.jpg&w=500&h=500&output=jpg)
RefPod # 18 Abprallender Schnee (Aktuelles SachenR!)
Jan 22, 2024
In dieser Folge wird der Fall abprallender Schnee näher beleuchtet und dessen Auswirkungen auf ein Tankstellendach diskutiert. Die Hosts klären, ob § 906 BGB hier zur Anwendung kommt und was das für Ansprüche bedeutet. Es gibt eine spannende Abgrenzung zwischen positiven und negativen Einwirkungen, wobei Lichtreflexionen und abprallender Schnee verglichen werden. Zudem wird erörtert, wie eine Baugenehmigung die Wesentlichkeitsgrenze beeinflusst. Praktische Abwägungen zum Tankstellenbetrieb und enttäuschende Erkenntnisse zu Schadenersatz runden die Diskussion ab.
AI Snips
Chapters
Transcript
Episode notes
Systematik Von §906 BGB
- §906 Abs.1 regelt Duldung unwesentlicher Beeinträchtigungen; Abs.2 schafft bei wesentlicher Beeinträchtigung einen Entschädigungsanspruch.
- §906 Abs.2 Satz2 ist ein verschuldensunabhängiger "Dulden und Liquidieren"-Anspruch gegen den Benutzer des Nachbargrundstücks.
Rechtsprechungswende Bei Physikalischen Vorgängen
- Der BGH hat frühere Beschränkungen aufgegeben und erkennt physikalisch bedingte Reflexionen als grenzüberschreitende Einwirkungen an.
- Damit werden Fälle wie Lichtreflexion oder abprallender Schnee tatbestandlich einfacher dem §906 zugeordnet.
Wesentlichkeit Als Gesamtabwägung
- Wesentlichkeit entscheidet sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und dem tatsächlichen Zweck des Grundstücks.
- Öffentliche und private Interessen fließen in die Abwägung zur Zumutbarkeit der Beeinträchtigung ein.
