

Heizungsgesetz: Diese Streitpunkte gibt es noch
In den letzten Wochen ist in der Bundesregierung der Streit über das geplante “Heizungsgesetz” - eigentlich heißt es Gebäudenenergiegesetz - immer mehr hochgekocht. In Medienberichten fielen Worte wie “Koalitionszoff” oder “Heizungshammer”. Doch inzwischen scheinen die Wogen geglättet. Habeck und Lindner zeigen sich kompromissbereit und auch wenn noch nicht alle Details geklärt sind, zeichnet sich langsam ab, wie das neue “Heizungsgesetz” aussehen könnte.
Der Kern des Gesetzes bleibt auch weiterhin bestehen: Ab dem kommenden Jahr müssen die Heizungen in neu gebauten Häusern zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Darüber hinaus sieht der neue Entwurf vor, dass bestehende Heizungen nur dann modernisiert oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie kaputt sind. Das neue Gesetz soll den Klimaschutz in Deutschland unterstützen und Emissionen sparen.
Verabschiedet werden könnte das Gesetz schon in wenigen Wochen. Viele Hausbesitzer können aber erstmal noch abwarten: Denn solange die Heizung im eigenen Haus funktioniert, muss sie in den meisten Fällen nicht ausgetauscht werden. Ein Sonderfall sind allerdings ältere, besonders ineffiziente Ölheizungen. Noch nicht geklärt ist, ob und inwiefern Vermieter die Kosten für eine neue Heizung auf ihre Mieter umlegen können.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum geplanten Heizungsgesetz gibt es hier: https://www.sueddeutsche.de/politik/heizungsgesetz-habeck-zugestaendnisse-1.5892554
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Moderation, Redaktion: Laura Terberl
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