
F.A.Z. Einspruch #366: Was das GEMA-Urteil für ChatGPT-Nutzer bedeutet
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Nov 19, 2025 Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht an der TH Köln, diskutiert das GEMA-Urteil und dessen weitreichende Auswirkungen auf KI-Nutzer. Besonders spannend ist die Frage, ob die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch KI als Vervielfältigung gilt. Entertainer Harald Schmidt bringt frischen Wind mit humorvollen Anekdoten über Politik und Gesellschaft. Er reflektiert auch historische Einsichten, die für die heutige Zeit relevant sind. Eine fesselnde Mischung aus Recht und Unterhaltung!
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KI-Memorierung Gilt Als Vervielfältigung
- Das Landgericht München wertet Memorierung von Text-Schnipseln als urheberrechtsrelevante Vervielfältigung beim KI-Output.
- Wenn ein einfacher Prompt geschützte Texte wieder hervorbringt, sieht das Gericht eine Verletzung des Urheberrechts.
Europäische Urteile Weichen Deutlich Ab
- Der High Court in London wertete die Token-Internals als nicht gleichbedeutend mit einer wahrnehmbaren Vervielfältigung.
- München nahm dagegen eine strengere Sicht ein und sprach auch bei schwer erkennbarem Inhalt von einer Festlegung.
Entwickler: Lizenzen Statt Nur Filter
- Anbieter können nicht einfach per Filter jede Urheberrechtsproblematik vermeiden, behauptet das Münchner Urteil.
- Entwickler sollten Lizenzen klären oder technische/vertragliche Maßnahmen treffen, statt allein auf Filter zu setzen.



