Der hessische AfD-Landesverband darf vorläufig als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Die AfD-Landesspitze will sich im Hauptsacheverfahren in Wiesbaden weiter dagegen wehren.