
Die Rechtslage – LTO #63 AfD-Verbotsgutachten überzeugend? / Social-Media erst ab 13 – Geht das? / OLG Hamburg zu Christian Ulmen vs. Spiegel
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Jul 4, 2026 Felix W. Zimmermann, Chefredakteur bei LTO, erklärt die OLG-Entscheidung im Fall Christian Ulmen kurz und prägnant. Es geht um das GFF‑Gutachten zum möglichen AfD‑Verbot, juristische Thesen und politische Folgen. Weiteres Thema sind Debatten um Social‑Media‑Altersgrenzen und praktische Hürden bei ihrer Umsetzung.
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GFF Gutachten sieht neue Verbotsargumente
- Die GFF stellt in einem 1675‑seitigen Gutachten fest, die AfD sei wahrscheinlich verfassungswidrig und lieferte 2500 Belege aus drei Millionen Dokumenten.
- Neu ist die These, dass systematische Drohungen mit Strafverfolgung gegen politische Gegner das Demokratieprinzip verletzen, belegt durch ~220 Social‑Media‑Beispiele.
Handschellen Rhetorik als Qualifizierender Vorwurf
- Die GFF identifiziert ein Muster: AfD‑Politiker drohen wiederholt mit Haftbefehlen und Handschellen gegen Regierungsvertreter statt mit physischer Gewalt.
- Diese pauschale Kriminalisierung soll politische Verfolgung suggerieren, etwa gegen Merkel, Lauterbach oder Habeck.
Hohe Hürde Für Parteiverbot
- Für ein Parteiverbot genügt nicht jede verfassungswidrige Forderung; es braucht Verletzung zentraler Rechtsgüter wie Menschenwürde oder Demokratieprinzip in seiner Kernwirkung.
- Diskriminierende Forderungen allein reichen nicht automatisch für ein Verbot, die Schwelle ist deutlich höher.
