
Testbild genügt nicht: Gericht fordert echte Pluralität im ÖRR - TE Wecker am 18.10.2025
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Oct 18, 2025 Alexander Wendt, TE-Autor und Journalist, beleuchtet die recente Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die echte Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordert. Er erklärt, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio nachweisen müssen, wie sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Wendt kritisiert die Unterrepräsentation der AfD und die Dominanz linker Formate. Zudem fordert er reformierte Rundfunkräte mit realen Kontrollrechten. Sein Bericht verdeutlicht, wie das Urteil als Meilenstein für Transparenz und politische Verantwortlichkeit dient.
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Episode notes
Gericht Macht Ende Fürs Senden-als-Beweis
- Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass "irgendetwas senden" nicht genügt und Meinungspluralität geprüft werden kann.
- Verwaltungsgerichte dürfen nun untersuchen, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren staatsvertraglichen Programmauftrag erfüllen.
Belege Müssen Langfristig Und Objektiv Sein
- Das Gericht fordert Nachweise über tatsächliche Meinungsvielfalt über längere Zeiträume und setzt hohe Hürden für Belege.
- Es verlangt objektive Langzeitanalysen statt rein subjektiver Beschwerden.
Langzeitstudie Zeigt Linke Schlagseite
- Mediatenor-Analysen zeigen eine starke linke Schlagseite bei Gästen und Experten in den Öffentlich-Rechtlichen.
- AfD-Politiker sind deutlich unterrepräsentiert, was Informationsvergleich für Zuschauer verhindert.
