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RefPod Kurze Zwischenfrage: Soll ich Fundstellen aus dem Kommentar zitieren?
Sep 4, 2023
Christoph Spielmann, Richter am Oberlandesgericht Hamm und AG-Leiter, diskutiert mit Christian Walz, ebenfalls Richter, über die Frage, ob Fundstellen aus Kommentaren in juristischen Klausuren zitiert werden sollten. Sie beleuchten die verschiedenen Perspektiven zu diesem Thema und präsentieren praktische Merkhilfen wie die „BPD-Formel“. Zudem werden Bedenken von Jurastudenten angesprochen und die Rolle von Zitationen in Klausuren versus Urteilen diskutiert. Ein spannender Austausch, der zur Reflexion über eigene Argumentationsstrategien anregt.
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Grundsatz: Keine Zitation aus Kommentaren
- Zitiere in Klausuren keine Fundstellen aus Kommentaren, wenn dadurch keine eigene Argumentation ersetzt wird.
- Fundstellen-Zitate bringen Zeitverlust und sind nicht notwendig für eine gute Klausur.
Zitieren bei vertretbaren Rechtsansichten
- Fundstellen aus Kommentaren sollte man zitieren, wenn man eine vertretbare, aber nicht die gängige Rechtsansicht vertritt.
- So zeigt man dem Korrektor die Vertretbarkeit der Lösung und sichert sich ab im Hilfsgutachten.
Spielmanns Examenserfahrung mit Zitation
- Christoph Spielmann schildert seinen Fall im Examen, wo er wegen einer unüblichen Rechtsauffassung ein Hilfsgutachten schreiben musste.
- Die Zitation der Fundstelle aus dem Kommentar ermöglichte eine faire Korrektur trotz abweichender Rechtsansicht.
