

#309 Steuertricks für Trader und Investoren – So behältst Du Deinen Gewinn!
Steuern sind für viele Trader ein rotes Tuch. Doch wer wirklich Gewinne behalten will, muss genau wissen, was steuerlich erlaubt, sinnvoll und strategisch klug ist. Im Gespräch mit Cordula Stadter, Expertin für Tradingsteuern, erfährst Du, warum sie sich auf dieses komplexe Gebiet spezialisiert hat, welche Änderungen Trader aktuell unbedingt kennen müssen, und warum das Thema Verlustverrechnung für viele zu hohen Steuerzahlungen führte. Außerdem teilt Cordula ihre Sicht auf neue steuerliche Fallstricke, gibt klare Empfehlungen und erklärt, warum es sich lohnt, auch unterjährig die eigene Steuerstrategie zu prüfen.
Das erwartet Dich in dieser Folge
-
Wer ist Cordula Stadter und wie kam sie zu den Tradingsteuern?
-
Welche Einkünfte gibt es beim Trading und was hat sich verändert?
-
Verlustverrechnung: Was gilt jetzt?
-
Steuerliche Änderungen für Stillhaltergeschäfte
-
Cordulas Tipps für Deine optimale Steuerstrategie
In dieser Folge habe ich Cordula Stadter zu Gast. Sie ist seit 2007 als Steuerberaterin tätig, hat extrem viel Berufserfahrung im operativen Geschäft und war jahrelang Niederlassungsleiterin einer großen Steuerberatungsgesellschaft. 15 Jahre lang hat sie die Aus- und Fortbildung geleitet und war zusätzlich zehn Jahre in der Steuerrechtsabteilung tätig, wo sie täglich komplexe Steuerthemen begleitet hat. Heute hat sie sich auf das Thema Tradingsteuern spezialisiert.
Zum Einstieg möchte ich von Cordula wissen, wer sie eigentlich ist, was sie macht, was sie auszeichnet und was sie wirklich liebt.
Cordula antwortete: „Du hast es gerade schon gesagt, ich habe mich inzwischen auf das Thema Tradingsteuern spezialisiert. Eigentlich war es schon immer so in meinem Leben, dass ich Dinge mochte, die andere nicht so gern gemacht haben. Ich habe gern über den Tellerrand hinausgeschaut und komplexe Steuerthemen gelöst. Ich sage immer, ich habe meine Spezialisierung gar nicht gesucht, sie hat mich gefunden – durch mein eigenes Trading und durch das von Freunden. So habe ich mich immer mehr mit der Thematik beschäftigt und bin seitdem Feuer und Flamme dafür. Ich freue mich, viele Trader auf ihrem Weg begleiten und steuerlich beraten zu dürfen.“
Da das Thema Tradingsteuern für Cordula zunächst ein Hobby war, möchte ich von ihr wissen, wie sie dies zu ihrem Beruf gemacht hat und wie sie konkret zu diesem Thema gekommen ist.
Cordula erzählt, dass sie durch eine Freundin zum Trading gekommen ist, die bei mir eine Tradingausbildung gemacht und ihr davon erzählt hat. Darüber hat sie zum ersten Mal Kontakt zur Börse gehabt. „Ich hatte davor eigentlich keine Ahnung von Börse“, sagt sie. „Aber das hat mich dann selbst gecatcht und ich habe Seminare besucht. Und dann bleibt es als Steuerberaterin natürlich nicht aus, dass ich mich auch mit der Besteuerung des Tradings beschäftige. Dann habe ich die ganzen BMF-Schreiben auf den Kopf gestellt und unzählige Stunden mit dem Support von CapTrader verbracht, um herauszufinden, wo ich was im Kontoauszug ablesen kann.“
Sie berichtet, dass sie dadurch gemerkt hat, wie groß der Bedarf an steuerlicher Unterstützung in diesem Bereich ist. Viele Steuerberaterkollegen seien zwar steuerlich gut, verstünden aber nicht genau, was Trader eigentlich tun. „Da scheitert es oft schon an der Sachverhaltsaufklärung, und dann natürlich an der steuerlichen Behandlung. Für mich war das die perfekte Nische, und ich habe es bis heute nicht bereut.“
Ich finde das sehr spannend und steige mit Cordula direkt ins Thema Trading und Steuern ein.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
👉 Ob live dabei oder später als Aufzeichnung – am 21. Juli 2025 um 19 Uhr zeigt Dir unsere Steuerberaterin Cordula Stadter, wie Du als Trader oder Investor clever Steuern sparst und teure Fehler vermeidest.
