Mit Spannung wurde das Urteil im monatelangen Prozess gegen den Querdenken-Gründer erwartet. Nun steht fest, dass Michael Ballweg von dem Vorwurf des Betrugs freigesprochen wurde. Die Strafkammer konnte keine privatnützige Verwendung von Querdenken-Spenden nachweisen. Das Gericht sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung im geringen Umfang schuldig.