Henry Krasemann, Referatsleiter beim ULD und Experte für Informationsfreiheit, erklärt, wie wichtig Transparenz für die Demokratie ist. Er diskutiert den deutschen Flickenteppich der Informationsfreiheitsgesetze und die langsame Umsetzung in einigen Bundesländern. Der Zugang zu amtlichen Informationen ist für alle Bürger möglich, unabhängig von persönlichen Daten. Zum Vergleich nennt er Schweden, wo Informationen schneller und proaktiver bereitgestellt werden. Henry betont die Herausforderungen und Chancen, die mit Transparenz einhergehen.
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Zugang Zu Amtlichen Informationen
Informationsfreiheit gewährt Zugang zu amtlichen Informationen, nicht zu personenbezogenen Daten nach Art.15 DSGVO.
Ziel ist Transparenz staatlichen Handelns, damit Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie Behörden arbeiten.
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Skandinavien Als Vorbild
Das Recht auf Informationszugang ist international weit verbreitet und hat historische Wurzeln in Skandinavien.
Schweden ist ein Vorbild mit sehr schnellen, teils automatisierten Zugängen zu Behördeninformationen.
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Föderales Flickenteppich
Informationsfreiheitsrechte unterscheiden sich stark zwischen Bund und Ländern; Bayern und Niedersachsen haben Lücken.
Prüfung des zuständigen Rechtsraum ist vor Antragstellung entscheidend für Erfolgsaussichten.
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Mit Henry Krasemann, Holger Bleich und Joerg Heidrich
In Episode 148 des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und Joerg einem Thema, das oft im Schatten des Datenschutzes steht, aber für eine lebendige Demokratie essenziell ist: der Informationsfreiheit. Während die DSGVO den Zugriff auf eigene personenbezogene Daten regelt, gewähren Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und Transparenzgesetze den Bürgern Einblick in das interne Handeln des Staates.
Zu Gast ist Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Krasemann, selbst Pocaster, ist dort Referatsleiter für die Bereiche Akkreditierung/Zertifizierung und Informationsfreiheit. Er erläutert, dass das „Right to Know“ in Deutschland ein föderaler Flickenteppich ist. Während der Bund und viele Länder entsprechende Gesetze haben, hinken Bayern und Niedersachsen hinterher. In Bayern gibt es nur rudimentäre Regelungen, in Niedersachsen warten Bürger bislang vergeblich auf ein versprochenes Gesetz.
Die Informationsfreiheitsgesetze ermöglichen jedem Bürger und Unternehmen, Einblick in amtliche Informationen zu verlangen, und zwar ohne Begründung. Anders als beim datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO geht es nicht um persönliche Daten, sondern um Transparenz staatlichen Handelns. Krasemann betont seine Herangehensweise bei der Aufsicht: Die Behörden arbeiten mit Steuergeldern und sollen keine unnötigen Geheimnisse haben.
Die Hürden für eine IFG-Auskunft sind niedrig: Eine formlose E-Mail an die Behörde reicht aus. Man muss sich nach der Erfahrung Krasemanns nicht auf konkrete Gesetze berufen. Die Behörde hat dann einen Monat Zeit zu antworten und muss bei Unklarheiten sogar unterstützend nachfragen. Plattformen wie "FragDenStaat" erleichtern den Prozess zusätzlich und machen Anfragen und Antworten öffentlich zugänglich.
Doch der Experte verschweigt nicht die Probleme. Behörden können Anträge ablehnen, etwa wenn es um die öffentliche Sicherheit, laufende Gerichtsverfahren oder Geschäftsgeheimnisse bei öffentlichen Ausschreibungen geht. Auch der Datenschutz Dritter spielt eine Rolle, ist aber oft durch simple Schwärzungen lösbar, ohne die Auskunft komplett zu verweigern.
Krasemann warnt eindringlich vor aktuellen politischen Bestrebungen, die Informationsfreiheit unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus einzuschränken. Gerade in Zeiten wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Institutionen sei Transparenz ein wichtiges Mittel zur Vertrauensbildung. Die Hoffnung auf ein bundesweites Transparenzgesetz, wie es die Ampel-Koalition geplant hatte, sieht er unter der neuen Regierung skeptisch.