📌 Jetzt kostenfrei anmelden unter ulrichmueller.de/steuerwebinarcs – Du bekommst automatisch Zugriff auf die Live-Session und die Aufzeichnung.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Welche Einkünfte gibt es beim Trading und was hat sich verändert?Ich möchte von Cordula wissen, welche Einkünfte es beim Trading überhaupt gibt und was man dabei beachten muss.
Cordula erklärt, dass Trader grundsätzlich entscheiden können, ob sie ein Depot als Privatperson eröffnen oder ob sie dafür eine GmbH gründen und die GmbH das Depot eröffnet. Sie betreue beide Seiten, sowohl Privatpersonen als auch GmbHs. Im Privatdepot handele es sich in den meisten Fällen um Einkünfte aus Kapitalvermögen. „Solange ich nur mein eigenes Vermögen verwalte, wird das auch nie gewerblich“, sagt sie.
Manchmal entstünden auch sonstige Einkünfte, etwa wenn Trader mit Kryptowährungen oder physischen Rohstoffen wie Gold und Silber handeln. Hier habe es kürzlich eine steuerliche Änderung gegeben. Bisher seien Forex-Gewinne und -Verluste als sonstige Einkünfte behandelt worden, was bedeutete, dass diese nach einem Jahr steuerfrei waren.
Nun sei das BMF-Schreiben überarbeitet worden und die meisten Forex-Gewinne würden zukünftig und in allen offenen Fällen als Kapitaleinkünfte behandelt. Da stellt sich natürlich die Frage, ob das nun gut oder schlecht ist. „Im ersten Moment hört es sich schlecht an, weil es keine Spekulationsfrist mehr gibt. Aber wenn man sich die Kontoauszüge von Tradern anschaut, dann sind Devisenumwandlungen in der Regel sowieso immer unter einem Jahr, weil wir ja meist in Fremdwährungen handeln. Wenn wir an der amerikanischen Börse investieren, handeln wir in US-Dollar. Das bedeutet, es kommen laufend US-Dollar ins Depot und gehen wieder raus – jedes Mal habe ich eine Anschaffung oder einen Verkauf dieser Fremdwährung.“
Bisher seien diese Geschäfte bei einer Haltedauer unter einem Jahr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert worden, in vielen Fällen mit 42 Prozent. Nun falle zwar die Spekulationsfrist weg, sodass auch Gewinne nach zwei oder drei Jahren steuerpflichtig seien, aber sie würden nur mit 25 Prozent Abgeltungssteuer besteuert. „Das ist mit Sicherheit eine Erleichterung für viele Trader“, sagt sie.
Ein weiterer Vorteil sei, dass Verluste aus Forex-Geschäften nun mit positiven Trading-Einkünften verrechenbar seien, zum Beispiel mit Aktien- oder Optionsgewinnen. „Deswegen begrüße ich diese Änderung definitiv.“
Verlustverrechnung: Was gilt jetzt?Zum Thema Verlustverrechnungsbeschränkung hat es in den letzten Jahren viel Wirrwarr gegeben. Daher stelle ich Cordula die Fragen, wie das mit der Verlustverrechnungsbeschränkung früher war, was sich geändert hat, und was jetzt konkret zu tun ist. Denn ich glaube, dass viele noch gar nicht auf dem aktuellen Stand sind.
Cordula sagt, dass es wirklich Wahnsinn sei, was in diesem Bereich passiere. Betroffen seien vor allem Privatdepots, bei denen es um Termingeschäfte gehe. Sie erklärt, dass das Thema sicher allen Tradern bekannt war und ist und genau das auch der Grund sei, warum in den letzten Jahren viele eine Trading-GmbH gegründet haben. Alle Trader, die mit Long-Optionen oder Futures arbeiten, seien von dieser Verlustverrechnungsbeschränkung betroffen, erklärt sie.
Sie meint, dass man heute gar nicht mehr im Detail darauf eingehen müsse, wie diese Begrenzung genau funktioniert hat. Fakt ist: Es konnten nur sehr wenige Verluste pro Jahr verrechnet werden. Das bedeutet, Gewinne mussten versteuert werden, während Verluste kaum gegengerechnet werden konnten. Diese Verluste wurden zwar vorgetragen, aber im Folgejahr bestand das gleiche Problem wieder.
Cordula erklärt, dass es normal ist, keine 100-Prozent-Gewinnquote zu haben. Unser Erfolg an der Börse lebt davon, mehr Gewinn- als Verlusttrades zu machen. Aber Verluste gehören dazu – und wenn diese nicht verrechenbar sind, führt das zu einer unnötig hohen Steuerlast.
