Bettina Pfluger, Wirtschaftsredakteurin des STANDARD und Expertin für Steuererklärungen, teilt spannende Tipps, wie man das Maximum vom Finanzamt zurückbekommen kann. Wussten Sie, dass selbst Radfahrten und Mundhygiene in die Steuererklärung gehören können? Auch Kosten aus dem Homeoffice sind absetzbar! Pfluger erklärt, welche Ausgaben besonders vorteilhaft sind und beleuchtet die Absetzbarkeit von Katastrophenschäden in Niederösterreich. Ihre klaren Beispiele machen die oft komplexe Materie verständlicher.
Homeoffice-Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, was finanzielle Erleichterungen für Arbeitnehmer schafft, die im Homeoffice arbeiten.
Verschiedene Werbungskosten wie Laptop und Fachliteratur sind absetzbar, jedoch hängt dies stark von der individuellen beruflichen Nutzung ab.
Deep dives
Steuerabzüge für Homeoffice-Kosten
Homeoffice-Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was für viele Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Insbesondere können bis zu 300 Euro für ergonomisches Mobiliar abgesetzt werden, sofern mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice gearbeitet wird. Diese Regelung zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Berufstätigen finanzielle Erleichterung zu bieten. Darüber hinaus können höhere Ausgaben, die 300 Euro übersteigen, in dem folgenden Jahr geltend gemacht werden, sodass eine Planung sinnvoll sein kann.
Absetzbarkeit von Werbungskosten
In der Steuererklärung können verschiedene Werbungskosten abgesetzt werden, doch die spezifischen Möglichkeiten hängen von der individuellen Situation ab. Beispielsweise können Kosten für ein beruflich genutztes Laptop über drei Jahre abgeschrieben werden, während Kosten für den Arbeitsweg mit dem Fahrrad nur bei dienstlich veranlassten Fahrten absetzbar sind. Weitere abzugsfähige Ausgaben sind Fachliteratur und Sprachkurse, sofern sie beruflich relevant sind, was zeigt, wie wichtig die berufliche Nutzung für die Absetzbarkeit ist. Die Steuergesetzgebung erfordert daher eine genaue Prüfung der Umstände jeden Steuerpflichtigen.
Fristen und Konsequenzen bei verspäteter Einreichung
Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung variieren je nach Art der Erklärung und sind entscheidend, um Strafen zu vermeiden. Arbeitnehmerveranlagungen können bis zu fünf Jahre nach dem Veranlagungszeitraum eingereicht werden, während Einkommensteuererklärungen bis zum 30. April des folgenden Jahres fällig sind. Wer die Fristen nicht einhält, kann mit automatischen Veranlagungen durch das Finanzamt rechnen, die jedoch individuelle Absetzungen nicht berücksichtigen. Daher ist es ratsam, rechtzeitig die eigene Steuererklärung zu prüfen und gegebenenfalls Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, dessen Kosten ebenfalls absetzbar sind.
Laptop, Kinder, Mundhygiene – was kann in die Steuererklärung eingerechnet werden? Wie man am möglichst viel vom Finanzamt zurückbekommt
Jedes Jahr im Jänner ist es wieder so weit: Die Zeit der Steuererklärung ist gekommen. Beliebt ist diese Arbeit bei den wenigsten. Was wo eingetragen und abgesetzt werden kann, ist nicht einfach. Wussten Sie zum Beispiel, dass der Radfahrten für die Steuererklärung relevant sein können? Auch Versicherungsbeiträge und Spenden sind absetzbar – aber nicht alle. Der Teufel liegt hier im Detail. Auch Kosten für das Homeoffice sollte man nicht vergessen. Was auch interessant ist, dass manche Investitionen in Katastrophenfällen eingetragen werden können. Das könnte gerade für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher interessant sein.
Die Wirtschaftsredakteurin des STANDARD Bettina Pfluger verrät im Podcast viele eher unbekannte Absetz-Tipps und erklärt mit anschaulichen Beispielen, wie man am meisten aus seiner Steuererklärung herausholt. Moderiert wird diese Folge von Natascha Ickert.
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