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# 11.5 "Falsa demonstratio" im Grundstückskaufrecht

Nov 13, 2023
Richter besprechen eine interessante BGH-Entscheidung zur Falschbezeichnung im Grundstückskaufrecht. Sie klären, wie mehrere Flurstücke trotz irreführender Urkunden als verkauft gelten können. Die Andeutungstheorie wird kritisch beleuchtet – bietet sie rechtliche Absicherung trotz Fehler? Zusätzlich geht es um die Herausforderungen bei Rücktrittsrechten und die Haftung bei negativen Täuschungen des Verkäufers. Das Thema der arglistigen Täuschung wird auch behandelt, einschließlich der Fristen für Anfechtungen. Spannende Einblicke in die komplizierten Facetten des Kaufrechts!
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ANECDOTE

Grundstücksbesichtigung führt zu Irrtum

  • Käufer sehen ein Grundstück und nehmen oft irrtümlich an, es umfasse alle sichtbaren Flurstücke.
  • Die rechtliche Parzellenaufteilung unterscheidet sich oft von der natürlichen Wahrnehmung des Grundstücks.
INSIGHT

Falsche Bezeichnung schadet nicht

  • Die "falsa demonstratio" besagt, dass eine versehentliche Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes nicht schadet.
  • Entscheidend ist die übereinstimmende Willensbezeichnung der Parteien, nicht der genaue Wortlaut.
ADVICE

Formbedürftige Verträge richtig auslegen

  • Formbedürftige Grundstückskaufverträge dürfen nur nach Andeutungstheorie ausgelegt werden.
  • Nicht ausdrückliche Willensübereinstimmung außerhalb der Urkunde wird nicht berücksichtigt.
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