Fed lässt Kurse absacken: Was die US-Zinspolitik 2025 bringt / Was Sie überraschenderweise steuerlich absetzen können
Dec 19, 2024
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In der Folge spricht Astrid Dörner, US-Finanzkorrespondentin in New York, über die jüngsten Entwicklungen der US-Zinspolitik und deren negative Auswirkungen auf die Börsen. Sie erklärt, warum Anleger besorgt sind, da die Federal Reserve nur noch zwei Zinssenkungen für 2025 erwartet. Zusätzlich werden überraschende steuerliche Absetzmöglichkeiten für alltägliche Ausgaben wie Yogakurse und Arbeitsutensilien beleuchtet, die viele nicht kennen. Ein interessanter Einblick in die finanziellen Feinheiten des Alltags!
Die Ankündigung der US-Notenbank zur Zinspolitik für 2025, mit nur zwei erwarteten Zinssenkungen, verunsicherte die Anleger stark.
Überraschende steuerliche Absetzmöglichkeiten für Alltagsgegenstände, wie Yoga-Kurse oder technische Geräte, bieten Arbeitnehmer*innen finanzielle Entlastung.
Deep dives
Zinspolitik der US-Notenbank
Die US-Notenbank hat die Leitzinsen um einen Viertelprozentpunkt gesenkt, was im Vorfeld erwartet wurde. Überraschend war jedoch die Ankündigung von nur noch zwei weiteren Zinssenkungen im nächsten Jahr, im Vergleich zu vier zuvor. Diese Kehrtwende sorgte für Verwirrung unter Investoren, zumal Jerome Powell, der Chef der FED, betonte, dass die Inflation wieder leicht ansteigt. Die Märkte reagierten mit einem starken Rückgang, wobei die großen US-Indizes alle im Minus schlossen.
Reaktionen an den Märkten
Nach der Ankündigung der FED fielen die US-Märkte deutlich, was zu einem massiven Verlust an Marktkapitalisierung führte. Die Anleger zeigten sich enttäuscht von der vorausschauenden Zinspolitik, was zu einer Verkaufswelle in den Börsen führte. Auch die europäischen Märkte erlitten Verluste, während die Anleger nervös auf die Unsicherheiten blickten, die durch die kommenden politischen Veränderungen in den USA entstehen könnten. Analysten sehen im Rückgang eine mögliche Kaufgelegenheit, warnen jedoch vor einer anhaltenden Unsicherheit.
Steuerliche Absetzbarkeit
Es gibt unerwartete Möglichkeiten, wie Arbeitnehmer*innen kostenintensive Ausgaben steuerlich absetzen können, darunter beispielsweise Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Weitere interessante Absetzmöglichkeiten umfassen unter anderem Yoga-Kurse oder die Anschaffung von Arbeitsgeräten wie Kameras und Kopfhörern, sofern ein beruflicher Bezug nachgewiesen werden kann. Zudem können Weiterbildungen abgesetzt werden, wenn sie der beruflichen Qualifikation dienen. Dies könnte Arbeitnehmer*innen helfen, ihre Steuerlast zu mindern und Rückerstattungen zu erhalten.
Ungewohnte Abzüge und Möglichkeiten
Die Absetzbarkeit von Alltagsgegenständen wirft Fragen auf, insbesondere wenn es um persönliche Geräte geht, die auch privat genutzt werden. Das Finanzamt erkennt nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten an, es sei denn, es kann eine deutliche berufliche Nutzung nachgewiesen werden. Zudem wurde erwähnt, dass sogar Lastenräder oder Fahrräder von Freiberuflern oder Unternehmern abgesetzt werden können, sofern diese für berufliche Zwecke genutzt werden. Dies zeigt, dass es viele Möglichkeiten gibt, finanzielle Leistungen beim Finanzamt geltend zu machen, von denen viele Menschen möglicherweise nicht wissen.
Es war vor allen Dingen eine Aussage des Chefs der US-Notenbank Fed, Jerome Powell, die Anleger nach der jüngsten Zinssitzung verschreckt hat: Die Fed rechnet im kommenden Jahr nämlich nicht mehr mit vier, sondern nur noch zwei Zinssenkungen. Die ebenfalls verkündete Zinssenkung um einen Viertelprozentpunkt dagegen war erwartet worden und sorgte für keine große Überraschung. Der Leitzins in den USA liegt jetzt bei 4,25 bis 4,5 Prozent.
Den Anlegern missfiel der Ausblick auf die Zinspolitik im kommenden Jahr. Die großen US-Indizes schlossen als Reaktion darauf alle im Minus. Was Anlegerinnen und Anleger jetzt dazu wissen müssen, erklärt Astrid Dörner, US-Finanzkorrespondentin in New York.
Außerdem: Welche alltäglichen Dinge Sie von der Steuer absetzen können – Yogakurs, Bluetooth-Kopfhörer oder Weiterbildungen – das erklärt Handelsblatt-Finanzredakteurin und Steuer-Expertin Laura de la Motte.
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