreue von Referendaren. Das Gerechte Urteil kommt vom Bundesgerichtshof und dreht sich um die Frage, ob eine Gartenlaube in einem Schrebergarten eine „Wohnung“ im Sinne des Wohnungseinbruchsdiebstahls darstellt.
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Themen der Sendung 1:54 Interview mit Peter Müller zum Wahlprüfungsverfahren 19:15 Interview mit Markus Wehner zum Prozess gegen die Antifa-Ost 34:52 Studiogespräch zur Verfassungstreue von Rechtsreferendaren 43:49 Gerechtes Urteil: Wohnungseinbruchsdiebstahl bei Gartenlauben
Warum der BSW-Einspruch wahrscheinlich abgelehnt wird
