Auch wenn es neue, erdrückende Beweise gibt: Nach einem Freispruch kann ein mutmaßlicher Täter kein zweites Mal angeklagt werden. Das haben acht Richter am Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie waren dabei nicht alle einer Meinung. Zwei Richter gaben ein sogenanntes Sondervotum ab. Auch auch die Vorsitzende des zweiten Senats betonte, dass die Entscheidung aus Karlsruhe für Opfer schwer nachvollziehbar sein könnte. Kolja Schwartz ist freier Journalist für die ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe. Er hat die betroffene Familie und ihren Fall, der vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde, jahrelang begleitet. Außerdem gehören die höchstrichterlichen Entscheidungen zu seinem Arbeitsalltag.