Genau deshalb sind viele Trader in die GmbH „geflüchtet“, wie Cordula es ausdrückt, um diese Verlustverrechnungsbeschränkung zu umgehen. Doch das hat sich nun geändert: Im Oktober letzten Jahres wurde die Begrenzung mit dem Jahressteuergesetz 2024 komplett aufgehoben. Cordula erinnert sich, dass sie letztes Jahr schon mal bei mir im Podcast zu Gast war und es damals noch überhaupt nicht absehbar war, dass es so schnell zu einer Änderung kommen würde. Damals waren noch Verfahren anhängig. Sie erklärt, dass es dann doch überraschend schnell ging. Sie glaubt bis heute, dass diese Änderung „einfach so ein bisschen mit durchgerutscht“ ist, weil das Jahressteuergesetz hunderte Seiten mit völlig unterschiedlichen Themen umfasst.
„Fakt ist: Seit Oktober letzten Jahres gibt es diese Verlustverrechnungsbegrenzung auf Termingeschäfte nicht mehr. Und das neue Gesetz gilt für alle offenen Fälle. Das bedeutet, alle Fälle, die von der Finanzverwaltung noch geändert werden können, können jetzt genutzt werden, um Verluste doch noch zu verrechnen“, erläutert sie.
Ich frage Cordula, was „noch offen“ konkret bedeutet. Ich sage aus Laiensicht: Wenn ich noch keine Steuererklärung abgegeben habe, geht es sowieso. Ich will von Cordula wissen, was ist, wenn man die Steuererklärung vielleicht schon abgegeben hat. Welche Fristen gibt es und welche Möglichkeiten haben wir als Investoren und Anleger noch?
Cordula erklärt, dass das Gesetz ab dem Veranlagungszeitraum 2021 gilt. Weiter zurück muss niemand schauen, weil es diese Grenze davor nicht gibt. Das bedeutet: Alle Jahre ab 2021 können rückwirkend überprüft werden.
Sie sagt, der erste Fall ist der, den ich gerade genannt habe: Es ist vielleicht noch gar keine Steuererklärung abgegeben oder sie wurde zwar abgegeben, aber noch nicht veranlagt. Gerade bei vielen Fällen für das Jahr 2023, die jetzt Ende Mai Abgabefrist hatten, sind viele Steuerbescheide noch nicht da. Diese Fälle fallen also alle darunter. Ebenso, wenn ein Bescheid schon lange liegt, zum Beispiel ein Fall aus 2022, der verspätet abgegeben wurde und bei dem es bis heute noch keinen Steuerbescheid gibt.
Die zweite Möglichkeit ist, wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das bedeutet: Der Steuerbescheid ist da, aber noch nicht älter als ein Monat. Oder es wurde bereits Einspruch eingelegt, aus welchem Grund auch immer, zum Beispiel vor einem halben Jahr, wegen anderer Punkte. Dann ist der ganze Fall offen und man kann das Thema mit der Verlustverrechnung noch nachschieben. Cordula betont, dass ein Einspruch nicht punktuell wirkt, sondern immer den gesamten Fall offen hält.
Darüber hinaus gibt es laut Cordula auch andere Korrekturvorschriften in der Abgabenordnung, um eventuell einen bestandskräftigen Steuerbescheid nochmals im Nachhinein zu öffnen. Das ist dann aber etwas, das man individuell mit seinem Steuerberater besprechen sollte. Sie rät jedem, mit dem Steuerberater zu klären, ob es noch irgendeine Möglichkeit gibt, in alte Jahre reinzukommen.
Denn es ist natürlich schön, wenn Verluste im Nachhinein verrechnet werden können und es dadurch noch Erstattungen gibt. Letztendlich sind Verluste aber zumindest nicht komplett verloren, erklärt Cordula. Sie wurden vorgetragen und können im allerersten noch offenen Jahr mit anderen Gewinnen verrechnet werden.
Das Aufheben der Verlustverrechnungsbegrenzung hat gleich mehrere Vorteile: Verluste aus Termingeschäften, die vorher nur sehr begrenzt verrechenbar waren, können jetzt sowohl von der Höhe als auch von der Art her mit viel mehr Gewinnen verrechnet werden. Cordula sagt: „Ich kann sie jetzt mit meinen Aktiengewinnen verrechnen, mit Short-Options-Gewinnen, mit Future-Gewinnen – also mit allen Gewinnen, die ich bei Kapitaleinkünften habe.“ Das gibt Tradern auch die Möglichkeit, in laufenden Jahren diese Verluste noch geltend zu machen.
