
Immobilien & Finanzierung einfach machen Grundsteuer & Grundsteuererklärung 2022
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die Immobilien-Eigentümer:innen auf ihren Grundbesitz zahlen. Wer Eigentümer:in ist, steht im Grundbuch. Die Steuer wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erhoben, ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden und finanziert die lokale Infrastruktur. Sie wird jährlich festgesetzt und quartalsweise erhoben.
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Die aktuelle Reform geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Damals hatten die Karlsruher Richter:innen die bisherige Bewertung der Grundstücke als verfassungswidrig bewertet. 2019 hat der Bundestag dann eine Gesetzesänderung beschlossen. Seitdem galt der 1. Januar 2022 als Stichtag für die Grundsteuerreform 2022. Bedeutet: Für alle Immos, die du zu diesem Stichtag besessen hast, musst du die Grundsteuererklärung 2022 abgeben.
Die Richter:innen begründeten ihr Urteil übrigens damit, dass die Werte, auf denen die Grundsteuer basierte, vor Ewigkeiten festgesetzt wurden. In den alten Bundesländern stammten die Werte aus den 60er- und in den neuen sogar aus den 30er-Jahren. Da sich seitdem in der Wertentwicklung von Grundstücken einiges getan hat, forderten die Richter:innen die Reform.
Die Grundsteuer berechnet sich wie folgt: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz.
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Der Grundsteuerwert wird im Zuge der Grundsteuerreform neu berechnet. Den multiplizierst du mit der Grundsteuermesszahl, die nach dem bundesweit einheitlichen Modell 0,031 beträgt. Einzelne Länder machen hier Ausnahmen. Dazu gehören: Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen. Hast du diese beiden zahlen multipliziert, erhältst du den Grundsteuermessbetrag. Den multiplzierst du wiederum mit dem Hebesatz, den deine Stadt oder Gemeinde festlegt.
Da es aber Zeit für die Erhebnung der neuen Grundstückswerte braucht, gelten die neuen Grundstückswerte erst ab 2025. Der Grundsteuerwert deines Grundstücks wird auf Grundlage der Grundsteuererklärung 2022 festgelegt. Für die Abgabe hast du exakt vier Monate Zeit. Du kannst sie zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben. Verpasst du die Frist, drohen Säumniszuschläge oder Bußgelder. Du kennst das Finanzamt. Besser also, wenn du die Frist einhältst.
Doch dazu musst du wissen, was du brauchst, um die Grundsteuererklärung abzugeben. Also:
Erstmal natürlich die Adresse der Immobilie. Das sollte easy sein. Dann brauchst du das Flurstück. Das findest du im Grundbuch. Trifft sich gut, dass du da auch die nächste Angabe, die du brauchst, herbekommst: die Grundstücksfläche. In Mehrfamilienhäusern, in denen du eine Wohnung besitzt, hast du in der Regel einen Miteigentumsanteil. Dann musst du die Art des Grundstücks angeben. Also: Ist das Grundstück bebaut oder unbebaut? Steht dort ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus oder wird es gewerblich genutzt? Das ist wichtig, weil sich anhand dieser Info entscheidet, welches Bewertungsverfahren angewendet wird. Das Sachwert- oder das Ertragswertverfahren?
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Natürlich brauchst du aber auch das Baujahr der Immobilie. Bei neueren Bauten ist das kein Problem. Schwieriger wird es beispielsweise bei Altbauten. Lässt sich das nicht genau ermitteln, gibt es allerdings auch Altersklassen für Immobilien. Wichtig ist auch die Wohn- und Nutzfläche deiner Immobilie. Auch hier gilt der Stichtag des 1. Januar 2022. Hast du einen bemaßten Grundriss vom Kauf der Immo, ist das kein Problem. Hast du seitdem angebaut, musst du allerdings neu rechnen.
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Hast du das ermittelt, musst du deinen Bodenrichtwert angeben. Den ermittelst du aber natürlich nicht selber. Dazu gibt es einen Bodenrichtwertservice der Länder namens BORIS. Wichtig ist, dass ihr die entsprechende Plattform eures Bundeslandes nutzt und nicht die bundesweite BORIS-Plattform. Auf der Plattform musst du neben der Adresse die Größe des Flurstücks und die Anzahl der Vollgeschosse angeben. Zuletzt brauchst du noch deine Steuernummer und das Finanzamt. Beides findest du auf dem letzten Grundsteuerbescheid. Zulezt brauchst du die Mietniveaustufe. Das könnte allerdings auch automatisch erfasst werden, da du die Adresse ja sowieso angibst. Das ist bisher allerdings noch nicht klar.
