Triggerwarnung: Suizidversuch
Vier Wochen lang war Cem im Urlaub in der Türkei, danach öffnet der 56-Jährige seine Änderungsschneiderei in Moers entgegen aller Erwartungen nicht mehr. Die Polizei ermittelt wochenlang und kommt schließlich nicht nur einem grauenvollen Verbrechen auf die Spur, sondern auch der Person, die dafür verantwortlich ist. Doch dann stellt sich heraus, dass die nur eine Marionette war – und im Verborgenen jemand anderes die tödlichen Fäden in der Hand hatte.
Spitzt die Ohren, heute wird es mal wieder juristisch. Es geht um den Unterschied zwischen Täterschaft und Teilnahme. Wie entscheidend ist der Täterwille für die Frage nach der Schuld? Wie viel Verantwortung trägt jemand, der nicht selbst zur Waffe greift, aber die Strippen zieht? Und kann eine Person, die nicht einmal am Tatort war, als Täterin verurteilt werden?
Als Experte steht uns Rechtsanwalt Benedikt Müller zur Seite.
Credit
Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Magdalena Höcherl Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen
Quellen (Auswahl)
openJur: LG Kleve: Urteil 140 Ks-507 Js 195/23-4/23 openJur: LG Kleve: 140 Ks -507 Js 734/22- 1/23 openJur: Badewannenfall NZR: Mord RP: Mordfall in Moers
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