Steuerliche Änderungen für StillhaltergeschäfteCordula erklärt, dass Trader ihre alten Verluste weiterhin nutzen können, solange sie nicht mit dem Traden aufgehört haben und weiterhin Gewinne erzielen. So können sie ihr Trading fortsetzen, ohne zunächst Steuern zahlen zu müssen. Sie rät ganz klar: Jeder, den dieses Thema betrifft, sollte prüfen, ob er noch in alte Jahre reinkommt. Niemand wisse, wie sich die Börse entwickelt, vielleicht gibt es bald wieder Verluste, die dann erneut nicht verrechenbar sind.
Ich frage sie, ob es neben der Verlustverrechnungsbeschränkung weitere Änderungen gibt, die für Trader wichtig sind. Cordula bestätigt das und berichtet von einer weiteren Anpassung durch das Jahressteuergesetz 2024, die ihrer Meinung nach etwas untergegangen ist. Der Fokus lag bisher vor allem auf den Termingeschäften, doch gerade diese neue Regelung betrifft viele Trader.
Es geht um die Gewinne oder Erträge aus Short-Optionen. Cordula betont, dass dies für viele relevant sei, die regelmäßig Optionen verkaufen – sei es Short Calls oder Short Puts, um sich Aktien einbuchen zu lassen. Diese Stillhaltergeschäfte werden bei den Kapitaleinkünften berücksichtigt.
Sie beschreibt die bisherige Regelung: Offene Short-Positionen wurden zum Jahreswechsel dem alten Jahr zugerechnet. Wer also im Dezember noch Positionen eröffnet hat, musste diese Prämien im alten Jahr versteuern, auch wenn die Option erst im Folgejahr auslief. Grund dafür ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip bei Kapitaleinkünften. Da das Eröffnungsgeschäft der Verkauf ist, gilt der Zufluss als im alten Jahr erfolgt.
Cordula erklärt, dass sich daran im Grundsatz nichts geändert hat. Neu ist jedoch, dass bisher geschaut wurde, wie die Option am Ende tatsächlich geschlossen wurde. Lief sie einfach aus, blieb es bei der vollen Stillhalterprämie. Schlossen Trader sie aber vorzeitig, zum Beispiel nach 80 Prozent Laufzeit, um Gewinne zu sichern, dann entstanden Kosten für das Schließen der Option. Diese Kosten reduzierten den Gewinn.
Im schlimmsten Fall lief die Option sogar gegen den Trader. Dann musste sie oft mit Verlust geschlossen werden, sodass die Rückkaufprämie höher war als die ursprünglich vereinnahmte Stillhalterprämie. Bisher wurden solche Verluste ins alte Jahr zurückgerechnet und konnten dort verrechnet werden.
Jetzt ist es laut Cordula anders: Nach der neuen Regelung ist es egal, wie die Option im neuen Jahr läuft. Die erhaltenen Stillhalterprämien mussten in voller Höhe im alten Jahr versteuert werden.
Cordula erklärt, dass diese neue Steuerregelung dazu führen kann, dass Trader fünfstellige Beträge bereits im alten Jahr versteuern müssen – auch wenn die entsprechenden Optionen im Folgejahr mit Verlust geschlossen werden und somit kein echter Gewinn entstanden ist. Zwar können die Kosten für das Schließen im neuen Jahr wieder als negative Stillhalterprämie abgesetzt werden, aber wenn es ein schlechtes Börsenjahr ist und ohnehin Verluste entstehen, laufen diese steuerlich ins Leere. Sie sagt, dass einige Mandanten dies bereits schmerzlich erlebt haben.
Daher sieht sie hier wichtige neue Gestaltungs- und Beratungsansätze. Sie rät, am Jahresende genau zu prüfen, wie die verschiedenen Optionen stehen, ob es Sinn macht, einzelne Positionen noch im alten Jahr zu schließen oder Verluste bewusst zu realisieren, um negative steuerliche Effekte zu vermeiden. Sie betont jedoch, dass dies immer individuell je Depot geprüft werden muss.
Cordula stellt klar: „Das betrifft mit Sicherheit viele Deiner Mitglieder.“
Cordulas Tipps für Deine optimale SteuerstrategieDaher möchte ich von ihr wissen, welche konkrete Lösung sie für Trader hat, die bei all den steuerlichen Besonderheiten den Überblick verlieren. Cordula antwortet, dass es zwei Ansätze gibt: einen Beratungsansatz und einen Deklarationsansatz.
Wenn man seine Steuererklärung nicht selbst erstellen kann – was ihrer Meinung nach auf die meisten zutrifft –, sei das verständlich. Allein die Auswertung der Kontoauszüge von Interactive Brokers sei schwierig, da viele Positionen nicht so dargestellt werden, wie sie für die Steuererklärung gebraucht werden.
