Für eine sexistische Beleidigung in der von ihm verantworteten Zeitschrift "Tichys Einblick" muss Roland Tichy 10.000 Euro Schmerzensgeld an die SPD-Politikerin Sawsan Chebli zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Ist das gerecht? Wie kommt eine solche Summe zustande? Wo sind die Grenzen der Meinungfreiheit, und darf Satire nicht auch sexistisch sein? Was kostet es, gegen Beleidigungen vorzugehen, und hilft das Urteil Opfern von "Hate Speech"?
Holger Klein spricht darüber mit der Hamburger Medienrechtsanwältin Tanja Irion. Sie sagt über das Urteil: „Es ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber es hilft trotzdem. (…) Es ist ein gutes Signal für Frauen zu sagen: Das muss ich nicht hinnehmen. Und wenn eine Grenze erreicht ist, kann ich mich wehren - und dann kann ich mich auch erfolgreich wehren."
In unserem Podcast erklärt sie außerdem, wie eine "ausgemolkene Ziege" die deutsche Rechtssprechung prägte - und versucht Holger Klein, das "Arschloch" auszureden.