Deutschlandfunk, Deutsche Welle und ein "Deutschland-Fernsehen"
Mit einem Gesetz will die Adenauer-Regierung die rechtlichen Voraussetzungen für drei länderübergreifende Rundfunkprogramme. Mit diesem Bundesgesetz setzte sich die Regierung über den Grundsatz hinweg, dass Kultur – und damit der Rundfunk – Ländersache ist.
Die Argumentation in Kurzfassung: Die Kulturhoheit sei zwar Ländersache, aber die Rundfunk-Verbreitung erfolge durch die Deutsche Bundespost – einer Bundesbehörde.
Regierungsfreundliches Deutschland-Fernsehen?
Insbesondere das geplante Deutschland-Fernsehen stößt auf Kritik. Adenauer will damit offenkundig ein Gegengewicht schaffen zur ARD – dass ihm deren Berichterstattung zu regierungskritisch ist, daraus machte er nie einen Hehl.
Konzept: Werbefinanzierte Privat-Produktionen
Das Deutschland-Fernsehen – umgangssprachlich auch Adenauer-Fernsehen genannt – sollte dem Bund unterstellt sein und keine eigenen Sendungen produzieren. Die Inhalte sollten vielmehr von privaten Gesellschaften erstellt werden, die sich aus Werbeeinnahmen finanzieren.
Am 27. Juli 1959 stellte der damalige Innenminister Gerhard Schröder – nicht zu verwechseln mit dem späteren Bundeskanzler – den Gesetzesentwurf vor.
Nach Verabschiedung des Gesetzes wird die Deutschland-Fernsehen GmbH gegründet, in der auch die Länder vertreten sein sollen. Doch das
Bundesverfassungsgericht entscheidet 1961, dass dieses Konstrukt gegen das Grundgesetz verstößt – die Urteilsbegründung hören Sie hier.