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Kurze Zwischenfrage: Ist eine Luftpumpe ein Labello?

Aug 7, 2023
Christoph Spielmann, Richter am Oberlandesgericht Hamm und AG-Leiter, erörtert zusammen mit Christian Walz eine spannende BGH-Entscheidung. Sie diskutieren, ob eine Luftpumpe als Werkzeug im Sinne des schweren Raubes angesehen werden kann. Dabei wird die Verbindung zur berühmten Labello-Rechtsprechung beleuchtet. Die beiden Richter gehen auch auf die rechtlichen Aspekte von Scheinwaffen ein und analysieren, warum alltägliche Gegenstände wie eine Luftpumpe im Strafrecht nicht zu unterschätzen sind.
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INSIGHT

Scheinwaffen im schweren Raub

  • § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB umfasst Scheinwaffen als Qualifikation des schweren Raubes.
  • Eine teleologische Reduktion schließt offensichtlich ungefährliche Gegenstände davon aus.
ANECDOTE

Labello-Fall vs. Schlüssel-Fall

  • Der Labello-Fall zeigt Einschränkungen bei der Qualifikation mit Scheinwaffen.
  • Ein 6 cm langer spitzer Schlüssel wird dagegen als gefährliches Werkzeug bewertet.
ANECDOTE

Luftpumpe als Waffe vorgehalten

  • Im aktuellen Fall stellte der Angeklagte eine Luftpumpe wie eine Waffe vor das Opfer und forderte Geld.
  • Der BGH erkannte die Luftpumpe als gefährliches Werkzeug an und sah schweren Raub als gegeben.
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