
Was wichtig ist „Social Egg Freezing“ muss erlaubt sein: Was macht die Regierung jetzt?
„Der Wunsch, ein Kind zu haben und daher eine natürliche oder medizinisch unterstützte Methode der Fortpflanzung zu verwenden, ist Teil des Privatlebens und damit ein Grundrecht“ nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, erklärte das österreichische Verfassungsgericht am Dienstag. Ein möglicher sozialer Druck auf Frauen sei kein ausreichender Grund für ein Verbot. Auch ethische Probleme seien beim „Social Egg Freezing“ nicht absehbar.
Bis 1. April 2027 hat die österreichische Regierung jetzt Zeit, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Großen Widerstand dürfte es nicht geben. Obwohl die Regierung vor dem VfGH noch für ein Verbot argumentiert hat, zeigt man sich nun bereit, gesetzliche Möglichkeiten zu schaffen.
Warum hat es dann so lange gedauert, bis das Einfrieren von Eizellen auch ohne medizinische Indikation erlaubt wird? Ulrike Weiser aus der „Presse“-Redaktion erklärt die Hintergründe und mögliche Hürden. Und nicht nur Frauen sind unmittelbar von der Regelung betroffen.
Gast: Ulrike Weiser, „Die Presse“ Host: Klemens Patek Schnitt: Audiofunnel/Georg Gfrerer
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