

Rundfunkbeitrag: Keine Erinnerungsschreiben mehr – das müssen Zahler jetzt wissen - Nr.: 7617
Jun 3, 2025
Der Beitragsservice hat seine Versandpraktiken für den Rundfunkbeitrag geändert. Haushalte erhalten nun nur noch eine einmalige Zahlungsaufforderung pro Jahr. Wer in der Zahlung versäumt, muss mit Mahngebühren und Vollstreckung rechnen. Es werden auch verschiedene Zahlungsmodalitäten und Optionen zur Gebührenbefreiung thematisiert. Eine spannende Diskussion über die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Zahler beginnt!
AI Snips
Chapters
Transcript
Episode notes
Einmalige Zahlungsaufforderung jetzt Regel
- Der Rundfunkbeitragsservice verschickt nur noch einmal jährlich eine Zahlungsaufforderung für Überweisungen.
- Weitere Zahlungserinnerungen oder Folgerechnungen entfallen künftig komplett.
SEPA-Lastschriftverfahren empfohlen
- Um Zahlungserinnerungen zu vermeiden, empfiehlt der Beitragsservice das SEPA-Lastschriftverfahren.
- Dieses gilt als sicher und bequem, weil es keine Rechnungen mehr per Post versendet.
Gesetzlicher Zahlungsrhythmus und Fälligkeit
- Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich vierteljährlich fällig, jeweils am 15. Kalendertag des mittleren Monats.
- Beginn der Fälligkeit richtet sich nach dem Monat der Beitragsentstehung beim erstmaligen Wohnsitzbezug.