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Thema des Tages

Karl-Heinz Grasser muss ins Gefängnis

Mar 25, 2025
Renate Graber, Wirtschaftsredakteurin des STANDARD und Expertin für den Buwog-Prozess, beleuchtet die jüngsten Entwicklungen im Fall von Karl-Heinz Grasser. Sie erklärt, warum die Haftstrafen reduziert wurden und welche Verfahrensstränge wiederholt werden müssen. Nach über 15 Jahren Verfahrensdauer bleibt die Frage im Raum, ob Grasser und seine Mitangeklagten wirklich ins Gefängnis kommen. Zudem diskutiert sie die rechtlichen Herausforderungen und die Auswirkungen auf die Betroffenen.
17:54

Episode guests

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Quick takeaways

  • Der Oberste Gerichtshof hat die Urteile im Buwog-Prozess bestätigt, jedoch die Haftstrafen wegen der außergewöhnlich langen Verfahrensdauer reduziert.
  • Die persönliche Belastung und Verletzung von Menschenrechten während des Verfahrens spielten eine entscheidende Rolle bei der Urteilsfindung und Strafreduzierung.

Deep dives

Urteile im BUWOG-Prozess

Der BUWOG-Prozess, der über 15 Jahre andauerte, endete mit der Bestätigung von Schuldsprüchen gegen Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte wegen Korruption und Untreue. Der oberste Gerichtshof reduzierte die ursprünglichen Haftstrafen, wobei Grasser von acht auf vier Jahre Haft herabgesetzt wurde. Die Urteile gegen andere Angeklagte, wie Walter Maischberger und Peter Hochäcker, wurden größtenteils bestätigt, jedoch mit abweichenden Strafhöhen. Die lange Verfahrensdauer wurde als erhebliches Manko bezeichnet und spielte eine entscheidende Rolle in der Urteilsbegründung des Gerichts.

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