Sie berichtet, dass sie gemeinsam mit Steffen Binas, dem Entwickler des Visual Trading Journals, zwei Tools entwickelt hat. Das eine Tool ist für Privatdepots gedacht, um eine Auswertung für die Steuererklärung zu erstellen. Mit diesem Tool kann man auf Knopfdruck eine Übersicht aller Einkünfte aus Interactive Brokers generieren, inklusive Erläuterungen für das Finanzamt und Korrekturen einzelner Positionen wie beispielsweise der Shortoptionsprämien.
Darüber hinaus bietet das Steuer-Tool auch die Möglichkeit, sich jederzeit einen Überblick über das laufende Jahr zu verschaffen und zu sehen, wie das Trading bisher läuft.
Cordula erklärt, dass Trader mit diesem Steuer-Tool jederzeit eine Auswertung erstellen können – beispielsweise für das Jahr 2024 – und diese direkt in ihre Steuererklärung integrieren. Gleichzeitig kann man täglich prüfen, wie es aktuell im Jahr 2025 läuft. Gerade bei Depots, die im März stark gefallen sind, sei es sinnvoll zu sehen, ob diese Verluste bereits wieder aufgeholt sind oder ob nicht verrechenbare Verluste vorliegen. So können Trader auch unterjährig prüfen, ob sie bis Jahresende steuerlich noch etwas optimieren können.
Sie bietet außerdem ein Steuercoaching an. Besonders gegen Jahresende sei es interessant, gezielt Strategien umzusetzen, um im laufenden Steuerjahr Steuern zu sparen. Rückwirkend für 2024 sei das nicht mehr möglich, aber für 2025 gebe es viele Optimierungsansätze.
Möchtest Du Dich zu diesem Thema weiterbilden, kannst Du am Montag, den 21.07. um 19 Uhr am Steuerwebinar von Cordula und mir teilnehmen. Außerdem findet am 13.09.2025 in Hamburg ein kompletter Steuertag mit ihr als Referentin statt. Cordula erklärt, dass es in diesen Veranstaltungen nicht darum gehe, die Steuererklärung selbst machen zu können – das sei aufgrund der komplexen Datenlage kaum möglich. Vielmehr gehe es darum, ein besseres Verständnis dafür zu erlangen, welche Einkünfte Du als Trader erzielst und wo diese im Kontoauszug zu finden sind. Sie erklärt dort, welche steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind und was Vor- oder Nachteile von ETFs im Vergleich zu Einzelaktien aus steuerlicher Sicht sind. Auch Strategien zur Steueroptimierung werden besprochen. Zusätzlich besprechen wir Randthemen, wie Steuerhinterziehung, die Pflichten bei der Steuerabgabe und worauf Trader achten müssen, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.
Jeder, der ein Vermögen aufbaut – egal, ob über Trading oder Immobilien – kommt um das Thema Steuern nicht herum, daher ist es wichtig, dass Du Dich mit diesem Thema beschäftigst und alle geltenden Rechte kennst. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest: Sei bei beiden Seminaren dabei!
„Ich freue mich über alle, die den Weg zum Traden gefunden haben, und darüber, wenn ich sie dabei steuerlich begleiten darf“, so Cordula zum Abschluss.
Achtung:
📅 Am 21. Juli um 19 Uhr geht’s los – unser exklusives Steuer-Webinar für Trader und Investoren.
💡 Du bekommst alle wichtigen Steuertricks für 2025, egal ob Du live dabei bist oder später reinschaust.
👉 Jetzt kostenlos anmelden unter https://ulrichmueller.de/steuerwebinarcs – und direkt Zugang zur Aufzeichnung sichern!
---
Mehr Informationen findest Du auf meiner Webseite:
Warst Du bereits bei der Online Finance Mastery?
https://mastery.ulrichmueller.de
Sichere Dir jetzt meinen kostenfreien Report:
Jetzt Report sichern: So geht Vermögensaufbau heute wirklich!
Lass' uns connecten:
Instagram: https://ulrichmueller.de/instagram
Facebook: https://ulrichmueller.de/facebook
LinkedIn: https://ulrichmueller.de/linkedin
YouTube: https://ulrichmueller.de/youtube
Marker:
(00:00:00) Wer ist Cordula Stadter?
(00:03:39) Verschiedene Einkünfte beim Trading
(00:06:59) Was ist jetzt mit der Verlustverrechnungsbeschränkung?
(00:16:32) Tipps & Hinweise von Cordula