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RefPod # 77 StA-Klausur 3 (B-Gutachten Teil 2)
Sep 16, 2025
In dieser Folge wird das Thema der notwendigen Verteidigung durch § 140 StPO ergründet. Die Moderatoren klären die Voraussetzungen für Untersuchungshaft und die Voraussetzungen für Haftfortdauer in der Anklageschrift. Ein spannender Einblick in die Unterschiede zwischen Pflicht- und Wahlverteidigern wird ebenfalls gegeben. Praktische Beispiele helfen, die Haftprüfung nach § 112 StPO zu verstehen, während die Relevanz von Mitteilungspflichten und Nebenklage beleuchtet wird. Drei goldene Tipps sorgen für nachhaltige Lernimpulse!
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Episode notes
Notwendige Verteidigung Prüfen
- Prüfe immer, ob notwendige Verteidigung nach §140 StPO vorliegt, auch wenn ein Wahlverteidiger genannt ist.
- Beantrage bei fehlendem Verteidiger die Bestellung nach §141 StPO in der Abschlussverfügung.
Wesentliche §140-Konstellationen
- §140 Abs.1 Nr.1,2,5 sind praxisrelevant: Landgericht, Verbrechen, bereits in Anstalt.
- §140 Abs.2 ist Auffangtatbestand etwa bei Straferwartung um ein Jahr oder schwieriger Rechtslage.
Dreiklang Der Untersuchungshaft
- Prüfe Untersuchungshaft stufenweise: dringender Tatverdacht, Haftgrund, keine Unverhältnismäßigkeit.
- In Klausuren meist dringender Tatverdacht bejahen, wenn bereits hinreichender Tatverdacht angenommen wurde.
